Perspektive ohne Überschuldung
Grundsätzlich gilt für die Insolvenzberatung: Sie soll überschuldeten Menschen bei der Bewältigung ihrer finanziellen und sozialen Probleme helfen, um ihnen wieder eine Perspektive ohne Überschuldung zu eröffnen und eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. "Denn schon der Zugang auf den Wohnungsmarkt ist für Überschuldete schwierig, was unter anderem mit der den Vermietern häufig vorzulegenden Schufa-Auskunft zu tun hat", sagen Pleißner und Ceming.
Dazu hat die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände anlässlich der bundesweiten "Aktionswoche Schuldnerberatung" ein Forderungspapier herausgegeben. "Betroffene sind häufig mit ihrer Situation überfordert und setzen falsche Schwerpunkte. Teilweise ist der Druck der Gläubiger so groß, dass Ratenzahlungen geleistet werden und für die Miete kein Geld mehr übrig bleibt. Auch sind ihnen Beratungsdienste und Hilfsangebote nicht bekannt", sagen die Experten unserer Telefonaktion.
Geringverdiener im Nachteil
Die durchaus mögliche Übernahme von Mietschulden durch Jobcenter oder Sozialämter müsse beantragt werden, was den Überschuldeten aus unterschiedlichen Gründen häufig schwerfalle. Geringverdienenden machen die steigenden Mieten zusätzlich zu schaffen. "Sie müssen einen immer größer werdenden Anteil des Verdienstes für die Unterkunft ausgeben", sagen die Berater. "Gerade für Bezieher von Grundsicherungsleistungen wird es immer schwieriger, weil die Jobcenter diese Kosten nur im Rahmen ihrer Vorgaben anerkennen. Das sind sichere Wege in die Überschuldung."
Schufa soll nicht "abstrafen"
Die Forderungen der "Aktionswoche Schuldnerberatung" gehen unter den Stichworten "Wohnraum finden - Wohnraum erhalten - Wohnraum sichern" an verschiedene Adressaten. So müsse der Sektor des sozialen Wohnungsbaus erheblich gestärkt werden, damit mehr bezahlbare Mietwohnungen geschaffen und dann auch erhalten werden.
Die Schufa sollte Überschuldete im Insolvenzverfahren nicht mit einer schlechteren "Benotung" abstrafen, da dieses Verfahren eine Form der Schuldenregulierung und somit nichts Negatives seien. Auch sollten die Negativmerkmale von Auskünften für Vermieter sich auf Miet- und ähnliche Schulden beschränken. Ebenso sind nach Ansicht der Schuldnerberater auch die Sozialleistungsträger gefordert. Die Grenzen für die anerkennungsfähigen Kosten wie Miet- und Heizkosten müssten realistisch sein und den Wohnungsmarkt abbilden. "Die Übernahme von Mietschulden sind so unbürokratisch wie irgend möglich zu organisieren", sagen Pleißner und Ceming.
Die Forderungen der Experten sind das eine, die Probleme der Betroffenen das andere. Deshalb werden bei unserer Telefonaktion ganz praktisch alle Fragen zum Thema beantwortet: Was bedeutet die Schufa-Auskunft für mich als Mieter? Oder: Darf der Vermieter fristlos kündigen, weil der Mieter seit zwei Monaten keine Miete mehr bezahlen konnte?
Dazu und zu allen anderen Fragen aus dem Bereich Schulden stehen Sibylle Pleißner und Wolfgang Ceming unseren Lesern am 4. Juni zwei Stunden lang zur Verfügung. Die Anrufe werden auf Wunsch anonym behandelt.