Strompreisbremse: Aus mehreren Gründen sollte man das Schreiben vom Energieversorger genau prüfen
Autor: Katharina Steinhäuser
Deutschland, Samstag, 15. April 2023
Seit März greift die Preisbremse für Gas und Strom. Die Entlastung der Haushalte erfolgt automatisch. Trotzdem sollte man sich den Brief vom Versorger genau anschauen.
- Durch die Entlastung ist der Preis für 80 Prozent des Verbrauchs gedeckelt
- Die reduzierten Kosten werden automatisch berechnet
- Aus mehreren Gründen sollte man das Schreiben vom Energieversorger genau prüfen
- Mit einem Tarifwechsel kann gespart werden
Aufgrund der stark gestiegenen Preise für Strom und Gas hat die Bundesregierung eine Deckelung der Kosten beschlossen. Diese Strompreisbremse gilt seit Januar. Die Verrechnung für die ersten beiden Monate erfolgt über die Abrechnung von März. Das erklärt die Bundesregierung auf ihrer Website.
Wie die Preisbremse funktioniert und worauf ihr achten müsst
Der Preis pro Kilowattstunde wird für private Haushalte und kleine Unternehmen auf 40 Cent begrenzt. Dieser Deckel gilt für 80 Prozent des Bedarfs aus dem Vorjahr. Für die übrigen 20 Prozent wird der normale Marktpreis gezahlt. Deshalb ist es weiterhin sinnvoll, deinen Energieverbrauch möglichst zu senken.
Beim Gas liegt der Preisdeckel bei zwölf Cent pro Kilowattstunde. Dieser wurde ebenfalls ab März rückwirkend abgerechnet. Auch hier gilt die 80-Prozent-Regel. Die Entlastung geschieht automatisch über den Energieversorger oder den Vermieter. Es muss nichts unternommen werden, um davon zu profitieren.
Laut der Verbraucherzentrale Berlin hätten alle Haushalte bis zum ersten März ein Schreiben erhalten sollen, in dem aufgeschlüsselt wird, wie sich die Strompreisbremse auf die individuellen Kosten auswirkt. Dieses sollte genau geprüft werden. Zum einen kann es interessant sein, dass der Verbrauch aus dem Vorjahr nicht korrekt angegeben wurde. Er bietet die Grundlage von der die 80 Prozent berechnet werden. Hier kann die Abrechnung aus dem letzten Jahr Aufschluss geben. Sollte der monatliche Abschlag trotz Strompreisbremse auf einmal höher sein als zuvor, sollte man ebenfalls genau hinsehen und die Berechnungen prüfen. Wenn noch kein Schreiben im Briefkasten gelandet ist, kannst du bei deinem Versorger nachfragen.
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In diesem Zusammenhang bietet es sich an, den aktuellen Strom- und Gastarif zu überprüfen. Schließlich zahlt man für 20 Prozent des Verbrauches noch immer den regulären Preis. Auch, wenn die Preise vermutlich steigen und schwer voraussehbar sind, kann sich ein regelmäßiger Vergleich lohnen. Das berichtet die Verbraucherzentrale Bayern. Teilweise gibt es Tarife, die sogar unter der Preisbremse liegen. Durch einen Wechsel kann also weiteres Geld gespart werden. Dabei sollte man die Laufzeiten und die Kündigungsfristen immer im Blick haben.
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