In Bayern hatte das Landesamt im November das Nein zur Genehmigung des Cannabis Social Club CSC-Minga mit der Satzung des Vereins begründet. Darin stand, dass sich nicht jedes Vereinsmitglied auch tatsächlich aktiv am Anbau beteiligen müsse, sondern alternativ beispielsweise auch bei Social-Media-Aktivitäten helfen könne. Diese Satzung widerspreche den gesetzlichen Vorgaben, schrieb das Amt in seinem Ablehnungsbescheid. Der Verein hatte die Entscheidung in einem offenen Brief "empörend und inakzeptabel" genannt.
Innenminister Herrmann fordert Rücknahme der Teil-Legalisierung
Aus Sicht von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Justizminister Georg Eisenreich (beide CSU) gehört die Teil-Legalisierung umgehend wieder abgeschafft. "Die Freigabe von Cannabis zum Eigenkonsum war ein schwerwiegender Fehler. Sie gefährdet massiv die Gesundheit der Menschen und belastet unsere Polizei und Justiz unerträglich. Diese unsinnige Regelung gehört umgehend abgeschafft", sagte Herrmann kürzlich bei der Vorstellung der Kriminalitätsstatistik für Bayern, bei der herauskam, dass die Zahl der Fälle von Rauschgiftkriminalität nach der Teillegalisierung massiv zurückgegangen sind. Im Widerspruch dazu hatte das BKA zuletzt eher betont, dass die Teillegalisierung zu einer Schwächung der kriminellen Strukturen geführt habe.
2024 registrierte die bayerische Polizei insgesamt 31.145 Fälle, was einem Rückgang von rund 39 Prozent gegenüber 2023 entspricht. Bei Cannabis gab es sogar ein Minus von fast 56 Prozent auf 15.270 Fälle.
Eine Entlastung für die Polizei bedeute das aber nicht, gab Herrmann an. "Durch das Cannabisgesetz entstehen für die Polizei zusätzliche Kontroll- und Überwachungsaufgaben. Es erschwert auch die Bekämpfung von Kriminalität erheblich", sagte er.
Herrmann: Keine Entlastung für die Polizei?
So sieht man das auch im Münchner Polizeipräsidium. "In Bezug auf die Legalisierung von Cannabis hat sich die Anzahl der Einsätze nicht signifikant verändert. Bei Kontrollen allerdings in Bezug auf Handel mit Cannabis ist es für die Polizei seit der Legalisierung schwerer geworden, entsprechende Nachweise zu führen", sagte eine Sprecherin der Münchner Polizei und sprach von höherem Ermittlungsaufwand. "Zudem erschwert die neue Gesetzeslage die Durchführung von Folgemaßnahmen, für welche entsprechende Ermittlungsbeschlüsse durch die Staatsanwaltschaft erwirkt werden müssen, da sich dies auch an der jeweiligen Strafzumessung orientiert."
Auch für die Staatsanwaltschaften bedeute die Gesetzesänderung einen Mehraufwand, sagte Eisenreich der Deutschen Presse-Agentur: "Durch das Cannabisgesetz wurden auch die Ermittlungsmöglichkeiten erheblich eingeschränkt. Es schadet damit der inneren Sicherheit und macht Deutschland auch für Organisierte Kriminalität attraktiver. Die Niederlande sind ein mahnendes Beispiel für schwere Fehler in der Drogenpolitik." rowa/mit dpa
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