Was die Regierung vorhat
Ein wesentlicher Teil der Taten finde im Internet statt, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bei der Vorstellung des Lagebildes. Um Täter besser zu finden, sollen Telekommunikationsanbieter deshalb künftig für drei Monate die IP-Adressen von Computern speichern.
Die IP-Adresse ist ein Code, der jedem Computer im Netz zugewiesen wird. Ermittler könnten bei einer Speicherung, wenn sie Hinweise auf eine Straftat im Netz bekommen, den Rechner zuordnen und somit den oder die Täter besser ausfindig machen. Union und SPD haben das im Koalitionsvertrag vereinbart. Einen entsprechenden Gesetzentwurf will Dobrindt gemeinsam mit dem Justizministerium nun in den nächsten Wochen aufsetzen, wie er ankündigte.
Was die Ermittler dazu sagen
Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch verspricht sich viel von diesem Schritt. «Das wird unsere Ermittlungserfolge noch einmal deutlich steigern», sagte er. Unter den jetzigen Bedingungen schaffe man es etwa bei 75 Prozent der Hinweise auf einen möglichen Tatverdächtigen zu stoßen, mit der Neuregelung erhofft er sich eine Quote von mehr als 90 Prozent. Es sei überfällig, zur besseren Verfolgung schwerer Straftaten eine befristete Speicherung für IP-Adressen und zugehörige Port-Nummern zu ermöglichen, sagte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn.
  
  
  
  
  
    
    
    
Worauf die Experten noch hinweisen
Die Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus sieht vor allem mit Blick auf die Gefahren im Internet großen Handlungsbedarf und fordert sogenannte Safe Spaces (sichere Räume) im Netz, zu denen per Altersnachweis nur Kinder und Jugendliche und keine Erwachsenen Zugang haben, damit diese keine Kontakte anbahnen können, wie es etwa über die Chatfunktion in Online-Spielen passieren kann.
«Im digitalen Raum multiplizieren sich die Risiken ins potenziell Unendliche», sagte Claus. Taten würden gefilmt und online geteilt. Hinzu kämen Phänomene wie Cybergrooming (gezieltes Anbahnen sexueller Kontakte durch Erwachsene), Sextortion (sexuelle Erpressung), Livestreaming von Taten oder «Taschengeld-Dating über sogenannte Sugardaddy-Plattformen» - Plattformen, über die für Geld oder Geschenke Treffen mit Minderjährigen angebahnt werden.
KI-generierte Missbrauchsbilder strafbar
Auch vor Deepfakes warnte die Beauftragte. Dabei handelt es sich um künstlich erstellte oder technisch veränderte Bilder und Videos mit Darstellungen von Kindern und Jugendlichen. In dem Zusammenhang wies Innenminister Dobrindt bei der Pressekonferenz darauf hin, dass auch mit Künstlicher Intelligenz erstellte Missbrauchsdarstellungen von Kindern strafbar seien.
«Das heißt, dass man nicht der Logik anheimfallen kann, nach dem Motto, hier gibt es keine konkreten Opfer, deswegen ist das keine strafbare Handlung. Das Gegenteil ist hier der Fall», sagte der CSU-Politiker. Das werde von den Behörden auch entsprechend verfolgt.