CO2-Kosten für Mieter: Diese neue Regel sollte jeder kennen
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Donnerstag, 14. November 2024
Bei den Nebenkosten für die Mietwohnung gibt ab diesem Jahr erstmals bei der Kostenaufteilung den Punkt CO₂-Abgabe. Alle Mietenden und Vermietenden müssen zahlen, die mit Öl und Gas heizen. Die Kosten lassen sich vermeiden.
- Was hat die CO₂-Abgabe mit der Heizkostenabrechnung zu tun?
- Mietende und Vermietende zahlen gemeinsam den CO₂-Preis
- Das Zehn-Stufen-Modell
- Für welche Gebäude gilt die Kostenaufteilung und welche Zeitspanne wird betrachtet?
- Bei Etagenheizung ist alles anders
Gibt es einen Zusammenhang zwischen dem CO₂-Preis und der Höhe der Nebenkosten für Heizen in deiner Mietwohnung? Ja, schon seit 2021. Seitdem zahlen die Mietenden ihren Obolus zum Klimawandel. Ab der Heizperiode 2023, die in diesem Jahr mit der Nebenkosten- bzw. Heizkostenrechnungen bilanziert wird, müssen sie allerdings nicht mehr allein den CO₂-Preis zahlen. Jetzt gibt es ein Kosten-Sharing zwischen der Vermieterin und der Mieterin bzw. zwischen Vermieter und Mieter. Du musst allerdings einiges wissen, um die veränderten Abrechnungsmodalitäten zu verstehen. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps.
Was hat die CO2-Abgabe mit der Heizkostenabrechnung zu tun?
Kurz zur Idee der CO₂-Abgabe, manche nennen sie auch Klimasteuer: Seit 2021 wird fürs Heizen mit Öl, Fernwärme oder Erdgas eine CO₂-Abgabe erhoben. Die Bundesregierung belegt damit alle Heizanlagen, die mit fossilen Energien (Gas, Öl und Fernwärme) heizen, mit einem politisch gewollten CO₂-Preis. Das Ziel ist, so mehr Anreize für klimafreundlichere Heiztechnologien und Gebäudesanierungen zu setzen.
In den ersten zwei Jahren mussten die Mietenden die CO₂-Abgabe allein zahlen. Die Bundesregierung wollte die Verteilung der CO₂-Kosten gerechter regeln und hat das Gesetz zur Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Vermietenden und Mietenden im Mai 2022 auf den Weg gebracht. Bundestag und Bundesrat haben es im Herbst 2022 verabschiedet. Es ist seit 1. Januar 2023 in Kraft.
Ab diesem Zeitpunkt sind Vermieterinnen und Vermieter an den CO₂-Kosten fürs Heizen mit fossilen Brennstoffen beteiligt – und zwar je nach energetischem Zustand des Hauses. Die Abrechnungen mit der geteilten CO₂-Abgabe kommen frühestens 2024, da sie zeitverzögert für das Jahr 2023 bei dir eintrudeln. Meistens kommen sie in der zweiten Hälfte von 2024 bei den Mietenden als Heizkostenabrechnung an. Dann bist du erstmals konkret mit der geteilten CO₂-Abgabe konfrontiert.
Mietende und Vermietende zahlen gemeinsam den CO2-Preis
Das Modell, nach dem der CO₂-Preis zwischen Vermietenden und Mietenden aufgeteilt ist, hat zehn Stufen. Dahinter steckt folgende Überlegung: Je schlechter der energetische Zustand der Immobilie ist, desto mehr muss der Vermietende zahlen. Für Mietende gilt, dass sie sie einen höheren Anteil selbst tragen, je mehr Geld der Vermietende bereits in klimafreundliche Heizsysteme oder eine gute Wärmedämmung investiert hat und deshalb die Energiekosten sinken.
Die Verteilung der Kosten für den CO₂-Preis ist deshalb jetzt anders geregelt, weil der ursprüngliche Plan nicht funktionierte. In den Jahren 2021 und 2022 konnte der Vermietende die Kosten für die CO₂-Abgabe vollständig an die Mietenden durchreichen. Dadurch gab es zu wenig Anreiz für den Vermietenden, in die energetische Erneuerung seiner Immobilie zu investieren. Das Zehn-Stufen-Modell soll das korrigieren und gleichermaßen Anreize für Vermietende und Mietende schaffen.