Corona-Regeln in Bayern: Das ändert sich bei Kontaktverfolgung und Quarantäne
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hat neue Corona-Regeln für Bayern verkündet: Das ändert sich bei den Quarantäne-Vorschriften und der Kontaktverfolgung.
Sven Hoppe/dpa
Die Quarantäneregeln im Fall einer Corona-Infektion in Bayern haben sich geändert. Das teilte Gesundheitsminister Klaus Holetschek am 17. September mit. Auch bei der Kontaktnachverfolgung legt der Freistaat neue Regeln fest. Alle neuen Corona-Maßnahmen im Überblick.
Neue Corona-Regeln in Bayern: Kontaktpersonen-Nachverfolgung und Quarantäne-Zeiten
Holetschek will Kontaktpersonen-Nachverfolgung stärker priorisieren
Quarantänepflicht für enge Kontaktpersonen wird verändert
Bayern ändert seine Corona-Regeln. Mit den Änderungen reagiert der Freistaat auch auf die aktuellen Rahmenbedingungen und berücksichtigt dabei beispielsweise, dass inzwischen rund zwei Drittel der Bürgerinnen und Bürger geimpft sind.
Neue Corona-Regeln: Bayern verschärft Kontaktpersonen-Nachverfolgung und verkürzt Corona-Quarantänezeiten
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek erklärte am Freitag (17. September 2021) in München: „Die Gesundheitsämter werden bei der Kontaktpersonen-Nachverfolgung künftig stärker priorisieren. Dazu gehört eine Risikobewertung. Situationen mit einem hohen Übertragungsrisiko, etwa Feiern, werden mit höchster Priorität behandelt. Ebenso werden Fälle prioritär bearbeitet, bei denen Menschen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf involviert sind. So schützen wir vor allem die gefährdetsten Menschen zum Beispiel in den Alten- und Pflegeheimen.“
Der Minister ergänzte: „Außerdem verkürzen wir die Quarantänepflicht für enge Kontaktpersonen auf zehn Tage. Betroffene können sich zudem freitesten – nach fünf Tagen mit einem PCR-Test oder nach sieben Tagen mit einem Antigenschnelltest. Damit vereinfachen wir die allgemeinen Quarantäneregeln ähnlich wie zuvor im Schul- und Kitabereich.“
Mit den Änderungen reagiert der Freistaat auch auf die aktuellen Rahmenbedingungen und berücksichtigt dabei beispielsweise, dass inzwischen rund zwei Drittel der Bürgerinnen und Bürger geimpft sind. In Situationen mit geringem Übertragungsrisiko und ohne Gefährdung von Risikogruppen können die Gesundheitsämter die Kontaktpersonen-Nachverfolgung nachrangig behandeln.
Corona in Bayern: Änderung bereits in Kraft getreten
Eine entsprechende Änderung der Allgemeinverfügung Isolation ist am Donnerstag (16. September 2021) in Kraft getreten. Die Gesundheitsämter wurden detailliert über die neuen Vorgaben informiert. Damit setzt Bayern die jüngsten Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) zur Kontaktpersonen-Nachverfolgung zeitnah um.
Holetschek bekräftigte: „Für vollständig Geimpfte und Genesene ist grundsätzlich keine Quarantäne vorgeschrieben. Eine Impfung ermöglicht somit einen normalen Alltag – und bietet obendrein den größten Schutz. Daher gilt mein dringender Appell an alle: Lassen Sie sich impfen! Das hilft Ihnen und der Gemeinschaft im Kampf gegen die Pandemie.“
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