Mit grauenvoll Todesurteilen war man im Mittelalter schnell bei der Hand. Welche Hinrichtungsmethoden besonders grausam waren und wen es getroffen hat, erfährst du hier.
- Hinrichtungsmethoden und Gesetzgebung im Mittelalter
- Aus welchen Gründen wurde man zum Tode verurteilt?
- Kannte man dabei Unterschiede zwischen den Ständen?
- Die schlimmsten Hinrichtungsmethoden - diese musst du kennen
Von einer Gesetzgebung, wie wir sie heute kennen, war man im Mittelalter weit entfernt. Bis ins 13. Jahrhundert basierte die Rechtsprechung auf Gewohnheitsrecht. So wie es früher gemacht wurde, so wurde es auch weiter gemacht. Erst nach und nach wurden Verfahren und Vorgehensweisen schriftlich fixiert und vereinheitlicht. Doch wie wurde in dieser Zeit Recht gesprochen und wie wurden die Strafen festgelegt? Welche Verbrechen wurden mit dem Tode bestraft und wie wurde die Hinrichtungsart bestimmt?
Die schlimmsten Hinrichtungsmethoden im Mittelalter: Diejenigen traf es besonders hart
Wie wurde nun also "Recht" gesprochen? Staatsanwälte, Richter und Rechtsanwälte gab es nicht. Unterschieden wurde zwischen der hohen und der niederen Gerichtsbarkeit. Während bei der hohen Gerichtsbarkeit Grafen Recht sprachen, waren es bei der niederen die Grundherren. Die Unterschiede ergaben sich aus den Straftaten.
Bei der hohen Gerichtsbarkeit wurde über schwerwiegende Fälle entschieden, wie z.B. heimtückischer Mord, Herstellung von Falschgeld, Hochverrat, etc. Dazu wurde ein Blutrichter bestimmt, der über Folter, Leben und Tod entschied. Strafwürdig waren nach dem mittelalterlichen Weltbild auch Dinge wie Hexerei, Gotteslästerung und Ehebruch. Bei der niederen Gerichtsbarkeit wurde über Eigentumsdelikte, Erbstreitigkeiten, Körperverletzung, Beleidigungen usw. entschieden. Gerichtsverhandlungen beruhten meist auf Zeugenaussagen oder anderen "Beweisen", deren Herkunft oft nicht geprüft wurde.
Zeugen wurde oft gekauft, auch Beweise entsprechend gefälscht, sodass das Recht größtenteils auf der Seite der Reichen war. Oft wurde auch, um Recht zu sprechen oder eine wie auch immer geartete Wahrheit zu erfahren, ein Gottesurteil oder die Folter angewandt. Gerade bei Hexenprozessen war das Gottesurteil eine Methode, um festzustellen, ob Hexerei vorlag. Der oder die Angeklagte wurde gefesselt ins Wasser geworfen. Schwamm er oder sie oben, hatte der Teufel die Hand im Spiel, ergo wurde ein Schuldspruch gefällt. Ging der oder die Beklagte unter, so war von der Unschuld auszugehen. Allerdings konnte es dann passieren, dass der oder die Beklagte ertrank, bevor man ihn oder sie aus dem Wasser ziehen konnte.
"Geständnisse" durch Folter erzwingen - Das waren die Methoden
Auch Folter war üblich, um ein Geständnis zu erhalten. Hier reichte die Bandbreite von Daumenschrauben über die Streckbank bis hin zu allerlei Möglichkeiten, um den Delinquenten oder die Delinquentin zum Reden zu bringen. Wie man sich unschwer vorstellen kann, wird irgendwann jeder alles gestehen, um der Qual ein Ende zu setzen. Es lag am Fragensteller, ob er einem glaubte.
Die Strafen, die zu jener Zeit verhängt wurden, unterscheiden sich massiv von den heute zur Anwendung kommenden. Freiheitsstrafen, also Gefängnis, wurde zu jener Zeit selten angewendet. Meist bestand diese dann aus Verbannung aus dem Territorium oder der Verpflichtung, in ein Kloster zu gehen, auch Geldstrafen waren eher unüblich.
Enthauptung, Folter, Todesurteile usw. bei Ehrverletzung, Ehebruch usw. wie in dem Artikel erwähnt - korrekt wiedergegeben. Als Zeitraum Mittelalter bis ins 13. Jahrhundert - falsch. Lesen wir doch tagtäglich in der Zeitung und im Internet.