Verkaufsverbot im Supermarkt: "Viele Menschen sind erschrocken"

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Produkt-Verbot im Supermarkt: "Viele Menschen sind erschrocken"
Insektizide und Rattengift dürfen nicht mehr frei verkauft werden. Aber wird das eingehalten?
Produkt-Verbot im Supermarkt: "Viele Menschen sind erschrocken"
KI-generiertes Symbolbild/Gemini

Bestimmte Produkte dürfen in Supermärkten oder im Online-Handel nicht mehr einfach so verkauft werden. Jetzt haben Verbraucherschützer getestet, ob diese Vorgaben wirken.

Seit dem 1. Januar 2025 gibt es in Deutschland strengere Regeln für den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln und biozidhaltigen Produkten. Besonders betroffen sind Insektizide, Schädlingsköder und ähnliche Produkte. Der Verkauf im Selbstbedienungsprinzip wird künftig verboten. Das bedeutet, dass Kunden diese Produkte nur noch nach einer Beratung durch geschultes Personal erwerben können.

Die neuen Vorgaben gelten unter anderem laut der IHK Karlsruhe für Supermärkte, Baumärkte und auch Online-Shops. Ziel der Maßnahmen ist es, den unsachgemäßen Einsatz chemischer Mittel und deren negativen Einfluss auf die Umwelt zu minimieren. Unter anderem sorgt derzeit wieder der Buchsbaumzünsler in den Gärten für Probleme. Aber haben die neuen Regeln Wirkung gezeigt? 

Update vom 11.06.2025: Hersteller arbeiten jetzt mit "Trick" - Verbraucherschützer ziehen Fazit

Die Verbraucherzentrale NRW und eine weitere Organisation, das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN-Germany), führten im März und April stichprobenartige Untersuchungen in 17 Städten in NRW sowie in Hamburg durch, um die Verfügbarkeit von Insektensprays in verschiedenen Marktketten zu überprüfen. Kerstin Effers, Expertin für Umwelt und Gesundheitsschutz, berichtet, dass in den besuchten Drogerie- und Supermärkten keine beratungspflichtigen Insektizid-Sprays mehr zur Selbstbedienung standen. Dies sei eine positive Entwicklung im Verbraucherschutz. Dennoch bestehe weiterhin Grund zur Besorgnis.

Die Chemikerin erläutert, dass Inhaltsstoffe wie Piperonylbutoxid und Pyrethroide, die in Insektensprays Verwendung finden, Gesundheitsgefahren bergen könnten. Obwohl die gesetzlichen Regulierungen greifen, ergab die Marktstichprobe eine Gesetzeslücke. Hersteller würden neue Insektensprays als Abwehrmittel statt als Insektenvernichter deklarieren, was sie von der Beratungspflicht ausnehme - dies seien "Schlupflöcher". Auch wenn in diesen Produkten keine synthetischen Pyrethroide und PBO verwendet werden dürften, enthielten sie jedoch Chrysanthemenextrakt, welches ebenfalls negative Auswirkungen habe, heißt es.

Überdies hätten in Bau-, Garten- und Raiffeisenmärkten geführte Beratungsgespräche oft nicht alle relevanten Informationen enthalten. Abschließend resümieren die verantwortlichen Organisationen, dass aktuelle Abgabebestimmungen größtenteils ihre Wirkung zeigen, bei neuen Abwehrmitteln jedoch nachgebessert werden müsse. "Viele Menschen sind erschrocken, wenn sie Insekten im eigenen Zuhause entdecken, und sprühten dann in der Vergangenheit schlecht informiert mit einem schnell verfügbaren Mittel", so Effers. Behördliche Kontrollen und zentrale Meldestellen könnten den Umwelt- und Gesundheitsschutz zusätzlich stärken, so die Forderung. Auch sollte die Zulassung für Chrysanthemenextrakt in "Abwehrmitteln" gestrichen werden, wünscht sich die Chemikerin. 

Erstmeldung vom 26.05.2025: Strengere Regeln für Insekten- und Rattengifte - das müssen Kunden beachten

Mit der Verordnung werden auch die Anforderungen an Händler verschärft. Verkäufer müssen ihre Kunden nicht nur über die sachgemäße Anwendung der Produkte informieren, sondern auch auf gesetzliche Verbote hinweisen. Diese Beratung geht über die üblichen Gebrauchsanweisungen hinaus. Produkte, die als besonders umweltschädlich eingestuft sind, dürfen nur noch in Fachgeschäften oder Apotheken verkauft werden. Diese Maßnahme soll den Zugang zu gefährlichen Stoffen weiter einschränken und die Sicherheit erhöhen.

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Ein besonderer Fokus liegt auf sogenannten PT-18-Produkten, wie Insektiziden mit abtötender Wirkung. Sie dürfen ab Januar 2025 ausschließlich im stationären Fachhandel, etwa in Gartenmärkten oder spezialisierten Geschäften, verkauft werden. Einen Überblick gibt unter anderem die IT-Recht Kanzlei aus München:

  • Rodentizide (Produkte zur Bekämpfung von Mäusen, Ratten und anderen Nagetieren durch andere Mittel als Fernhaltung oder Köderung)
  • Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden (Produkte zur Bekämpfung von Arthropoden (zum Beispiel Insekten, Spinnentiere und Schalentiere) durch andere Mittel als Fernhaltung oder Köderung)
  • Antifouling-Produkte (Produkte zur Bekämpfung des Wachstums und der Ansiedlung von bewuchsbildenden Organismen - Mikroben und höhere Pflanzen- und Tierarten - an Wasserfahrzeugen, Ausrüstung für die Aquakultur und anderen im Wasser eingesetzten Bauten)
  • Beschichtungsschutzmittel (Produkte zum Schutz von Beschichtungen oder Überzügen gegen mikrobielle Schädigung oder Algenwachstum zwecks Erhaltung der ursprünglichen Oberflächeneigenschaften von Stoffen oder Gegenständen wie Farben, Kunststoffen, Dichtungs- und Klebkitten, Bindemitteln, Einbänden, Papieren und künstlerischen Werken)
  • Holzschutzmittel (Produkte zum Schutz von Holz, ab dem Einschnitt im Sägewerk, oder Holzerzeugnissen gegen Befall durch holzzerstörende oder die Holzqualität beeinträchtigende Organismen, Insekten einbegriffen)
  • Schutzmittel für Baumaterialien (Produkte zum Schutz von Mauerwerk, Verbundwerkstoffen oder anderen Baumaterialien außer Holz gegen Befall durch Schadmikroorganismen und Algen).

Für Verbraucher bedeutet dies, dass bestimmte Produkte nicht mehr frei verfügbar sein werden. Gleichzeitig wird eine stärkere Förderung umweltfreundlicher Alternativen zur Schädlingsbekämpfung erwartet. Ziel ist es, den Einsatz von Bioziden auf ein Minimum zu reduzieren und Mensch sowie Natur besser zu schützen.

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