Dazu kommt, dass der Antragsteller ein berechtigtes Interesse nachweisen muss. Es dürfte den Behörden leichtfallen, das abzulehnen. Zumal die Stelle, an die sich Bürger wenden können, wenn ihre Rechte nach dem IFG nicht berücksichtigt werden, laut den Plänen aufgelöst werden soll: der Beauftragte für die Informationsfreiheit . Dann kann man sich auch ehrlich machen und das IFG gleich ganz abschaffen.
Wunden aus
der Vergangenheit
Brisant ist auch: Es entsteht der Eindruck, dass hier ein Gesetz eingeschränkt wird von einer Bundesregierung , deren Mitglieder durch IFG-Recherchen in der Vergangenheit in einige Erklärungsnot kamen. Innenminister Dobrindt , als es um Zurückweisungen und Grenzkontrollen und die Pkw-Maut ging. Oder Philipp Amthor , der in den Koalitionsverhandlungen für das Thema zuständig war. Den hätten seine durch das IFG aufgedeckten Geschäftspraktiken einmal fast die Karriere gekostet.
Dabei sind die Begründungen fadenscheinig – sowohl die, die mit der öffentlichen Sicherheit argumentieren, als auch die, die auf den Bürokratieabbau zielen.
Es gibt schon heute
Einschränkungsmöglichkeiten
Schon heute können Namen geschwärzt und Informationen zurückgehalten werden, wenn sie die öffentliche Sicherheit gefährden. Das steht ausdrücklich im Gesetz. Und die deutsche Bürokratie krankt sicherlich an vielem, aber nicht an einem Überschuss von IFG-Anfragen. Etwa 19.000 waren es auf Bundesebene im vergangenen Jahr. Zum Vergleich: In den USA, die nicht gerade dafür bekannt sind, bürokratiefreundlich zu sein oder ihre öffentliche Sicherheit zu vernachlässigen, waren es etwa 1,7 Millionen.
Am Ende könnte der Vorstoß der Bundesregierung nach hinten losgehen. Die SPD will sich gegen die Einschränkungen stellen. Außerdem wussten bisher nur wenige Bürgerinnen und Bürger um dieses Recht. Mit den geplanten Einschränkungen könnte sich das ändern, mehr Menschen dürften ihr Recht wahrnehmen. Man darf ja noch hoffen.