Die Baywa hat einen Schuldenberg in Milliardenhöhe angehäuft. Dessen Beseitigung wird nun ein Jahr länger dauern als geplant, doch ist ein Schritt zur Entschuldung in Sicht.
Die Sanierung des unter milliardenschweren Schulden leidenden Unternehmens Baywa wird voraussichtlich ein Jahr länger dauern als ursprünglich geplant. Anstatt bis Ende 2027 soll die Erholung des über 100 Jahre alten Münchner Mischkonzerns erst Ende 2028 abgeschlossen sein, wie das Unternehmen mitteilte.
In diesem Frühjahr werden sowohl die Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2024 als auch die Hauptversammlung verschoben. Die positive Prognose für die Fortsetzung des Konzerns wird laut Baywa-Chefetage dadurch nicht beeinträchtigt.
Enorme Schulden angehäuft: Baywa und Tochter-Gesellschaft in der Krise
Die Ursache liegt bei der gemeinsam mit dem Schweizer Investor Energy Infrastructure Partners (EIP) betriebenen Ökostromtochter Baywa r.e., auf der laut Halbjahresbilanz 2024 allein Schulden in Höhe von über 4 Milliarden Euro lasten. EIP wird im Wesentlichen allein eine Kapitalerhöhung durchführen, um die Baywa r.e. wieder auf stabilere finanzielle Grundlagen zu stellen.
Dadurch wird sich der bisherige Mehrheitsanteil der Muttergesellschaft Baywa AG von 51 auf 35 Prozent verringern. Außerdem verzichtet die Baywa AG auf 350 Millionen Euro Gesellschafterdarlehen, die sie der Tochter gewährt hatte.
Der positive Effekt für die Baywa AG liegt darin, dass die Entschuldung Fortschritte macht: Die Baywa r.e. - und damit auch deren Verbindlichkeiten - werden künftig nicht mehr in der Bilanz der Muttergesellschaft geführt. Auf der anderen Seite schrumpft jedoch auch das Eigenkapital der Baywa-Mutter so sehr, dass eine Hauptversammlung wegen Verlusts der Hälfte des Grundkapitals einberufen werden muss, wie es in der Mitteilung heißt.
Stellenabbau droht: 1300 Jobs in Gefahr
Das bringt wiederum den ursprünglichen Sanierungsplan durcheinander. Da im Wesentlichen ein großer Gläubiger des Konzerns dem Sanierungsplan nicht zustimmen möchte, plant die Baywa die Einleitung eines Verfahrens nach dem Restrukturierungsgesetz. Das unter dem Kürzel "StaRUG" bekannte Gesetz soll Krisenunternehmen helfen, sich ohne Insolvenzverfahren zu sanieren.
Es gibt Unternehmen aber auch die Möglichkeit, den Widerstand einzelner Gläubiger zu überwinden. Da der Sanierungsplan angepasst werden muss, wird sich laut Baywa auch die Einleitung des StaRUG-Verfahrens verzögern.