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Verlängerte Ausgangsbeschränkungen: Darf ich mich noch mit meinem Partner treffen?


Autor: Redaktion

Franken, Donnerstag, 16. April 2020

Die Ausgangsbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie, gelten weiterhin - auch nach dem 19. April. Darf man seinen Partner treffen, auch wenn er weiter weg wohnt?
Ist es in Zeiten der Corona-Krise erlaubt seinen Partner zu treffen? Symbolbild:  pixabay.com/Free-Photos


Kontaktsperre und Ausgangsbeschränkung sorgen für ein eingeschränktes Sozialleben. Die Ausgangsbeschränkungen wurden mittlerweile verlängert. Kontakte sollen weiterhin vermieden werden, bei Verstoß gegen die Regeln drohen Strafen.

Dem Bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder zufolge ist es Partnern, die nicht zusammen leben, erlaubt sich zu treffen.

Wir haben außerdem eine Rechtsanwältin gefragt. In ihrer Argumentation verweist sie auf den Unterschied zwischen einer Ausgangssperre und einer Ausgangsbeschränkung, da dieser bereits die Antwort auf die Frage liefert. Da aktuell lediglich nur eine Ausgangsbeschränkung verhängt wurde, darf der Lebenspartner besucht werden - unabhängig davon, ob er oder sie im selben oder in einem anderen Ort wohnen.