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Neues Förderprogramm: Zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge


Autor: Klaus Heimann

Deutschland, Freitag, 29. Sept. 2023

Mit einem 500-Millionen-Euro-Förderprogramm schiebt das Bundesverkehrsministerium die Eigenproduktion von Solarstrom für Elektroautos mächtig an. Wir sagen dir, wie du an die maximal 10.200 Euro kommst und was konkret bezuschusst wird.
Unerwartete Hilfe für Hausbesitzer und Solar-Strom-Fans, um zu Hause eigenen Solarstrom zu tanken.


Überraschung aus dem Verkehrsministerium in Berlin: In aller Stille hat Verkehrsminister Volker Wissing ein neues Photovoltaik (PV)-Förderprogramm an den Start gebracht. Seit dem 26. September 2023 gibt es einen Zuschuss von bis zu 10.200 Euro, wenn du Eigentümer*in eines selbstgenutzten Wohnhauses bist und dir folgendes anschaffst: eine PV-Anlage auf dem Dach oder Grundstück, einen Batteriespeicher und eine Wallbox. Bedingung: Du musst ein Elektroauto entweder schon besitzen oder verbindlich bestellt haben. Wir sagen, wie das Kombi-Paket konkret aussieht, welche Fallen es gibt und was du konkret erwarten kannst.

Nutzung von "grünem" Strom ist der Schlüssel

Volker Wissing verfolgt das Ziel, den selbsterzeugten Strom nicht nur im Haus zu nutzen, sondern ihn ebenso für den Autoverkehr einzusetzen. "Wir unterstützen damit Menschen mit Eigenheim, die auf das Auto angewiesen sind, beispielsweise, um im ländlichen Raum zur Arbeit zu fahren oder die Kinder zum Sportverein zu bringen", erklärt der Verkehrsminister zum Start des Förderprogramms. Durch das Laden am eigenen Wohngebäude verringere sich der Bedarf für öffentliches Laden und zugleich gibt es Ersparnisse bei den Energiekosten. Das sei ein Beitrag zum Klimaschutz, der gerade im Verkehrssektor besonders dringlich sei.  

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Den Hintergrund erklärt Johannes Pallasch, Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur. Er verweist darauf, dass die Möglichkeit zum Aufladen des eigenen E-Autos am Wohngebäude einer der häufigsten Anwendungsfälle bei der Ladeinfrastruktur ist. Die Leitstelle erhebt in einer Anwenderbefragung das Ladeverhalten von E-Auto-Besitzenden. Dabei zeigt sich, dass die Ladung von selbst erzeugtem Solarstrom besonders dann passiert, wenn das Stromnetz weniger ausgelastet ist. Dieses Verhalten trage dazu bei, die ehe schon bis an die Grenze belasteten Netze zu entlasten. 

Wie bereits bei früheren Programmen übernimmt die staatliche Förderbank KfW das Management der Anträge, die über das Online-Kundenportal der KfW komplett digital abzuwickeln sind. Katharina Herrmann, Mitglied des Vorstands der KfW, betont, für die Dekarbonisierung des Verkehrssektors sei der Ausbau der Elektromobilität in Kombination mit der Erzeugung und Nutzung "grünen" Stroms ein zentraler Faktor. 

Nur die Komplettanlage erhält die Förderung

Den Zuschuss gibt es nicht für einzelne Komponenten, sondern nur für die Anschaffung des gesamten Kombi-Pakets. Und das sind die Förderkonditionen. PV-Anlage: Der Zuschuss (600 Euro pro Kilowatt-Peak) setzt eine leistungsfähige Anlage voraus, die mind. 5 kWp hat. Der Förderbetrag beträgt maximal 6.000 Euro. Batteriespeicher: Der Speicher muss mind. fünf Kilowattstunde (kWh) Leistung haben. Der Förderbetrag beträgt 250 Euro pro kWh nutz­bare Speicher­kapazität und hat eine Obergrenze von 3.000 Euro also eine maximale Leistung von 12 kWh. Pauschalbetrag pro Ladepunkt: Die Wallbox muss mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Lade­leistung ausgestattet sein. Für die Ladestation ist eine Förderung von 600 Euro pauschal vorgesehen – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal. Der maximale Zuschuss für alle Komponenten beträgt 9.600 Euro bzw. bei einer bidirektionalen Wallbox 10.200 Euro. Alle drei Komponenten sind fabrikneu zu beschaffen. Eine Förderung kommt nicht infrage für:

  • Hausneubauten, die du noch nicht bezogen hast,
  • ausschließlich vermietete Objekte,
  • Ferien- oder Wochenend­häuser sowie Ferien­wohnungen,
  • Maßnahmen am Zweitwohnsitz,
  • Eigentumswohnungen,
  • Unternehmen,
  • die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes.

