Wird Tierquälerei in deutschen Betrieben geduldet? Greenpeace zeigt Staatsanwaltschaft an
Autor: Redaktion
Mainz, Mittwoch, 05. Sept. 2018
Ferkel, die durch Aufschlagen auf den Boden getötet wurden - doch das Verfahren wegen Verstoß gegen den Tierschutz wird eingestellt. Laut Greenpeace kein Einzelfall in Deutschland.
Häufig verletzen Staatsanwaltschaften ihre Ermittlungs- und Verfolgungspflichten, wenn sie Verfahren wegen tierschutzrechtlicher Verstöße einstellen. Zudem wird sogenannten Nutztieren in staatsanwaltschaftlichen Einstellungsbescheiden eine Leidensfähigkeit weitestgehend abgesprochen.
Zu diesem Ergebnis kommt Greenpeace in einer Studie, die dem ARD-Politikmagazin "Report Mainz" exklusiv vorliegt. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt der Mannheimer Strafrechtsprofessor Jens Bülte, der ca. 40 Einstellungsbescheide von Staatsanwaltschaften untersucht hat.
Viele Verfahren wegen Tierschutzverstößen werden einfach eingestellt
Die Umweltorganisation hatte beispielhaft staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren in Tierschutzsachen von einer darauf spezialisierten Rechtsexpertin untersuchen lassen. Es ging hierbei um Verfahren, in denen die Ermittler jeweils die Verfahren eingestellt hatten. Es handelte sich um Betriebe in Gebieten mit intensiver Tierhaltung. An dieser Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften äußert die Organisation massive Kritik.
Die Staatsanwaltschaften verletzten ihre Ermittlungs- und Verfolgungspflichten. Rechtsstaatliche Grundsätze würden umgangen und so tierschutzwidrige Zustände manifestiert. Greenpeace hatte Einstellungsbescheide bezüglich angezeigter Rechtsverstöße in mehreren Betrieben in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen und in Thüringen prüfen lassen.
Betreiber habe sich nur geirrt
Ein Beispiel für die geäußerte Kritik ist ein Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Gera. Es geht dabei um eine große Ferkelzuchtanlage in Thüringen. Dieser Betrieb war bereits 2013 wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz angezeigt worden. Seitdem läuft ein Ermittlungsverfahren, bisher ohne Ergebnis. Allerdings - der Betrieb bekam Auflagen, musste die Stallungen teilweise umbauen.
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Ende 2017 zeigte Greenpeace den Betreiber erneut wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz an. Die Organisation hatte Bildmaterial vorgelegt, auf dem Sauen in zu engen Kastenständen zu sehen sind. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren im Mai 2018 ein. Der Staatsanwalt begründet die Einstellung unter anderem damit, dass der Unternehmer sich bezüglich der Unrechtmäßigkeit der Haltungsform geirrt habe. Er habe also nicht gewusst, ob eine solche Haltungsform zulässig sei oder nicht.