Dieser Tipp bringt bares Geld: Wie du Gartenarbeit von der Steuer absetzt
Autor: Ellen Schneider
Deutschland, Donnerstag, 17. April 2025
Umzug, Pendlerpauschale, Handyvertrag: All das lässt sich steuerlich geltend machen - und auch die Gartenarbeit kann man unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen. Das kann sich finanziell lohnen.
Wer bei der Steuererklärung das Optimum herausholen möchte, sollte einige Tipps und Tricks beachten. Was viele nicht wissen: Selbst Gartenarbeiten können steuerlich geltend gemacht werden - jedoch nur unter bestimmten Bedingungen.
Wichtig zu wissen: Abgesetzt werden können nur Arbeiten, die von entsprechenden Fachbetrieben durchgeführt werden - die eigene Gartenarbeit ist davon also leider ausgenommen. Auch der Kauf von Pflanzen, Gartengeräten oder Dünger kann nicht angerechnet werden. Arbeiten auf einem Grundstück, das ausschließlich gewerblich genutzt wird, sind ebenfalls ausgenommen.
Gartenarbeit steuerlich geltend machen - das musst du beachten
Wie der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) online erklärt, können Gartenarbeiten entweder als Handwerkerleistungen oder als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden. Ob der Garten neu angelegt oder umgestaltet wird, spielt keine Rolle. Die VLH ist laut eigenen Angaben mit rund 3.000 Beratungsstellen und mehr als einer Million Mitglieder der größte Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands.
Für alle Handwerkerleistungen gelte: 20 Prozent der Lohnkosten von maximal 6000 Euro im Jahr können von der Steuererklärung abgesetzt werden. Bis zu 1.200 Euro ließen sich dadurch für Beitragszahler also zurückholen. Zu Handwerkerleistungen zählen etwa das Anlegen eines neuen Gartens, das Pflastern von Wegen oder der Bau einer Terrasse.
Übliche Gartenarbeiten wie beispielsweise Heckenschneiden, Unkrautjäten oder Rasenmähen fallen hingegen unter die haushaltsnahen Dienstleistungen. Wann der perfekte Zeitpunkt zum Rasenmähen ist, haben wir euch in einem anderen Artikel verraten.
Steuern sparen durch Gartenarbeit: Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen übernimmt der Staat ebenfalls 20 Prozent der Kosten - allerdings können für diese Arbeiten laut der Lohnsteuerhilfe bis zu 20.000 Euro jährlich von den Steuern abgesetzt werden. Der Steuerbonus betrage dann maximal 4.000 Euro. Beide Arbeiten müssen bei der Steuererklärung in der Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" angegeben werden.
Voraussetzung für die Anerkennung: Das Haus, das zum Garten gehört, muss von der Person bewohnt werden, welche die Arbeiten steuerlich geltend machen will und es darf kein Neubau sein. Um die Kosten abzusetzen, muss man jedoch nicht das ganze Jahr in dem entsprechenden Haus oder der Wohnung wohnen - auch für Ferienhäuser gilt die Regelung also.