Facebook, Google und Co.: Was passiert mit meinen Daten, wenn ich sterbe?

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Rechtliche Vorgaben fehlen, deshalb regeln die Internet-Unternehmen ihren Umgang mit dem digitalen Erbe unterschiedlich. Symboldbild: pixabay.com/Pixelkult
Rechtliche Vorgaben fehlen, deshalb regeln die Internet-Unternehmen ihren Umgang mit dem digitalen Erbe unterschiedlich. Symboldbild: pixabay.com/Pixelkult

Mit dem Thema Digitaler Nachlass beschäftigt sich kaum einer. Dabei ist die Frage, was mit den eigenen Daten nach dem Tod geschieht, durchaus relevant. Es gibt viel zu beachten, um richtig mit dem Digitalen Nachlass umzugehen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gibt wertvolle Tipps.

Smartwatches, Fitnessarmbänder oder intelligente Sprachsteuerungsprogramme für den Wohnzimmertisch - die Welt der Vernetzung spinnt sich weiter. So hilfreich und nützlich die Technik sein mag, die Menschen hinterlassen überall Spuren.

Was aber geschieht mit den Daten, wenn einem Nutzer plötzlich etwas zustößt, er gar verstirbt?

"Es ist ratsam, sich frühzeitig Gedanken über den digitalen Nachlass zu machen", sagt Jennifer Kaiser von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Das Wichtigste sei, sich klar zu machen, auf welchen Internetseiten man sich ein Benutzerkonto angelegt hat. Diese Liste könne man durchgehen, nach Relevanz checken und sich gegebenenfalls von einigen Diensten abmelden. Die Verbraucherzentrale rät darüber hinaus, sich eine Liste aller Accounts mit Benutzernamen sowie Passwörtern anzufertigen. Diese Liste sollte idealerweise auf einem verschlüsseltem USB-Stick gespeichert sein, der an einem sicheren Ort deponiert ist.


Person des Vertrauens zum digitalen Nachlassverwalter bestimmen

"Nutzer sollten eine Person ihres Vertrauens zu ihrem digitalen Nachlassverwalter bestimmen", so Kaiser. Am besten schriftlich mit einer Vollmacht oder testamentarisch. Es lohne sich, seine Vorstellungen detailliert niederzuschreiben, um etwaigen Missbräuchen vorzubeugen.

Mittlerweile haben Unternehmen das Geschäft mit den Daten erkannt und bieten eine kommerzielle Verwaltung des digitalen Nachlasses an. "Wir warnen vor gewerblichen Nachlass-Verwaltern", sagt Kaiser. Das Problem: Es ließe sich nur schwer beurteilen, ob und wie sicher diese Firmen arbeiten. Vor allem Passwörter und Endgeräte wie Smartphones und Tablets sollten laut Verbraucherzentrale nicht an kommerzielle Anbieter übergeben werden.

Nach BGH-Urteil: Wie regele ich meinen digitalen Nachlass?


So verwalten die Anbieter das digitale Erbe

Einheitliche Regeln? Fehlanzeige. In ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmen Digital-Unternehmen, wie sie mit dem Nachlass im Netz umgehen. Die wichtigsten gibt's hier im Überblick.

Google:
Der Kontoinaktivitäts-Manager gibt die Möglichkeit Kontoeinstellungen und Kontodaten an festgelegte Personen zu übertragen. Eine Kontolöschung ist nur in Abstimmung mit nahen Familienangehörigen und nach eingehender Prüfung möglich.

Apple:
Sobald Apple eine Kopie der Sterbeurkunde erhält, wird der Account mit allen Inhalten gelöscht. Es gibt kein "Recht des Überlebenden": Erben ist es demnach nicht möglich, an die Daten des Verstorbenen zu gelangen.

E-Mail:
Bei den deutschen Mailanbietern Web.de und GMX kann ein Angehöriger mit dem Erbschein Zugang zum Postfach erhalten und dieses dann online löschen. Bei Yahoo erhalten Erben ebenso den Zugang, können eine Löschung allerdings erst durch Vorlage einer Sterbeurkunde vornehmen.

Facebook:
Ein festgelegter Nachlasskontakt kann die Konto-Stilllegung und Verwandte können einen Gedenkzustand für das Konto beantragen. Wenn das Konto vollständig gelöscht werden soll, benötigt Facebook die Geburts- oder Sterbeurkunde oder einen anderen Nachweis. Innerhalb von 48 Stunden wird das Konto dann gelöscht.

WhatsApp: Der Messenger-Dienst macht keine Angaben zur Löschung des Accounts für Angehörige. Wenn der Zugang zum Handy des Verstorbenen besteht, kann der Account über das Endgerät in den Einstellungen innerhalb der App gelöscht werden.

Instagram: Jeder Nutzer kann das Konto eines Verstorbenen melden und es so in den Gedenkzustand versetzen lassen. Nur ein direktes Familienmitglied kann das Konto entfernen lassen und muss dazu einen Nachweis erbringen (Geburtsurkunde, Sterbeurkunde).

Snapchat:
Der Dienst macht keine Angaben, wie Angehörige den Account löschen lassen können. Sollten die Login-Daten allerdings bekannt sein, ist eine Löschung über die Website einfach möglich. Allerdings bewahrt er bestimmte Daten als Sicherungsmaßnahme für einen begrenzten oder gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum auf.