Ruf nach breiteren Möglichkeiten für Richter
«Dafür bedarf es breiterer Möglichkeiten für die Richter, die Fußfessel einzusetzen, so wie es in Spanien der Fall ist» forderte Liesching. «Dort dürfen nicht nur Familiengerichte die Fußfessel verhängen. Es gibt stattdessen spezialisierte Gerichte, die sie sowohl in Zivil-, als auch in Strafverfahren verhängen können. Deshalb brauchen in Deutschland auch Strafgerichte diese Anordnungskompetenz.»
Menschen, die in Deutschland eine Fußfessel tragen, werden zentral von der Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder (GÜL) in der Justizvollzugsanstalt Weiterstadt in Hessen kontrolliert. Weil im Zuge der Gesetzesreform künftig mit mehr Personen mit Fußfesseln gerechnet wird, bekommt die GÜL mehr Stellen, wie Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) im Juli ankündigten.
Zu der Forderung des Weißen Rings äußerte sich das Bundesjustizministerium auf Anfrage nicht. Man bewerte grundsätzlich keine einzelnen politischen Forderungen. Vor der Verabschiedung der Reform des Gewaltschutzgesetzes hatte Hubig gesagt, Spanien sei «viel, viel weiter», Deutschland hänge im Gewaltschutz hinterher. Das könne man nicht schönreden. Bei anderer Gelegenheit betonte sie auch, dass die elektronische Fußfessel nur ein Teil der Lösung sein könne, wenn es um die Vermeidung häuslicher Gewalt geht.
Brutaler Fall sorgte in Spanien für großen «politischen Willen»
Bundesweit wurden zum Stichtag 31. Juli 2026 nach Angaben des hessischen Justizministeriums 150 Personen mit einer elektronischen Fußfessel überwacht. Davon beruhten 124 auf Weisungen im Rahmen der strafrechtlichen Führungsaufsicht. 24 Überwachungen beruhten auf Polizeigesetzen der Länder, zwei Überwachungen auf dem Aufenthaltsgesetz.
Für Liesching vom Weißen Ring haben die Deutschen ein zwiegespaltenes Verhältnis zur Fußfessel. Das sei in Spanien anders. 1997 habe ein brutaler Femizid landesweite Proteste ausgelöst. «Eine Frau war von ihrem Ex-Partner bei lebendigem Leib verbrannt worden. Danach gab es parteiübergreifend politischen Willen, effektiv gegen Partnerschaftsgewalt an Frauen vorzugehen.»
Die zuständige Staatsanwältin in Madrid habe berichtet, dass bislang keine einzige Frau, die am Fußfessel-Programm teilgenommen habe, getötet worden sei. «Diese Maßnahme schützt effektiv.» Vor Kurzem war er mit dem hessischen Minister Heinz in Spanien und informierte sich dort über das Thema.
Ruf nach Erweiterung der rechtlichen Möglichkeiten
Heinz sagte: «Frauensicherheit ist in Spanien ein Thema, das auf den obersten Ebenen des Staates angesiedelt ist.» Gleichzeitig werde die Arbeit bei Fällen von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt auf viele Köpfe verteilt. Zudem gebe es ein breites Unterstützungssystem für die Opfer während des Prozesses, der sie auch besonders fordere.
Aus technischer Sicht hält Liesching in Deutschland bis zu 5.000 Probanden mit Fußfessel für möglich. «Wir haben die technischen Möglichkeiten, jetzt müssen wir noch die rechtlichen erweitern.»