Der BGH hat geprüft, ob der Name der Filmfigur geschützt ist. Die Klage richtete sich gegen einen Büroservice. Warum die Sache anders ausging als bei Pippi Langstrumpf - und was ein Fan darüber denkt.
Weder ihr Aussehen noch ihr Charakter haben die Richterinnen und Richter am Bundesgerichtshof (BGH) überzeugen können: Die Sekretärin «Miss Moneypenny» aus der «James Bond»-Filmreihe ist aus ihrer Sicht nicht so schützenswert, als dass Sekretariatsdienste mit dem Namen der Figur beworben werden dürfen. Als ein solcher Anbieter hat sich die Moneypenny Verwaltungs GmbH aus dem niedersächsischen Rosengarten damit erfolgreich durch die Instanzen gegen Klagen verteidigt.
Das Unternehmen bietet unter den Bezeichnungen «Moneypenny» und «My Moneypenny» unter anderem Dienstleistungen von persönlichen Assistentinnen an. Dagegen hatte sich eine Firma, die Nutzungsrechte an den Filmwerken hat, erfolglos in Hamburg durch die Instanzen geklagt und war schließlich nach Karlsruhe vor den BGH gezogen. «Miss Moneypenny» ist in der Reihe um «Agent 007» Sekretärin von Bonds Chef M. Inzwischen hat Amazon die Rechte übernommen, kommentierte das Urteil aber zunächst nicht.
Die beklagte Geschäftsführerin Sandra Wesenberg hingegen zeigte sich erleichtert: «Das heutige BGH-Urteil setzt ein klares Zeichen und bestätigt die strategische Linie meines Unternehmens.» Die Entscheidung schaffe Rechtssicherheit und bringe Rückenwind für neue Wachstumsschritte.
Keine unverwechselbare Persönlichkeit
Der erste Zivilsenat am BGH bestätigte nun die Entscheidung des Hamburger Oberlandesgerichts und wies die Revision zurück. Grundsätzlich könnten auch fiktive Figuren Titelschutz genießen, erklärte der Vorsitzende Richter Thomas Koch. Doch für einen solchen Schutz der Bezeichnung «Moneypenny» müsste die Figur losgelöst von den Filmen eine gewisse Selbstständigkeit erlangt haben.
Der Senat kam allerdings zu dem Schluss: «Es fehlt sowohl an einer bestimmten optischen Ausgestaltung als auch an besonderen Charaktereigenschaften, die der fiktiven Figur der "Miss Moneypenny" in den "James Bond"-Filmen einen hinreichend individualisierten Charakter mit einer unverwechselbaren Persönlichkeit verleihen würden.» Unerheblich sei, ob ihr in anderem Kontext präzisere Charaktereigenschaften zugeschrieben werden. (Az. I ZR 219/24)
Schon in der Verhandlung im September hatten die Anwälte kontrovers diskutiert, ob die wechselnden Schauspielerinnen samt unterschiedlichen Haarfarben nun gegen ein klares Bild der Sekretärin sprechen. Oder ob «Miss Moneypenny» schlicht für solide Arbeit und Normalität stehe - in einem Kreis aus einem geheimnisvollen Chef, einem verrückten Erfinder und einem Agenten mit der Lizenz zum Töten. Angeführt wurde auch, dass sie nicht in allen der mehr als 20 «Bond»-Filme auftauche - und dann mal als «Miss Moneypenny», mal nur als «Moneypenny» und neuerdings als «Eve Moneypenny».
«Schutzpatronin der Sekretärinnen»
Nach Einschätzung von Ajay Chowdhury, britischer «Bond»-Historiker und Autor von «Die Welt ist nicht genug: Der ultimative Atlas aller James-Bond-Drehorte», wird das Urteil «keinen Einfluss auf die mit Spannung erwartete Neugestaltung der "James Bond"-Reihe haben, aber sie zeigt eines ganz deutlich: Wer wirklich das Sagen im Büro hat!» Er verglich den Rechtsstreit mit David gegen Goliath - und eine kleine deutsche Dienstleistungsfirma habe sich durchgesetzt.