Er hatte sein Auto zu einem Geschoss aufgemotzt, um auf der Autobahn rasen zu können. Das kostete einem unbeteiligten jungen Autofahrer das Leben. Das Ingolstädter Landgericht musste nun erneut entscheiden, was dafür die gerechte Strafe ist.
Nach einer tödlichen Raserfahrt auf der Autobahn 9 mit mehr als 200 Kilometern pro Stunde ist der Fahrer vom Landgericht Ingolstadt erneut zu einer mehr als dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Die Strafkammer sprach den 26-Jährigen wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge schuldig und verhängte drei Jahre und vier Monate Haft. Dem Angeklagten wurde auch der Führerschein entzogen (Az. 5Ks41Js 18694/19 (2)).
Der Mann war bereits im April 2021 in Ingolstadt entsprechend zu dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das damalige Urteil allerdings aufgehoben und es zur neuen Verhandlung nach Ingolstadt zurückverwiesen. In dem neuen Verfahren ging es insbesondere um die Frage eines möglichen Tötungsvorsatzes, den der BGH im ersten Urteil als unzureichend herausgearbeitet rügte.
Er wollte "einfach nur rasen" - Staatsanwaltschaft fordert acht Jahre Haft
Das Landgericht sah nun erneut aber kein Verhalten des Angeklagten, das eine Verurteilung wegen Totschlags rechtfertigen würde. Mit einem Tötungsdelikt, bei dem ein Täter auf ein Opfer etwa gezielt mit dem Messer losgehe, sei die Raserei des 26-Jährigen nicht zu vergleichen. Außerdem betonte der Richter, dass die Fahrt des Angeklagten nicht innerorts gewesen sei, wo man mit Fußgängern, Gegenverkehr oder querenden Fahrzeugen rechnen müsse.
Der Angeklagte war mit seinem auf 575 PS getunten und maximal 330 Stundenkilometer schnellen Sportwagen im Oktober 2019 auf der A9 bei Ingolstadt nachts mit mindestens 233 Kilometern pro Stunde gefahren, obwohl dort nur Tempo 100 erlaubt war. Als ein Wagen vor ihm die Spur wechselte, raste der Angeklagte trotz Vollbremsung ins Heck des anderen Autos. Der 22-Jährige im vorausfahrenden Auto hatte keine Überlebenschance.
"Dieser Pkw war ein absolutes Geschoss", meinte der Vorsitzende Richter Gerhard Reicherl über das Tatfahrzeug. Der 26-Jährige habe damals "einfach nur rasen" wollen.
Angeklagter bedauert Tod des 22-Jährigen
Die Staatsanwaltschaft hatte rund acht Jahre Gefängnis für den Angeklagten wegen Totschlags verlangt. Die Verteidiger sahen hingegen nur eine fahrlässige Tötung und hatten sich für eine maximal zweijährige Bewährungsstrafe ausgesprochen. Sie ließen nun zunächst noch offen, ob sie wie beim ersten Urteil den BGH anrufen.
Der Rechtsanwalt, der als Nebenkläger den Vater des getöteten Mannes vertrat, kündigte hingegen bereits einen erneuten Revisionsantrag an. Es werde später nach Vorlage des schriftlichen Urteils entschieden, ob das Rechtsmittel zurückgezogen wird, sagte der Anwalt.
Wenn jemand bei einer 100er-Beschränkung mit 233 km/h offensichtlich triebgesteuert im Gefühl der motorisierten Überlegenheit ein Leben auslöscht, sind Floskeln des Bedauerns unglaubwürdig. Es war kein Versehen, so schnell zu fahren. Bewährung? Lachhaft. Es wird Zeit, dass solche Boliden mit deren Fahrern von unseren Straßen entfernt werden.