Öl- und Gasheizungen sollen ab 2024 verboten werden: Was für Bestandsbauten und Neubauten gelten soll

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Eine Frau prüft, wie warm oder kalt ihr Heizkörper ist.
Öl- und Gasheizungen sollen ab 2024 verboten werden: Betrifft mich das und was kommt auf mich zu?
Heizung, Heizen, Wäsche waschen
Bild: #56523377/Colourbox.de

Sind ab 2024 wirklich Öl- und Gasheizungen verboten? Diese Frage stellen sich im Moment wohl viele Leute und auch, ob sie davon betroffen sind. Der Gesetzesentwurf ist für Laien nicht leicht zu verstehen - dabei wollen wir helfen.

  • Kommt ein Verbot für Öl- und Gasheizungen ab 2024?
  • Das geplante Gesetz einfach erklärt
  • Welche Ausnahmen gelten und wie teuer kann es werden?

In den letzten Wochen machte die Schlagzeile die Runde, dass ab 2024 Öl- und Gasheizungen verboten werden sollen. Doch was bedeutet das für dich konkret, wenn du eine Öl- oder Gasheizung in deinem Zuhause verbaut hast? Das Gesetz ist nicht leicht zu verstehen; zudem gibt es einige Ausnahmen. 

Das Gebäudeenergiegesetz und seine Folgen

Dieser Artikel ersetzt in keinem Fall eine eventuell nötige Rechtsberatung, sondern soll dazu dienen, einen Überblick zu bekommen. Die Informationen beruhen auf dem Stand von März 2023. Auch für Holzöfen gibt es neue Regelungen - einige müssen nachgerüstet oder gar abgeschafft werden. Wer einen Holzofen hat, sollte sich ebenfalls baldmöglichst informieren.

Zunächst das Wichtigste: Niemand muss 2024 seine Heizung abschalten oder ausbauen, so der WDR. Selbst wenn der Entwurf - denn um einen solchen handelt es sich bisher - in das Gebäudeenergiegesetz (GEG) übernommen werden sollte, wird dies wahrscheinlich nicht in der vorliegenden Form erfolgen. Doch was steht eigentlich genau in diesem Gesetz? Hierzu kannst du auf der Seite der Verbraucherzentrale wichtige Informationen erhalten.

Das GEG legt energetische Anforderungen an beheizte oder klimatisierte Gebäude fest. Es enthält ferner Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmedämmstandard und Hitzeschutz von Gebäuden. Außerdem sind darin Nachrüst- und Austauschpflichten für Eigentümer*innen festgelegt und der Anteil an regenerativen Energien wird bestimmt, die bei Neubauten zu beachten sind. Es gilt seit dem 1. November 2020 und wurde 2023 novelliert. Im Gesetz selbst nimmt der Neubau den größten Teil ein.

Neubauten schön und gut: Was gilt es bei Bestandsbauten zu beachten?

Doch was ist mit Bestandsbauten? Auch hier greift das GEG. Bestimmte Heizkessel müssen demnach ausgetauscht werden. Dies betrifft Öl- und Gasheizungen, welcher älter als 30 Jahre sind und deren Heizleistung zwischen 4 und 400 kW liegen. Ausnahme: Es handelt sich bereits um Brennwert- oder Niedertemperaturkessel. Diese Regelung gilt unabhängig von einer Sanierung. Ausnahme: Du bist Eigentümer*in und wohnst bereits seit Februar 2002 selbst im Gebäude. Insofern ist die Forderung des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz nicht wirklich neu.

Neu hingegen ist die Forderung von Robert Habeck, neue Öl- bzw. Gasheizungen ab 2024 zu untersagen. Doch was heißt das genau? In dem Entwurf ist laut Tagesspiegel vorgesehen, dass neuen Heizanlagen mit mindestens 65 Prozent regenerativen Energien betrieben werden müssen. Das würde bedeuten, dass dann nur noch Fernwärme-Anlagen, Wärmepumpen oder Biomasse-Kessel möglich wären. Aber ist dem wirklich so?

Wichtig ist, dass es keine automatische Austauschpflicht ab 2024 gibt. Eine vorhandene Anlage darf laut WDR weiterbetrieben werden. Zumindest so lange sie ordnungsgemäß läuft und bei Defekten repariert werden kann. Allerdings gilt hier weiter: Nach 30 Jahren bist du als Immobilienbesitzer*in zur Modernisierung verpflichtet, was auch bisher so im Gesetz steht.

Fachleute zurate ziehen: In Eigenrecherche kaum leistbar

Neu ist dann, dass du nicht einfach eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen kannst, denn die neue Anlage müsste dann, sofern dieses Gesetz Gültigkeit erhält, den Vorgaben der Nutzung regenerativer Energien entsprechen. Auch sind Übergangsfristen geplant. Doch das können dir nur Fachleute genau sagen. Dem WDR sagte Julian Schwank, Leiter des Ressorts Energie beim Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks: "Das kann man kaum selbstständig herausfinden. Auch wir müssen dafür Tabellen wälzen, um zu prüfen, welcher Kessel 2027 oder 2033 ersetzt werden muss."

Das Problem: Viele der vorhandenen Heizanlagen sind bereits älter als 20 Jahre. Dazu kommt, dass ein Heizkessel ab einem Alter von 15 Jahren als ineffizient gilt. Und auch, wenn deine Heizung noch relativ neu ist, solltest du dir schon jetzt Gedanken machen. Denn ab 2045 muss das Gebäude klimaneutral sein. Dazu gehört nicht nur die Heizungsanlage, sondern auch die Dämmung und vieles mehr.

Hier ist allerdings fachliche Expertise gefragt, um zu wissen, was du alles tun musst. Selbst wenn du bereits eine Wärmepumpe betreibst, so solltest du hier auf jeden Fall auf den Tarif achten. Bei den immer weiter steigenden Stromkosten ist dies ein nicht unerheblicher Faktor in der Berechnung deiner Heizkosten. Ein weiteres Problem ergibt sich, wenn du auf dem Land wohnst. Denn dann fällt für dich meistens Fernwärme aus. Hier könnte eine Erdwärmepumpe eine Lösung sein, auch eine Luftwärmepumpe käme in Betracht. 

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Fazit: Nichts ist sicher, neu wäre nur die Ausführung

Die Forderungen sind im Grunde genommen nicht neu. Neu sind nur die Ausführungsbestimmungen. Ob und wie weit sie in das Gesetz aufgenommen werden, darüber kann im Moment nur spekuliert werden. Tatsache ist, dass im Gesetz bereits jetzt eine Austauschpflicht steht. Ob und wie stark die Kosten für dich als Mieter*in steigen und ob sie durch einen möglichen Einspareffekt beim Heizen aufgefangen werden, auch das ist momentan nicht absehbar.

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