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Zeche prellen erlaubt? - Wann du im Restaurant nicht zahlen musst


Autor: Thomas Grotenclos

Deutschland, Donnerstag, 02. Mai 2024

Entdecke die Grauzonen beim Bezahlen im Restaurant: Wie Zechprellerei zu Betrug wird und wann du gehen darfst, ohne zu zahlen.
In welchen Fällen ist es erlaubt, im Restaurant nicht zu bezahlen? Lerne die rechtlichen Aspekte und möglichen Konsequenzen kennen.


Im Restaurant die Zeche zu prellen ist in Deutschland nicht direkt strafbar, kann aber als Betrug gewertet werden, wenn der Gast die Absicht hatte, nicht zu bezahlen. In solchen Fällen kann ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden.

Es gibt Situationen, in denen Gäste das Lokal ohne Bezahlung verlassen dürfen, zum Beispiel, wenn das Essen nicht geliefert wird oder die Rechnung zu lange auf sich warten lässt. Bei Verlassen des Restaurants ohne Bezahlung drohen Hausverbot und eventuell Gerichtsverfahren.

Was passiert, wenn man im Restaurant einfach geht, ohne zu bezahlen?

Im Restaurant einfach gehen, ohne zu bezahlen, wird im Volksmund als Zechprellerei bezeichnet. In Deutschland ist dieses Verhalten an sich nicht strafbar, es existiert kein entsprechender Straftatbestand im Strafgesetzbuch. Es kann jedoch ein Betrug vorliegen, wenn der Gast das Lokal mit der Absicht betritt, nicht zahlen zu wollen. 

In diesem Fall ist der Straftatbestand des Betruges, gemäß § 263 StGB erfüllt. Der Gast täuscht über die Tatsache seiner Zahlungsbereitschaft vor und ruft somit einen Irrtum beim Wirt hervor. Beim Betreten einer Gastronomie wird ein Bewirtungsvertrag abgeschlossen. Die Hauptpflicht beim Gast liegt dabei in der Bezahlung der Rechnung. 

Wird nicht bezahlt, dann liegt eine Pflichtverletzung vor. In der Folge kann nach § 280 Absatz 1 BGB ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden. Dieser kann rechtlich durchgesetzt werden, sodass der Gast dazu gezwungen wird, die Rechnung zu bezahlen. 

Gibt es Situationen, in denen die Zeche prellen in Ordnung ist?

Es kann von keinem Gast verlangt werden, dass dieser unnötig lange auf die Rechnung warten muss. Auch dann sollte der Gastronomiebetrieb jedoch nicht einfach verlassen werden. Hinterlasse deine Anschrift oder Visitenkarte, damit der Wirt eine Rechnung stellen kann.

Zudem kann dem Kellner erklärt werden, dass man in zehn Minuten geht, sofern die Rechnung nicht kommt. Dann darf man auch gehen, zeigt jedoch die generelle Bereitschaft, die Rechnung zu bezahlen

Auch wenn das Essen nicht kommt, hat man das Recht zu gehen. Wenn das Essen nicht schmeckt, muss man es dagegen trotzdem bezahlen. Selbst bei mangelhafter Qualität muss dem Restaurant zunächst die Gelegenheit gegeben werden, den Fehler zu beheben. Anschließend kann sich auf eine Minderung der Rechnung geeinigt werden. 

Bußgeld, Strafe, Hausverbot - was droht?

Verlässt man das Restaurant, ohne zu bezahlen, so muss mindestens mit einem Hausverbot gerechnet werden. Wenn keine Kontaktdaten hinterlassen wurden, dann wird sich jedoch kaum ein Wirt im Anschluss die Mühe machen, diese herauszufinden und ein Rechtsverfahren zu eröffnen. 

Bußgelder und Strafen werden nicht ausgesprochen. Kommt es jedoch zu einem Verfahren, dann muss man neben der Rechnung auch die Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen. Ein Gastwirt kann dich auch festhalten und die Polizei rufen, damit diese die Personalien feststellt. 

Allerdings muss dann auch erstmal nachgewiesen werden, dass man mit der Absicht in das Restaurant kam, nicht zu bezahlen.