Karfreitag: Macht endlich Schluss mit den stillen Feiertagen!
Autor: Io Görz
Franken, Donnerstag, 18. April 2019
Wir leben im 21. Jahrhundert - und streiten immer noch über stille Feiertage und deren Auswirkung auf unser Leben. Tanz- und Filmverbote sind überholt und gehören ins Geschichtsbuch anstatt ins Gesetz, findet unser Kommentator.
Ich habe auf den Kalender geschaut und ja, es ist 2019 und wir streiten immer noch über staatlich verordnete Tanzverbote an kirchlichen Feiertagen. Die Forderung des Juso-Chefs Kevin Kühnert, das Tanzverbot an Karfreitag abzuschaffen, mag wie die provokante Forderung eines Jungsozialisten daherkommen, aber eigentlich ist es doch längst überfällig, die Trennung von Kirche und Staat konsequent durchzusetzen.
Also nichts mit "provokant" - sondern nur die jährliche Erinnerung an die, sagen wir, etwas schlampige Trennung von weltlicher und geistlicher Sphäre, die es aber in Deutschland per Verfassung eigentlich gibt.
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Zwar sind auch Feiertage als "Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung" (Artikel 140 Grundgesetz) gesetzlich geschützt, aber das dies in ein generelles Tanzverbotmündet, ist nicht zeitgemäß.
Religionsfreiheit ist ein hohes Gut, funktioniert aber in beide Richtungen
Klar ist: Durch die Religionsfreiheit - ein geschütztes Grundrecht - ist es jedem Menschen in Deutschland gestattet, seiner persönlichen Religionsausübung nachzugehen. Wer an Karfreitag die Kreuzigung Jesu betrauern will, kann dies tun und darf daran auch nicht gehindert werden. Dass dies vom Staat gewährleistet und auch geschützt wird, steht fest.
Die Frage ist allerdings, warum Menschen, die mit dem Karfreitag im Speziellen und dem Christentum im Allgemeinen gar nichts am Hut haben, durch so ein Gesetz eingeschränkt werden müssen. Religionsfreiheit funktioniert eben in zwei Richtungen: Es ist die Freiheit, eine Religion auszuüben, aber auch die Freiheit, Religion eben nicht auszuüben und sich ihr nicht unterordnen zu müssen.