Schon bei Antragsstellung muss ein eigenes Elektrofahrzeug (rein batterieelektrisch betrieben: "BEV") vorhanden oder verbindlich bestellt sein. Spätestens zur Auszahlung der Förderung ist darüber ein verbindlicher Nachweis zu erbringen. Falls du das Elektro­auto privat least, muss der Vertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten haben. Ein Firmen- bzw. Dienstwagen entspricht nicht den Förder­voraussetzungen. Der erzeugte und zwischengespeicherte eigene PV-Strom ist vorrangig für den Ladevorgang eines Elektrofahrzeugs zu nutzen.

Eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Maßnahmen ist nicht möglich. Unterschreiten die Gesamtkosten des Vor­habens den Zuschuss­betrag, fällt die komplette Förderung weg. Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen und nach Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anzumelden. Die Nutzung von Strom aus 100 % erneuerbaren Energien (vorrangig aus der Eigenerzeugung mit der PV-Anlage) ist Fördervoraussetzung. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.

Die offizielle Beispielrechnung für das Förderprogramm 442

Alle wichtigsten Informationen zum Förderprogramm 442, so die offizielle Bezeichnung, findest du unter diesem Link: Solarstrom für Elektroautos. Auf der Seite der KfW findet sich ein Beispiel, wie eine Förderung aussehen könnte.

Du als neuer Besitzer*in eines reinen Elektro­autos (kein Hybridfahrzeug), möchtest dir zu Hause eine Lade­station installieren. Um dafür nicht den "teuren Strom" aus dem Netz zu nutzen, musst du allerdings eine PV-Anlage installieren, einen Solar­strom­speicher und eine Wallbox anschaffen. Insgesamt entstehen dir für diese drei Komponenten Kosten von 32.000 Euro. Wichtig: Bevor du die sie bestellst, beantrage den Zu­schuss "Solar­strom für Elektro­autos"(442) bei der KfW. 

  • Beispielrechnung: Kosten für die Komponenten
  • Ladestation mit 11 kW Ladeleistung, Preis: 2.000 Euro
  • PV-Anlage mit 9 kWp, Preis: 20.000 Euro
  • Solarstromspeicher, Preis: 10.000 Euro
  • Summe: 32.000 Euro

Hinzu kommen Kosten für den Einbau und Anschluss der Anlage und die Anschaffung eines Energiemanagement-Systems, das die Gesamtanlage steuert. Diese Kosten sind individuell zu ermitteln und deshalb in der Modellrechnung nicht berücksichtigt. Sie sind aber bei der Förderung anzugeben.

Und das kannst du als Zuschuss aus dem Förderprogramm 442 erwarten: 

  • Zuschuss für eine Ladestation (Wallbox) mit mindestens 11 kW Leistung, pauschal maximal: 600 Euro.
  • Zuschuss PV-Anlage (9 kWp x 600 Euro pauschal), Zuschuss: 5.400 Euro, die PV-Anlage muss mindestens 5 kWp Leistung aufweisen.
  • Zuschuss Solarstromspeicher (8 kWh x 250 Euro pauschal) Zuschuss: 2.000 Euro, Speicher mit mindestens 5 kWh Leistung.
  • Summe der Zuschüsse: 8.000 Euro

Du kannst also bei einer Neuanlage mit einer Förderung von 8.000 Euro rechnen, sodass dein Eigen­anteil letztlich 24.000 Euro beträgt. Ein Viertel der Kosten für die Kombi-Anlage trägt also der Staat.

Bislang ist nur eine bidirektionale Ladestation förderfähig

Die maximale Zuschuss-Höhe für alle Komponenten beträgt 9.600 Euro. Wird die teurere bidirektionale Ladestation angeschafft, steigert sich die Fördersumme auf 10.200 Euro. Der Zuschuss für die "normale" Wallbox liegt bei 600 Euro pauschal, für eine bidirektionale steigert er sich auf 1.200 Euro. Die KfW hält auf ihrer Internetseite eine Über­sicht über die förder­fähigen Wallboxen bereit. Hier ist bislang nur eine bidirektionale Ladestation aufgelistet, und zwar die von Sigenergy, Modell: Sigen EV DC Charging Modul.

