Polizei gegen Herabstufung
Dieser Ansicht ist auch die Gewerkschaft der Polizei (GDP). Ein Meldeportal zur straffreien, nachträglichen Meldung von Sachschäden halten aber auch die Beamten für sinnvoll. Ein einfacher Zettel in der Windschutzscheibe sei nicht ausreichend.
Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) lehnt eine Herabstufung kategorisch ab, «um die Hemmschwelle für die Tat weiterhin aufrecht zu erhalten». Eine straffreie Nachmeldung eines Schadens nach 24 Stunden sei denkbar. Eine unabhängige Meldestelle brauche es aber nicht, es reiche aus, die erforderliche Wartezeit an der Unfallstelle konkreter zu benennen. Die Entziehung der Fahrerlaubnis solle als Strafe zudem komplett gestrichen werden.
Derzeit wird die Fahrerlaubnis laut dem Deutschen Anwaltverein (DAV) für gewöhnlich bei sehr hohen Sachschäden entzogen. Bei einem teuren Neuwagen könne dafür schon ein Lackschäden ausreichen. Aus Sicht des Automobil-Clubs von Deutschland müsse über eine höhere Schwelle für diese Reparaturkosten nachgedacht werden.
Nach Angaben des Kraftfahrtbundesamtes ist die Zahl der Unfallfluchten in den vergangenen Jahren leicht rückläufig. Im Jahr 2022 entfernten sich den Angaben nach Fahrer und Fahrerinnen in 32.000 Fällen unerlaubt vom Unfallort. 2019 waren es noch 36.000.
Verschiedene Möglichkeiten für Reform
Nach Ansicht des Strafrechtsprofessors Jan Zopfs von der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz sind verschiedene Reformen denkbar. Entweder eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit, die unter anderem auch Staatsanwaltschaften entlasten würde, sagt der Professor, der den Arbeitskreis beim Verkehrsgerichtstag leiten wird. Alternativ könne auch der Straftatbestand beibehalten werden und lediglich die Wartepflicht am Unfallort ersetzt werden, etwa durch eine nachträgliche Meldung per App oder bei einer Meldestelle etwa innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Oder es könne auch angepasst werden, dass seltener die Fahrerlaubnis nach einer Unfallflucht entzogen wird und die Entscheidung stärker vom Einzelfall abhängig gemacht wird. Die Diskussion dazu sei völlig offen, meint Zopfs.
Der Deutsche Anwaltverein kritisiert, dass Menschen für das Verlassen des Tatortes nicht bestraft würden, wenn sie ein Auto vorsätzlich demolieren - sehr wohl aber wenn ein Auto aus Versehen beschädigt würden. Dadurch dass Fahrerflucht derzeit eine Straftat sei, werde ein Zwang zur Selbstbezichtigung geschaffen, der eigentlich nicht mit dem Rechtsstaatsprinzip zu vereinbaren sei, meint Rechtsanwalt Andreas Krämer von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht beim DAV. Eine Reform sei dringend notwendig. Außer bei schweren Personenschäden sei eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit angebracht.
Der Unfallfluchtparagraf schütze weder Leib, Leben noch Eigentum, sondern nur die Durchsetzbarkeit zivilrechtlicher Ansprüche, heißt es auch vom Auto Club Europa. Eine Herabstufung lehnt der Verein aber ab, da Unfallschäden nicht unwesentlich seien. Die Wartepflicht solle allerdings überarbeitet werden. Auch der Automobil-Club Verkehr ist gegen die Herabstufung, fordert aber eine digitalen Meldestelle für Unfälle mit reinem Sachschaden. Laut einer repräsentativen Umfrage der Versicherung DEVK von Anfang September seien auch 58,3 Prozent der Deutschen gegen die Herabstufung und nur 17,7 Prozent dafür.