Um sich sexuell zu befriedigen, soll ein Mann in Niederbayern zwei Nachbarinnen ermordet haben und – um die Taten zu verdecken – den Lebensgefährten einer der Frauen. Nun beginnt der Prozess.
Drei Leichen entdecken Polizisten im Juni 2025 in einem Mehrfamilienhaus in Zwiesel – die Opfer erstickt beziehungsweise erschlagen, der Oberkörper einer der Toten im Kühlschrank versteckt. Ein Nachbar steht unter Tatverdacht. Am 1. Oktober beginnt vor dem Landgericht Deggendorf der Prozess gegen den 38-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm einer Justizsprecherin zufolge dreifachen Mord vor.
Die Ermittler gehen davon aus, dass der 38-Jährige die erste Frau in seiner Wohnung erstickte, indem er sie am Hals würgte und mit einem Kabel drosselte. Zuvor sollen sie Marihuana, Medikamente und Alkohol konsumiert haben. Die Leiche soll der Mann zerteilt, den Oberkörper in den Kühlschrank gepackt und die Beine in einer Sporttasche in einem Wald abgelegt haben.
Auch die zweite Nachbarin soll der Mann getötet haben, um sich zu erregen. Den Ermittlungen nach schlug er ihr mit einer Bierflasche und mindestens 13 Hammerschlägen auf den Kopf und umwickelte den Kopf mit Frischhaltefolie, um die Frau zu ersticken. Zuvor soll der Mann unter anderem wieder Medikamente genommen haben. Die zweite Leiche sei nicht zerteilt worden.
Als der Lebensgefährte der zweiten Frau nach ihr suchte, soll der Angeklagte mit einem Hammer in dessen unversperrte Wohnung gegangen sein und den Mann ebenfalls erschlagen haben. Einige Tage später sei der Mann nach Österreich gefahren, wo er sich der Polizei stellte.
Staatsanwaltschaft geht von Morden aus unterschiedlichen Motiven aus
Die Staatsanwaltschaft sieht mehrere Mordmerkmale als erfüllt an: in allen drei Fällen Heimtücke, bei den Frauen auch zur Befriedigung seines Sexualtriebs. Im zweiten und dritten Fall Grausamkeit und bei dem Mann zur Verdeckung einer Straftat.
Für das Verfahren sind bis 19. November zehn Verhandlungstage anberaumt worden. Es sollen 34 Zeugen und fünf Sachverständige gehört werden. Eltern und Geschwister der Toten sind Nebenkläger.