Mit internationalen Partnern gehen Ermittler aus Baden-Württemberg und Deutschland gegen betrügerische Anrufe und manipulierte Handelsplattformen vor. Welche Maßnahmen wurden ergriffen?
Im Kampf gegen internationalen Cyber-Anlagebetrug haben Fahnder in den vergangenen drei Monaten fast 10.000 von Cyber-Kriminellen genutzte Rufnummern abgeschaltet. Damit sei die Infrastruktur der mutmaßlichen Täter erheblich geschwächt worden, heißt es in einer Mitteilung.
Das bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eingerichtete Cybercrime-Zentrum (CCZ) und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA) haben dafür mit dem Bundeskriminalamt (BKA), der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) sowie der Bundesnetzagentur (BNetzA) und dem österreichischen Bundeskriminalamt zusammengearbeitet.
Teil einer großen Strategie gegen Betrug
Das Ganze steht den Angaben nach im Zusammenhang der «Operation Herakles», die Teil einer großangelegten Anti-Betrugs-Strategie ist. Seit Beginn dieser Operation seien 13.888 Rufnummern abgeschaltet worden, davon 13.397 deutsche und 491 österreichische.
Die Betrugsmasche, um die es geht, heißt «Cybertrading-Fraud». Sie hat sich den Angaben nach in den vergangenen Jahren zu einem Massenphänomen entwickelt. Gutgläubige Kundinnen und Kunden sollen im Vertrauen auf eine lukrative Anlagemöglichkeit teils hohe Geldsummen auf betrügerischen Internetplattformen investieren. Die Betreiber haben aber keine Erlaubnis der Bafin für Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen und Bankgeschäfte.
Flankierend rufen sogenannte Broker aus Callcentern im Ausland die Opfer an und animieren sie dazu, mehr Geld zu investieren. Das wirke insgesamt oftmals so professionell, dass Geschädigte über Monate hinweg nicht merken, dass sie betrogen werden. Das Geld sei aber meist komplett verloren.
Die bislang unbekannten Täter handeln früheren Angaben zufolge international und arbeitsteilig. Das Vorgehen bezeichneten die Behörden als «Crime as a Service», also kriminelle Dienstleistungen. «Tatsächlich werden die eingezahlten Gelder zu keinem Zeitpunkt einer Kapitalanlage zugeführt», warnten sie.
Telekommunikationsunternehmen zu mehr Kontrollen verpflichtet
Die Bundesnetzagentur habe aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen die verantwortlichen Telekommunikationsunternehmen ergriffen, heißt es in der Mitteilung. «Ziel war es, die missbräuchliche Registrierung und Nutzung von Rufnummern durch Täter zu verhindern.» Die Unternehmen seien aufgefordert worden, Rufnummern abzuschalten und ihre Registrierungsprozesse anzupassen. Zudem seien sie verpflichtet worden, Compliance-Kontrollen ihrer Vertriebspartner und Händler zu verstärken und diese einer eingehenderen Überprüfung zu unterziehen, um weiterem Missbrauch vorzubeugen.