Wetterkapriolen, politisches Hick-Hack und das Machtwort eines Gerichts. Die Berliner Winterkrise nimmt kein Ende. Und neue Glätte droht.
Seit mehr als einer Woche staunt die Republik über Berlins Irrungen und Wirrungen im Kampf gegen Eis und Glätte - nun gibt es in der Winterkrise eine neue Wendung. Auf Betreiben des Naturschutzbundes (Nabu) entschied das Verwaltungsgericht Berlin, dass der private Einsatz von Streusalz auf glatten Gehwegen und Plätzen ab sofort wieder verboten ist.
Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU) hatte die Ausnahme von dem aus Umweltgründen geltenden Salzverbot erst am vergangenen Freitag erlaubt, um Gefahr für Leib und Leben abzuwenden, wie es damals hieß. Denn Berlins Krankenhäuser sind seit mehr als einer Woche voller Menschen, die auf glatten Wegen ausgerutscht sind und sich dabei verletzt haben.
Keine Rechtsgrundlage
Die Richter entschieden jedoch, Bondes sogenannte Allgemeinverfügung, nach der nun ein paar Tage lang auch Privatpersonen Salz streuen durften, entbehre jeder rechtlichen Grundlage. Ausnahmen vom Verbot des flächendeckenden Einsatzes von Tausalz müssten in einem Gesetz geregelt werden.
Außerdem habe eine schriftliche Begründung gefehlt, warum die Streusalzgenehmigung für Privatpersonen unmittelbar gelten sollte. Gegen den Beschluss kann das Land Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erheben.
Bonde habe mit der Entscheidung versucht, geltendes Recht außer Kraft zu setzen, erklärte die Berliner Nabu-Geschäftsführerin Melanie von Orlow. «Ein pauschales Abweichen vom gesetzlichen Streusalzverbot ohne tragfähige rechtliche Grundlage ist inakzeptabel und hätte einen gefährlichen Präzedenzfall geschaffen.»
Kritik an Gerichtsentscheidung
Einige Politiker kritisierten den Beschluss. «Dass das körperliche Wohl – nach unzähligen Verletzten in der Bundeshauptstadt – hintansteht, ist verrückt», postete FDP-Chef Christian Dürr auf X. Berlins AfD-Fraktionschefin Kristin Brinker erklärte, alte Leute dürften sich nach Ansicht des Gerichts «den Hals brechen», weil die Gesundheit von Bäumen wichtiger sei als ihre. Grüne und Linke werteten die Entscheidung als weiteren Beleg für ein Versagen des schwarz-roten Senats im Winterchaos.
Unterschiedliche Zuständigkeiten
In Berlin ist die Berliner Stadtreinigung (BSR) für den Winterdienst auf Straßen und Radwegen zuständig - und setzt dabei ganz legal auch Tausalz ein. Auf Gehwegen oder Plätzen fällt Schneeräumen und Streuen dagegen in die Verantwortung der Eigentümer. Viele sehen diese Verpflichtung eher als nice-to-have an und kümmern sich nicht. Und die zwölf Berliner Bezirke sind bei der Durchsetzung der Regeln überfordert. Folge: Viele Menschen trauen sich bis heute kaum vor die Türe, zumal gerade neuer Schnee fiel.