Die Block-Kinder sollen an Silvester 2023/24 von einer israelischen Sicherheitsfirma aus der Obhut ihres Vaters entführt worden sein. Nun hat der Firmenchef bei der Staatsanwaltschaft ausgesagt.
Im Zuge des Prozesses gegen die Unternehmerin Christina Block wegen Kindesentziehung ist der Chef einer israelischen Sicherheitsfirma von der Hamburger Staatsanwaltschaft vernommen worden. Sie könne bestätigen, dass der Beschuldigte zwischenzeitlich vernommen worden sei, teilte Oberstaatsanwältin Mia Sperling-Karstens mit. Zuvor hatten «Bild» und «Spiegel» berichtet.
Die israelische Sicherheitsfirma soll den damals zehnjährigen Sohn und die 13-jährige Tochter aus der Obhut des in Dänemark lebenden Vaters entführt und nach Deutschland gebracht haben. Nach Blocks Angaben sollte die Firma nur die IT-Sicherheit im Hotel Grand Elysée verbessern. Die Rückholaktion hätten die Israelis auf eigene Faust und ohne ihr Wissen gemacht.
Der Firmenchef, nach dem gefahndet worden war, gehört nicht zu den Angeklagten in dem aktuellen Prozess. Er ist ein «gesondert Verfolgter». Ihm wird vorgeworfen, den Auftrag zur Entführung der Kinder angenommen und gemeinsam mit mehreren weiteren Tatverdächtigen ausgeführt zu haben.
Kontaktaufnahme der Verteidigung
Die Vernehmung betreffe mehrere gegen den Beschuldigten bei der Staatsanwaltschaft Hamburg geführte Ermittlungsverfahren, hieß es weiter von der Staatsanwaltschaft. Vorausgegangen sei eine Kontaktaufnahme der Verteidigung des Mannes, «in deren Folge die Staatsanwaltschaft Sicheres Geleit (§ 295 der Strafprozessordnung) für den Beschuldigten beantragt und das zuständige Ermittlungsgericht einen entsprechenden Beschluss erlassen hat».
Die Fahndung nach ihm sei aufgehoben worden. Sollte der Beschuldigte «Anstalten treffen, sich dem Verfahren zu entziehen (wofür derzeit keinerlei Anhaltspunkte vorliegen), würde die Staatsanwaltschaft die Fahndung nach dem Beschuldigten wiederaufleben lassen.»
Zum Inhalt der Aussage wollte Sperling-Karstens keinerlei Auskünfte geben und verwies auf das laufende Ermittlungsverfahren.
Folgen für Prozessverlauf noch unklar
Von einer Sprecherin des Landgerichts hieß es, das Gericht habe seit Kurzem Kenntnis davon, dass der gesondert Verfolgte als Beschuldigter vernommen worden sei. «Es können derzeit keine Auskünfte dazu erteilt werden, ob und wenn ja, welchen Einfluss das auf den Verlauf der Hauptverhandlung haben wird.»