Neues Förderprogramm: Zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Freitag, 29. Sept. 2023
Mit einem 500-Millionen-Euro-Förderprogramm schiebt das Bundesverkehrsministerium die Eigenproduktion von Solarstrom für Elektroautos mächtig an. Wir sagen dir, wie du an die maximal 10.200 Euro kommst und was konkret bezuschusst wird.
- Nutzung von "grünem" Strom ist der Schlüssel
- Nur die Komplettanlage erhält die Förderung
- Die offizielle Beispielrechnung für das Förderprogramm 442
- Bislang ist nur eine bidirektionale Ladestation förderfähig
- Ab März 2024 fließt das Fördergeld
Überraschung aus dem Verkehrsministerium in Berlin: In aller Stille hat Verkehrsminister Volker Wissing ein neues Photovoltaik (PV)-Förderprogramm an den Start gebracht. Seit dem 26. September 2023 gibt es einen Zuschuss von bis zu 10.200 Euro, wenn du Eigentümer*in eines selbstgenutzten Wohnhauses bist und dir folgendes anschaffst: eine PV-Anlage auf dem Dach oder Grundstück, einen Batteriespeicher und eine Wallbox. Bedingung: Du musst ein Elektroauto entweder schon besitzen oder verbindlich bestellt haben. Wir sagen, wie das Kombi-Paket konkret aussieht, welche Fallen es gibt und was du konkret erwarten kannst.
Nutzung von "grünem" Strom ist der Schlüssel
Volker Wissing verfolgt das Ziel, den selbsterzeugten Strom nicht nur im Haus zu nutzen, sondern ihn ebenso für den Autoverkehr einzusetzen. "Wir unterstützen damit Menschen mit Eigenheim, die auf das Auto angewiesen sind, beispielsweise, um im ländlichen Raum zur Arbeit zu fahren oder die Kinder zum Sportverein zu bringen", erklärt der Verkehrsminister zum Start des Förderprogramms. Durch das Laden am eigenen Wohngebäude verringere sich der Bedarf für öffentliches Laden und zugleich gibt es Ersparnisse bei den Energiekosten. Das sei ein Beitrag zum Klimaschutz, der gerade im Verkehrssektor besonders dringlich sei.
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Den Hintergrund erklärt Johannes Pallasch, Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur. Er verweist darauf, dass die Möglichkeit zum Aufladen des eigenen E-Autos am Wohngebäude einer der häufigsten Anwendungsfälle bei der Ladeinfrastruktur ist. Die Leitstelle erhebt in einer Anwenderbefragung das Ladeverhalten von E-Auto-Besitzenden. Dabei zeigt sich, dass die Ladung von selbst erzeugtem Solarstrom besonders dann passiert, wenn das Stromnetz weniger ausgelastet ist. Dieses Verhalten trage dazu bei, die ehe schon bis an die Grenze belasteten Netze zu entlasten.
Wie bereits bei früheren Programmen übernimmt die staatliche Förderbank KfW das Management der Anträge, die über das Online-Kundenportal der KfW komplett digital abzuwickeln sind. Katharina Herrmann, Mitglied des Vorstands der KfW, betont, für die Dekarbonisierung des Verkehrssektors sei der Ausbau der Elektromobilität in Kombination mit der Erzeugung und Nutzung "grünen" Stroms ein zentraler Faktor.
Nur die Komplettanlage erhält die Förderung
Den Zuschuss gibt es nicht für einzelne Komponenten, sondern nur für die Anschaffung des gesamten Kombi-Pakets. Und das sind die Förderkonditionen. PV-Anlage: Der Zuschuss (600 Euro pro Kilowatt-Peak) setzt eine leistungsfähige Anlage voraus, die mind. 5 kWp hat. Der Förderbetrag beträgt maximal 6.000 Euro. Batteriespeicher: Der Speicher muss mind. fünf Kilowattstunde (kWh) Leistung haben. Der Förderbetrag beträgt 250 Euro pro kWh nutzbare Speicherkapazität und hat eine Obergrenze von 3.000 Euro also eine maximale Leistung von 12 kWh. Pauschalbetrag pro Ladepunkt: Die Wallbox muss mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Ladeleistung ausgestattet sein. Für die Ladestation ist eine Förderung von 600 Euro pauschal vorgesehen – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal. Der maximale Zuschuss für alle Komponenten beträgt 9.600 Euro bzw. bei einer bidirektionalen Wallbox 10.200 Euro. Alle drei Komponenten sind fabrikneu zu beschaffen. Eine Förderung kommt nicht infrage für:
- Hausneubauten, die du noch nicht bezogen hast,
- ausschließlich vermietete Objekte,
- Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen,
- Maßnahmen am Zweitwohnsitz,
- Eigentumswohnungen,
- Unternehmen,
- die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes.