Mieter wollen Einbau eines Funkwasserzählers verhindern: Bestehen Gesundheitsgefahren?
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Mittwoch, 23. November 2022
Dürfen Wohnungseigentümer moderne Wasserzähler, die die Verbrauchsdaten per Funk weitergeben, in ihren Mietwohnungen einbauen? Einem Mieter-Ehepaar war das jedenfalls ein Gräuel und es zog deshalb vor das Verwaltungsgericht.
- Austausch eines Wasserzählers verhindert
- Funkwasserzähler ist kein trojanisches Pferd
- Auch keine Gesundheitsgefahren
Um den Einbau einer neuen Wasseruhr zu verhindern, ließ ein Ehepaar aus dem Umland von Bamberg gar nicht erst den Handwerker in die Wohnung. Sie wollten mit aller Macht die Montage verhindern und zog deshalb vor das Verwaltungsgericht (VG).
Funkwasserzähler ist kein trojanisches Pferd
Ein Ehepaar aus dem Landkreis Bamberg wurde dazu verdonnert, einem Beauftragten des kommunalen Wasserversorgungsunternehmens den Zugang zu ihrer Wohnung zu ermöglichen. Sein Auftrag: Austausch des bisherigen analogen Wasserzählers gegen einen modernen digitalen Zähler mit Funkfunktion.
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Der Funkwasserzähler war aber aus Sicht der Mieter ein trojanisches Pferd: Sie hatten erhebliche datenschutzrechtliche und gesundheitliche Bedenken, die sie vor Gericht vortrugen. Das in erster Instanz zuständige VG und jetzt auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) stellten aber fest, dass der Betrieb eines Funkwasserzählers kein unzulässiger Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist (Urteil vom 7.3.2022, Az.: 4 CS 21.2254).
Selbst wenn der Betrieb Rückschlüsse auf den Wasserverbrauch einzelner Personen ermögliche, sei die Verarbeitung der personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gerechtfertigt.
Bestehen Gesundheitsgefahren durch einen Funkwasserzähler? Das sagt das Gericht
Die Versorgung mit Trinkwasser und die Messung des Verbrauchs durch Wasserzählern sei eine zur Daseinsvorsorge gehörende gemeindliche Pflichtaufgabe und diene dem öffentlichen Interesse.
Die Verarbeitung der Daten stelle keinen schweren Rechtseingriff dar. Deshalb das Interesse des öffentlichen Wasserversorgers an der Nutzung der Funkwasserzähler auch nicht zurückstehen müsse. Nach derzeitigem Erkenntnisstand entstünden im Übrigen durch den Betrieb von Funkwasserzählern auch keine unzumutbaren Gesundheitsgefahren.