Bei einer bidirektionalen Ladestation (sogenannte V2L, V2H, V2G Wallboxen) kann der Strom in zwei Richtungen fließen – vom Strom­netz ins Auto und vom Auto zurück ins Stromnetz. Vorteil: Das Elektroauto kann über­schüssigen Strom bei Bedarf ab­geben und damit das Strom­netz entlasten. Wird eine E-Auto-Batterie zum bidirektionalen Laden genutzt, braucht es allerdings einen Zwischenschritt. Denn Elektroautos fahren mit Gleichstrom (DC), im Haushalt wird aber nur Wechselstrom (AC) genutzt. Deshalb ist der Wechselstrom beim Laden in Gleichstrom umzuwandeln. Dafür sorgt ein Gleichrichter, entweder im Bordladegerät des Fahrzeugs oder in einer DC-Wallbox. Soll der Strom wieder ins Netz zurückfließen, brauchst du erneut den Wechselrichter. Problem: Es gibt bislang nur wenige Anbieter von bidirektionale Wallboxen. Außerdem sind sie aktuell noch teurer.

Ebenso ist die Zahl der E-Autos, bei denen der Einsatz möglich ist, überschaubar. Freigegeben sind laut ADAC folgende Modelle:

  • Nissan Leaf 
  • Nissan e-NV200 
  • Polestar 3
  • Mitsubishi Outlander Plug-in Hybrid 
  • Hyundai Ioniq 5/6
  • Kia EV6 / Niro EV
  • Honda e
  • MG 4/5 / Marvel
  • Mitsubishi i miev 
  • Peugeot iOn 
  • Polestar 3 
  • Citroën C-Zero 
  • Škoda Enyaq (77 kWh)
  • Volvo EX90
  • VW ID.3, ID.4, ID.5, ID Buzz

(Stand der Liste: Mai 2023)

Ab März 2024 fließt das Fördergeld

Bevor du die Ladestation, die PV-Anlage und den Solar­strom­speicher bestellst bzw. Liefer- und Leistungs­verträge abschließt, stelle deinen Antrag im Kunden­portal "Meine KfW". Die KfW empfiehlt, für alle drei Komponenten einen Kosten­vor­anschlag mit Angabe der jeweiligen Leistungs­werte der Komponenten einzuholen. Diese Angaben sind nötig für den Antrag. 

Vorhaben umsetzen

Sobald du die Zusage für den Zuschuss bekommen hast, kannst du die Lade­station, die PV-Anlage und den Solar­strom­speicher bestellen und die Installation in Auftrag geben.

Ab März 2024: Nachweise erbringen und Zuschuss erhalten

Ab März 2024 kannst du deine Identität nachweisen, am besten per Schufa-Identitäts-Check. Anschließend musst du belegen, dass du das Vor­haben wirklich durch­geführt hast. Und das geht so: 

  • Im Kundenportal "Meine KfW" erfasst du die Daten zur installierten Lade­station, zur PV-Anlage und zum Solar­strom­speicher.
  • Du bestätigst, dass du das Vorhaben vollständig durchgeführt hast.
  • Du lädst alle Rechnungen zu den anrechenbaren Kosten hoch.
  • Du lädst weitere Nachweise hoch (zum Beispiel die Zu­lassung oder den Leasing­vertrag des Elektro­autos).

Nachdem die KfW deine Angaben geprüft hat, erhältst du den Zuschuss auf dein Konto ausgezahlt.

Fazit: Ist die neue PV-Förderung nötig?

Vorteile durch das neue Förderprogramm 442 haben diejenigen, die zu Hause in ihrer Garage ein E-Auto laden. Kritiker bemängeln, dass damit nur Hausbesitzer mit eigenen Flächen von der Förderung profitieren. Die Nutzung des E-Autos drohe dadurch zu einer neuen sozialen Frage zu werden. ADAC-Präsident Christian Reinicke bemängelt den schleppenden Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur, wie das Nachrichtenportal von Yahoo berichtet. Schließlich hätte die Bundesregierung eine Million Ladesäulen für 2030 versprochen. Das sei mit dem jetzigen Schneckentempo nicht zu schaffen. Vielleicht wäre es deshalb sinnvoller gewesen, die 500 Millionen Euro in die öffentliche Lade-Infrastruktur zu stecken. Dass ein FDP-Minister, mit Blick auf sein Wählerklientel lieber Hausbesitzer mit Elektroauto subventioniert, ist eigentlich zu erwarten. Ob das sinnvoll ist, steht allerdings auf einem anderen Blatt.

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