Gericht will Sachverständigen hinzuziehen
Im Fall der 83 Jahre alten Klägerin soll es am 9. Juli weitergehen. Das Gericht will angesichts der schwierigen Fragen etwa zu technischen Details und Sicherheitsstandards einen Sachverständigen hinzuziehen. Er soll auch das Sparkassengebäude mit Tresorraum in Augenschein nehmen.
Kernfrage aus Sicht der Richters ist: Reichten die Sicherheitsvorkehrungen der Bank vor dem Einbruch - und zwar zum Datum vor den Weihnachtstagen - aus? Sei das der Fall, hafte die Sparkasse nicht. Da sei es auch nicht entscheidend, ob noch weitere, zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen verfügbar gewesen wären. Nach Ansicht der Kläger machten Pflichtverletzungen und Fahrlässigkeit der Sparkasse den Einbruch möglich.
Der zweite Kläger Joachim Alfred Wagner (63) schilderte kurz vor dem Start seiner Verhandlung, es gehe bei ihm um Gold für seine Altersvorsorge, Familienschmuck, Erbstücke. Alles sei futsch - dafür fordere er Schadenersatz in Höhe von knapp 49.000 Euro. Und: «Es geht auch um Gerechtigkeit». Die Sparkasse solle «aus dem Quark kommen» und geraderücken, «was sie verbockt hat».
Sparkasse weist die Vorwürfe strikt zurück
Das Geldhaus führt zahlreiche Sicherungsmaßnahmen an und betont, dass alle Fächer mit einem Maximalbetrag von 10.300 Euro versichert seien - sofern nicht ausdrücklich höhere Summen vereinbart worden seien. Auch über den Inhalt der Schließfächer wird gestritten. Die Bank sagt, sie habe keine Kenntnis vom jeweiligen Inhalt und bestreitet, dass die Kläger Eigentümer der genannten Gegenstände sind und sich diese zum Einbruchszeitpunkt in den Fächern befanden.
Und: Es sei bislang noch gar nicht abschließend geklärt, was entwendet und was zurückgelassen worden sei. Die Täter hatten im verwüsteten Tresorraum nach früheren Berichten Hunderttausende Gegenstände zurückgelassen, die den Eigentümern nach und nach zugeordnet werden. Erste Kunden hatten daraus ab Anfang Mai Wertsachen zurückbekommen. Laut Bank sind auch sehr wertvolle Dinge dabei. Das alles befinde sich aber in Asservaten-Tüten, ein Überblick sei schwierig, erläuterte ein Rechtsvertreter der Sparkasse nun.
Richter Ostheide meinte dazu, die Bank müsse zwar nicht wissen, was in den Fächern aufbewahrt werde, aber ein «qualifizierter Vortrag» habe doch gefehlt, warum nicht stimmen solle, was die Klägerin zu ihrem Schießfach 1763 angeführt habe. Zu einem Vergleich waren die Streitparteien nicht bereit.
«Werden die Sparkasse in Grund und Boden klagen»
Klägeranwalt Kuhlmann zeigte sich zunächst zuversichtlich. Ein paar Tage zuvor hatte er markige Worte gefunden. Er vertrete rund 650 Kunden mit einem Gesamtschaden von fast 51,5 Millionen Euro: «Im schlimmsten Fall werden wir Hunderte Klagen in Wellen erheben und die Sparkasse in Grund und Boden klagen». Er strebt auch an, dass die ersten beiden Fälle als Musterklagen dienen sollen. Der Richter stellte allerdings klar: «Jeder Fall ist anders».
Das Ganze könnte sich sehr lange hinziehen. Weitere acht Klagen seien schon am Landgericht Essen eingegangen, berichtete Sprecher Matthias Murawski. Verhandlungen sind von Juli bis September terminiert, die Kläger werden von einem Leverkusener Anwalt vertreten. Und gegen Urteile aus Essen wären dann noch Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht in Hamm möglich.