Abrechnung mit Richterin
Rick und ihr Kollege Georg wollen im Prozess beweisen, dass es sich um einen tödlichen Unfall handelte und Hanna ohne Fremdeinwirkung in den Bach fiel – schließlich war sie nach der Partynacht nicht mehr nüchtern. Über 2,0 Promille hatte sie laut Obduktionsbericht im Blut.
Anwalt Georg nutzt ein sogenanntes Opening Statement zu Beginn der Verhandlung, um mit der Vorsitzenden Richterin aus dem ersten Verfahren abzurechnen, wirft ihr das «Fehlen der gebotenen richterlichen Distanz» vor, «Unkenntnis, Hybris und Befangenheit» sowie «grotesken Unfug».
Das geht so lange, bis Walter Holderle, der Anwalt von Hannas Vater, der als Nebenkläger in dem Verfahren auftritt, einen Antrag auf Unterbrechung stellt – auch, weil aus seiner Sicht und der Staatsanwaltschaft die Verteidigung ihr Schlussplädoyer schon vorwegnimmt. Das, was die Verteidigung da vortrage, habe mit einem Opening Statement nichts mehr zu tun. Weitermachen darf Georg trotzdem.
Eine angekündigte Präsentation von Anwältin Rick mit Inhalten aus den Ermittlungsakten fällt aber aus. Stattdessen gibt es Befangenheitsanträge gegen verschiedene Gutachter und Rechtsmediziner.
«Für die Familie ist das sehr, sehr hart»
Nebenklagevertreter Holderle sagt später: «Für die Familie ist das sehr, sehr hart.» Hannas Mutter ist, anders als im ersten Prozess, nicht mehr dabei, weil sie es nach Angaben des Anwalts nicht aushält. Auch dem Vater, der stark und dabei sein wolle, gehe es «wirklich schlecht». Als der Kripo-Beamte Fotos von der toten Hanna zeigt, sagt ihr Vater: «Ich schau nicht hin.»
Die «juristischen Geplänkel» der Verteidigung seien «für denjenigen, dessen Tochter umgebracht worden ist, schwer verständlich». «Wenn es tatsächlich ein Unfall wäre, dann könnten die Eltern das akzeptieren», sagt Holderle in einer Verhandlungspause. «Aber der Akteninhalt gibt in keiner Weise einen Unfall her.»
Richterin Will: «eine furchtbare Tragödie»
Die Vorsitzende Richterin Heike Will hatte vor der Anklageverlesung Besonnenheit angemahnt. Der Tod der jungen Frau sei «eine furchtbare Tragödie» und es sei «nachvollziehbar und auch menschlich, wenn hier ein Bedürfnis besteht, jemanden zur Verantwortung zu ziehen». Aber wenn der Angeklagte unschuldig im Gefängnis gesessen habe, dann habe dies «das Leben dieses jungen Mannes nachhaltig verändert».
Es sei nun Aufgabe des Gerichts, die Vorwürfe aufzuklären – «soweit sie sich aufklären lassen». Es sei «ein schwieriges Verfahren», sagt sie. «Keiner von uns war dabei, keiner von uns weiß, was in dieser Nacht wirklich passiert ist.»
Urteil womöglich im Dezember
26 Verhandlungstage hat das Landgericht Traunstein für den Prozess angesetzt, der aus Platzgründen in einem Saal des Amtsgerichts Laufen stattfindet. Das Urteil könnte demnach kurz vor Weihnachten, am 19. Dezember, fallen.