Ab 2023: CO2-Kosten teilen sich unter Mieter und Vermieter - das 10-Stufen-Modell
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Donnerstag, 29. Dezember 2022
Die neue CO2-Abgabe hat dazu geführt, dass Heizen teurer geworden ist. Bisher tragen Mieter die CO2-Abgaben alleine. Die Bundesregierung will das nun ändern.
- Die Idee der Klimaabgabe und die Fakten
- Das sind die Veränderungen ab 2023
- Und so funktioniert das Modell
- Und so musst du als Vermieter kalkulieren
- Modellrechnungen zeigen die Kosten der Klimaabgabe
NRW-Landesvater Hendrik Wüst warnt angesichts der geplanten Veränderungen bei der Klimaabgabe für Immobilien schon jetzt, dass Heizen im kommenden Winter "zum Luxus" wird. Man müsse aufpassen, "im warm geheizten Salon" zu sagen, alle "könnten mal ein bisschen frieren". Der Ministerpräsident von NRW vergisst bei seiner Warnung, dass die Klimaabgabe keineswegs eine Erfindung der rot-grünen-gelben Koalitionäre ist. Sie ist geltendes Recht seit 2021, geregelt im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), und durch die Merkel-Regierung eingeführt.
Die Idee der Klimaabgabe und die Fakten
Und das ist die Idee der Klimaabgabe für Immobilien: Auch Wohnung und Häuser sind Verursacher von klimaschädlichem Kohlendioxid-CO2. Es lässt sich genau ermitteln, wie viele CO2-Emissionen eine Immobilie und deren Heizung beim Einsatz von Öl und Gas in die Umwelt blasen.
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Und es ist auch klar: je schlechter das Haus gedämmt ist, und je älter zum Beispiel die Heizung oder die Fenster sind, um so mehr Energie ist einzusetzen, um so mehr Emissionen entstehen. Die Botschaft ist klar: Eine Klimawende ohne weniger Einsatz von Primärenergie im Bereich Wohnen ist nicht machbar.
Der CO2-Ausstoß bei den Immobilien hat seit 2021 seinen Preis: Die Klimaabgabe sieht deshalb vor, dass alle Verursacher von CO2, egal ob im Bereich Verkehr, Wohnen oder Industrie, für jede Tonne erzeugter Emission zahlen müssen. In 2021 waren das 25 Euro, 2022 schon 30 Euro und der Preis wird schrittweise auf bis auf 55 Euro im Jahr 2025 steigen.
Das sind die Veränderungen ab 2023
Über den Neuansatz der Kostenverteilung hat inFranken.de schon berichtet. Im Gebäudebereich sollen ab Januar 2023 beide Seiten, Vermieter und Mieter in der Pflicht stehen. Das Ziel ist klar definiert: Der CO2-Preis soll Vermieter motivieren, energetische Sanierungen ihrer Gebäude voranzutreiben, Mieter sollen sparsam mit Energie umgehen.
Ab 2021 können Vermieter die Zusatzkosten für den CO2-Preis komplett an ihre Mieter weitergeben. Ergebnis: Der Vermieter hat wenig Interesse, eine energetische Sanierung zu veranlassen. Der Mieter, der zahlen muss, hätte dieses Interesse vielleicht, kann aber ohne Zustimmung des Eigentümers nichts machen.