Das Schicksal des vor Poel gestrandeten Buckelwals beschäftigt viele Menschen. Gesundheitlich ist der Meeressäuger in schlechtem Zustand, atmet aber noch. Auch ein Gericht befasst sich mit dem Thema.
Dem vor der Ostsee-Insel Poel gestrandeten Wal geht es nach Angaben von Mecklenburg-Vorpommerns Umweltministerium zusehends schlechter. «Inzwischen gehen unsere wissenschaftlichen Berater davon aus, dass sich Wasser in der Lunge des Wals sammelt», teilte Umweltminister Till Backhaus (SPD) mit. Dies sei ein Hinweis, dass seine Organe schwer geschädigt seien. «Dies mitansehen zu müssen, fällt allen Beteiligten schwer.» Bereits vor einigen Tagen war laut Backhaus festgestellt worden, dass sich die Atmung des Tieres verändert hatte.
Am Wochenende hatte es einen erneuten Rettungsversuch gegeben, der erfolglos blieb. Es wurde versucht, den Wal zu ermutigen, sich selbst zu befreien, indem die eigenen Walgesänge des Tiers unter Wasser abgespielt wurden. Hintergrund war, dass der Wal in den Nächten zuvor starke Walgesänge von sich gegeben hatte.
Der kranke und geschwächte Buckelwal liegt bereits seit dem 31. März in der Wismarbucht. Die letzten Rettungsversuche wurden am 1. April aufgrund des Gesundheitszustandes des Tiers eingestellt, um den Wal in Frieden gehen zu lassen, wie der Minister mitteilte.
Eilverfahren am Vewaltungsgericht
Private Initiativen zu möglichen Rettungsmaßnahmen für den Wal scheiterten bislang vor dem Schweriner Verwaltungsgericht. Drei Eilverfahren waren nach Angaben des Gerichts am Montagnachmittag noch offen.
Der Antrag einer Organisation, der darauf abzielte, unverzüglich alle geeigneten und erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um den Wal zu retten, wurde mit Beschluss vom vergangenen Freitag (10. April) abgelehnt, so eine Gerichtssprecherin. Für die Organisation komme die Erhebung einer tierschutzrechtlichen Verbandsklage mangels gesetzlicher Grundlage nicht in Betracht.
Es habe zudem bis zum vergangenen Freitag sieben weitere den Wal betreffende Verfahren von Privatpersonen gegeben, die abgelehnt wurden. Begründet wurde die jeweilige Ablehnung mit der Unzulässigkeit des Antrags mangels Antragsbefugnis. Das heißt, dass dem Antragsteller kein Anspruch auf die begehrte behördliche Maßnahme zusteht.
Minister: Keine Pflicht alles zu tun, um Wal zu retten
Backhaus beklagte «wüste Verschwörungstheorien» im Internet. «In der ohnehin schon aufgeheizten Lage ist solche Stimmungsmache wenig hilfreich», erklärte er. «Wir haben daher eine Liste von juristischen Falschbehauptungen erarbeitet und die Aussagen richtiggestellt. Vielleicht hilft das, damit die Menschen nicht aufgrund von Fakenews Strafanzeigen stellen, die keine Aussicht auf Erfolg haben und nur die Behörden behindern.»