Ab März 2019 treten in Deutschland wieder neue Gesetze und Regelungen in Kraft. Die Mütterrente wird angehoben, der Mindestlohn steigt im Baugewerbe, in Berlin gibt es einen neuen Feiertag. Diese und weitere wichtige Änderungen ab 1. März hat inFranken.de für Sie zusammengestellt.
Jeden Monat gibt es neue Gesetze und Regelungen in der Bundesrepublik Deutschland. Damit Sie den vollen Überblick bewahren, stellt Ihnen inFranken.de monatlich die wichtigsten Änderungen vor. Dieses Mal für den März 2019: Das ändert sich alles in Deutschland.
1. Mütterrente wird angehoben: Das müssen Sie beachten
Bereits am 01. Juli 2014 wurde die Mütterrente deutschlandweit eingeführt. Sie ist dafür gedacht, Müttern für die Erziehung ihrer Kinder einen finanziellen Ausgleich zu gewähren. Zum 1. März 2019 wird die Mütterrente erhöht. Bei der alten Mütterrente I erhielten Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, 2 Rentenpunkte pro Kind zusätzlich. Mütter, deren Kinder nach 1992 geboren wurden, bekamen 3 Rentenpunkte je Nachkomme.
Zum 1. März folgt nun eine Angleichung: Mütter mit Kindern der Jahrgänge 1992 und niedriger erhalten in Zukunft einen halbe Rentenpunkt mehr pro Kind (also insgesamt 2,5 Rentenpunkte pro Kind). Das heißt pro Kind und Monat gibt es im Osten 15,35 Euro, im Westen sogar 16,02 Euro mehr - macht rund 190 Euro pro Jahr.
Auch Väter haben Anspruch auf Mütterrente
Anspruch auf die Mütterrente haben generell nicht nur Mütter, sondern auch Väter. Die Rente richtet sich danach, welcher von beiden Elternteilen die Kinder größtenteils erzogen hat. Das ist in Paragraph 56 des Sozialgesetzbuchs (SGB) geregelt.
Haben beide Elternteile das Kind gemeinsam erzogen, werden die Kindererziehungszeiten einem Elternteil zugeordnet. In einer Erklärung können sie gemeinsam bestimmen, wem die Erziehungszeiten zugeordnet werden sollen.
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