Die Verwaltungssoftware, deren Entwicklung von der Bundesregierung als Schritt hin zu mehr Unabhängigkeit von außereuropäischen Dienstleistern finanziert wurde, ermöglicht die Nutzung von Cloud-Speicher, E-Mail-Funktionen, Chats, Videokonferenzen und anderen Elementen, unabhängig von Produkten und Dienstleistungen von US-Unternehmen.
IStGH-Präsidentin Tomoko Akane, habe ihr versichert, dass der Gerichtshof sich in vielerlei Hinsicht auf die neue Situation eingestellt habe und inzwischen «eine gewisse Normalität» eingekehrt sei, sagt Hubig. Auf die Äußerung von Merz zum Haftbefehl gegen Netanjahu angesprochen, entgegnet sie, Deutschland sei völkerrechtliche Verpflichtungen eingegangen, die erfüllt werden müssten.
Gegenwind gibt es auch von anderer Seite. Ein Moskauer Gericht hat im Dezember neun Vertreter des Internationalen Strafgerichtshofs in Abwesenheit zu langen Haftstrafen verurteilt. Der Vorwurf der Behörde: Chefankläger Khan habe illegale Strafverfahren gegen russische Staatsbürger eingeleitet und das Präsidium des Weltstrafgerichts rechtswidrige Haftbefehle erlassen.
Entschädigung für Kriegsfolgen in der Ukraine
Hubig besucht auch das Ukraine Schadensregister. Es wurde geschaffen, damit Ukrainer eines Tages Entschädigungszahlungen für zerstörte Wohngebäude, den Verlust von nahen Angehörigen, Zwangsarbeit und andere Schäden erhalten können. Woher das Geld dafür kommen soll – eine Überlegung ist die Nutzung des russischen Auslandsvermögens – ist noch offen.
Anträge können digital über eine ukrainische Regierungs-App gestellt werden. Sie sollen unabhängig von Reparationszahlungen behandelt werden, die eines Tages Teil einer Vereinbarung zur Beendigung des von Russland begonnenen Angriffskriegs gegen die Ukraine sein könnten. Bisher wurden nach Angaben des Direktors, Markiyan Kliuchkovskyi, rund 110.000 Anträge gestellt. Mehr als 30.000 der Antragssteller kämen demnach bisher für eine Entschädigung infrage.
Vorwürfe gegen Deutschland
Letzter Stopp für Hubig ist der Internationale Gerichtshof. Der entscheidet in Streitfällen zwischen Staaten, wobei der Staat, der das Verfahren einreicht, nicht betroffen sein muss. Auch gibt er Rechtsgutachten zu völkerrechtlichen Fragen ab. Mittel zur Durchsetzung seiner Entscheidungen hat er nicht. Der IGH habe «mehr Bedeutung, als er jemals zuvor hatte», sagt die Ministerin. Gleichzeitig gebe es «immer wieder Staaten, die nicht mehr dieser Gerichtsbarkeit unterfallen wollen».
Im Verfahren wegen mutmaßlichen Völkermordes im Gazastreifen, das Südafrika im Dezember 2023 gegen Israel angestrengt hat, stellte sich Berlin an die Seite Israels. Israel weist die Vorwürfe zurück. Im März 2024 wandte sich Nicaragua mit dem Vorwurf an das Gericht, Deutschland leiste durch Waffenlieferungen an Israel Beihilfe zu einem Völkermord an den Palästinensern im Gazastreifen.
Die Bundesregierung zweifelt die Zulässigkeit des Verfahrens an. Bis März soll Nicaragua darauf antworten. Da es einen laufenden Rechtsstreit gibt, der Deutschland betrifft, spricht Hubig im Einklang mit den Gepflogenheiten des Gerichtshofs beim IGH nur mit dem stellvertretenden Gerichtskanzler.