Einfacher zum Balkonkraftwerk: Vier zentrale Änderungen für 2024 geplant
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Montag, 01. Januar 2024
Immer mehr Haushalte setzen auf Balkonkraftwerke. Der Bundesregierung gefällt das und räumt jetzt letzte bürokratische Hürden weg. Der Strom vom Balkon ist Teil der Photovoltaik-Strategie, obwohl ihr Beitrag zur Energiewende noch bescheiden ist.
- Neue Förderung in zwei Bundesländern
- Vier zentrale Änderungen soll es geben
- VDE muss seine DIN-Norm V 0628-1 noch ändern - was das bedeutet
- Leistungsgrenze steigt auf 800 Watt Peak (Wp)
- Balkonkraftwerke-Anteil an der Energiewende noch klein
- Fazit: Teil der Energiewende zu sein, fühlt sich gut an
Der prognostizierte Boom bei den Balkonkraftwerken (BKW) läuft mit voller Wucht. Und das schon vor den geplanten Vereinfachungen. Der Bestand der Mini-Solaranlagen hat sich seit Jahresbeginn 2023 verdoppelt. Das reicht der Bundesregierung aber noch nicht. Sie will mit neuen Regeln (Stichwort: Bürokratieabbau) für noch mehr Schub sorgen. Wir informieren über die geplanten Veränderungen und Vereinfachungen.
Neue Förderung in zwei Bundesländern
Schon 300.000 Balkonkraftwerke in Betrieb
Die Zahl der sogenannten Balkonkraftwerke (BKW) hat sich seit Jahresbeginn verdoppelt, wie aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur hervorgeht, das Statista regelmäßig auswertet. Aktuell zeigt die Datensammlung aller PV-Betreiber rund 300.000 "steckerfertige Erzeugungsanlagen" – so der offizielle Name. Gegenüber dem Stand von Dezember 2022 ist das ein Plus von rund 200.000 Anlagen. BKW bestehen üblicherweise aus ein oder zwei Solarmodulen und einem Wechselrichter, plus Kabel und Stecker. Der Wechselrichter wandelt den Solarstrom in Haushaltsstrom um, der über die Steckdose ins Stromnetz fließt. Mit dem Strom lassen sich dann verschieden Haushaltsgeräte betreiben: Toaster, Kühlschrank oder Kaffeemaschine. Sie alle bedienen sich zuerst aus der lokalen Quelle, bevor sie am regulären Netzstrom ziehen.
Video:
In Deutschland sind die im Marktstammdatenregister registrierten Anlagen regional sehr unterschiedlich verteilt. Besonders beliebt sind BKW im Norden Deutschlands. In Mecklenburg-Vorpommern kommen auf 1.000 Einwohner fünf Anlagen, in Schleswig-Holstein sind es 4,2 und in Niedersachsen 3,8. Der Süden mit Bayern und Baden-Württemberg liegt dagegen unter dem deutschen Durchschnitt von 2,7. Durch Förderung der BKW wollen Sachsen und Berlin ihre Defizite schließen. So bietet die Sächsische Aufbaubank seit Juni 2023 ein neues Förderprogramm. Es gibt einen Festbetragszuschuss von 300 Euro für die Anschaffung und Installation/Inbetriebnahme einer steckerfertigen netzgekoppelten Stecker-PV-Anlage (BKW) mit Wechselrichter mit einer Mindestleistung von 300 Wp (Leistung der PV-Module). Damit bekommst du das priBasic Duo von priwatt* für nur 99 Euro - und hast damit schon deine Grundausstattung zum Start in die eigene Solarstromproduktion.
Seit Februar 2023 können Mietende in Berlin eine Förderung von bis zu 500 Euro für den Erwerb eines BKW erhalten. Das ist durch die Erweiterung des SolarPLUS Förderprogramms der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe um das Modul für Steckersolargeräte möglich. Für die Förderung stehen insgesamt sieben Mio. Euro zur Verfügung. Es wird mit 14.000 Anträgen gerechnet. Das Programm wickelt die Investitionsbank Berlin ab.
Balkonkraftwerke mit bifazialen Glas-Glas-Modulen: Hier bei solago entdecken*Vier zentrale Änderungen soll es geben
Solarpaket soll bürokratische Hürden beseitigen
Was ändert sich durch die neue Ampel-Strategie jetzt für Betreiber von BKW? Die Ampelkoalition hat Mitte August 2023 das "Solarpaket I" beschlossen, das unter anderem die Bedingungen für den Betrieb von BKW attraktiver machen soll. Künftig ist es noch einfacher, mit wenigen Solarmodulen Strom selbst zu erzeugen. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr den Bundestag passieren und könnte dann ab dem 1. Januar 2024 greifen. Doch was genau ändert sich beim Betrieb von BKW? Konkret sind es vier Punkte.
Geplant sind Änderungen bei der Anmeldung
Wer bislang ein BKW betreibt, musste dies beim regionalen Netzbetreiber (Stadtwerke etc.) anmelden. Diese Pflicht entfällt zukünftig. Übrig bleibt nur die Registrierung beim Marktstammdatenregister, das alle Anlagen in Deutschland zur Strom- und Gaserzeugung erfasst. Das ist online möglich. Das ist für alle BKW-Interessierten sehr praktisch.