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Lärm, Schimpfwörter, Beleidigungen: Kündigung der Wohnung möglich


Autor: dpa

, Dienstag, 04. Februar 2020

Wer sich Nachbarn gegenüber laut verhält, darf ab sofort mit einer Kündigung rechnen. Ein Gerichtsurteil macht deutlich: Egal wie lange das Mietverhältnis schon besteht, bei Lärmbelästigung ist die Wohnung schnell futsch.
Wenn der Nachbar schreit, pöbelt und schimpft, winkt ihm die fristlose Kündigung. Wegen Lärmbelästigung kann man ab sofort auf die Straße gesetzt werden.


Das Amtsgericht München hat entschieden: Wer schimpft, pöbelt und für Lärmbelästigung sorgt, kann eine fristlose Kündigung erhalten. Der Hausfrieden ist damit laut Gerichtsurteil (Az.: 417 C 4799/19) nachhaltig gestört.

Lärmbelästigung durch Nachbar

In dem verhandelten Fall war ein Mann durch erhebliche Lärmbelästigungen immer wieder unangenehm aufgefallen. Der häufig alkoholisierte Mieter bewohnte seit 1992 eine Ein-Zimmer-Wohnung. Irgendwann hatte er begonnen, gegen Wohnungstüren zu schlagen und Nachbarn mit üblen Schimpfwörtern zu beleidigen. Nachdem der Mieter dann auch noch zwei Mal von der Polizei mitgenommen wurde, weil er sich nicht beruhigen ließ, kündigte ihm der Vermieter.

Bewohner in Angst – Hausfrieden gestört

Das Gerichtsurteil gab dem Vermieter in der Angelegenheit recht, da die Störung so massiv war, dass sich Bewohner nicht mehr aus ihrer Wohnung getraut hatten. Außerdem wurden die Beleidigungen als besonders schwerwiegend eingestuft, da sie nicht nur laut und aggressiv, sondern zusätzlich rassistisch und sexistisch gefärbt waren.

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