Tabaksteuer erhöht: Rauchen wird teurer
Autor: Redaktion
Deutschland, Freitag, 11. Juni 2021
- Tabaksteuer erhöht: Ab dem 1. Januar 2022 werden Tabakwaren teurer
- Auch Vaper und E-Zigaretten sind von der Steuererhöhung betroffen
- Welche Hintergründe hat die der Beschluss der Tabaksteuer-Erhöhung?
Obwohl sich der deutsche Tabakkonsum im Abwärtstrend befindet, wurden im Jahr 2020 deutschlandweit 75 Milliarden Tabakprodukte abgesetzt. Nur durch den Verkauf von Zigaretten wurden im vergangenen Jahr Erlöse im Wert von rund 23 Milliarden Euro netto erzielt. Nicht verwunderlich, wenn man bedenkt, dass in der Bundesrepublik täglich mehr als 200 Millionen Zigaretten geraucht werden. Um mehr Menschen vom Rauchen abzuhalten, hat das Bundeskabinett am 24. März 2021 den Entwurf des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes beschlossen. Damit verbunden ist eine deutliche Erhöhung der Tabaksteuer. Doch was bedeutet das für die Konsumenten? Wie viel müssen Sie nun mehr zahlen?
Tabaksteuer erhöht: So viel teurer werden Tabakprodukte
Schon seit Jahrzehnten wird die Tabaksteuer in Deutschland immer wieder angepasst. Raucher mussten in Deutschland im Jahr 2020 rund 31 Cent für eine Zigarette zahlen. Im Vergleich zum Jahr 1964 stieg der Preis für einen Glimmstängel damit um etwa 600 Prozent. Zuletzt wurde die Tabakwaren-Steuer im Jahr 2015 angehoben.
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Die neue Erhöhung tritt ab dem 1. Januar 2022 in Kraft. Bis 2026 soll der Preis einer Packung mit 20 Zigaretten um acht Cent pro Jahr ansteigen. Der aktuelle Preis pro Packung liegt derzeit bei etwa sieben Euro im Inland. Für eine Packung Feinschnitt von 40 Gramm steigt der Betrag im selben Zeitraum um durchschnittlich 13 bis 16 Cent pro Jahr. Auch die Preise für Zigarren und Zigarillos sollen angepasst werden.
Für das kommende Jahr rechnet der Staat mit Steuereinnahmen von 1,2 Milliarden Euro aus der Tabaksteuer. Durch die Reform sollen diese bis ins Jahr 2026 auf 3,5 Milliarden Euro ansteigen.
Sind Konsumenten von E-Zigaretten und Vapern ebenfalls betroffen?
Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz bezieht sich auch auf die "Besteuerung von Heat-not-Burn-Produkten (erhitzter Tabak) und nikotinhaltigen Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten (sog. Liquids)". Damit soll die Ungleichbehandlung zwischen Zigaretten, nikotinhaltigen Substanzen für E-Zigaretten und Heat-not-Burn-Produkten aufgehoben.
Buchtipp: Endlich Nichtraucher! Der einfache Weg, mit dem Rauchen Schluss zu machen"Nach Ansicht des Bundesinstituts für Risikobewertung ist es auch durch den Gebrauch von nikotinhaltigen Liquids in E-Zigaretten möglich, eine Nikotinsucht zu entwickeln", heißt es in der Pressemitteilung des Bundeskabinetts.