Ruhestörung: Wie Sie eine Lärmbelästigung erkennen und was Sie dagegen tun können
Autor: Pascal Guegan
Deutschland, Freitag, 18. Sept. 2020
Ruhestörung ist nicht selten ein Grund für Streit unter Nachbarn. Doch ab wann ist Lärm eigentlich eine "Belästigung" und was kann man dagegen unternehmen?
Manchmal können Nachbarn wirklich nerven. Besonders Ruhestörungen sind immer wieder ein Grund dafür, dass Nachbarn im Streit liegen. Aber nicht jede Lärmbelästigung durch den Nachbarn stellt bereits eine Ordnungswidrigkeit dar. Das Lärmbelästigungs-Gesetz sieht eine Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr vor. An Sonn- und Feiertagen gibt es gesetzliche Regelungen in Bezug auf die Ruhezeiten.
Was einige nicht wissen: In vielen Mietverträgen gibt es neben den Regelungen zur Nachtruhe und zu Sonn- und Feiertagen auch eine vom Vermieter im Vertrag vorgegebene Mittagsruhe. Der Vermieter kann Mieter abmahnen, sofern sich diese nicht dran halten.
Ab wann ist es Ruhestörung?
In den gesetzlich festgeschriebenen Ruhezeiten darf es nicht zu laut werden. Ist dies dennoch der Fall, können Sie das Ordnungsamt oder die Polizei verständigen. Doch denken Sie daran: Wer sich ständig beim kleinsten Geräusch beschwert, wird in Zukunft nicht mehr ernst genommen. Zuerst sollten Sie versuchen, in einem freundlichen Gespräch mit Ihren Nachbarn eine Lösung zu finden, um nicht eine langfristige Fehde anzuzetteln. Sie können ihn auf das Lärmbelästigungs-Gesetz hinweisen und ihn bitten, auf die anderen Parteien Rücksicht zu nehmen. Funktioniert das nicht, können Sie den Schritt, das Ordnungsamt oder die Polizei einzuschalten, immer noch gehen so das Bayerische Landesamt für Umwelt.
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Während den gesetzlichen Ruhezeiten darf die Zimmerlautstärke nicht überschritten werden. Es gibt in Deutschland jedoch keinen genauen Wert, der die Zimmerlautstärke definiert. Manche Wohnhäuser sind hellhöriger als andere, weshalb dieselbe Aktivität in unterschiedlichen Häusern als unterschiedlich störend wahrgenommen wird. Was eine Lärmbelästigung ist, ist also auch eine subjektive Einschätzung. Gerichtliche Entscheidungen haben eine Lautstärke von 30 bis 40 dB als ruhestörend anerkannt, was jedoch nur Richtwerte sind. Auch eine geringere Geräuschkulisse kann als Lärmbelästigung wahrgenommen werden.
Bei zu viel Lärm zum Schlafen: OHROPAX Schaumstoff-StöpselAm Samstag gelten dieselben Regelungen wie unter der Woche. Beim Sonntag sieht es jedoch anders aus, denn an diesem Tag gilt auch tagsüber eine Ruhezeit, in der die Zimmerlautstärke nicht überschritten werden darf. Staubsaugen, Duschen oder Wäsche waschen sind zulässig, auch wenn dies gerade in hellhörigen Gebäuden doch recht geräuschintensiv ausfallen kann. Laute Geräusche von Kindern müssen auch toleriert werden.
Rasenmähen und Hundegebell: Was muss man als Nachbar ertragen?
Das Rasenmähen am Sonntag oder an Feiertagen stellt aber ein Problem dar. Am Sonntag dürfen Sie oder Ihr Nachbar nicht den Rasen mähen, denn das stellt eine Ruhestörung dar, die einiges kosten kann.