Ab Oktober: Neue Energieverordnung - für wen ein Heizungs-Check jetzt Pflicht wird
Autor: Klaus Heimann, Julia Scholl
Deutschland, Mittwoch, 12. Oktober 2022
Ab 1. Oktober 2022 müssen Besitzer von Gasheizungen ihre Heizungsanlagen überprüfen lassen. Der verpflichtende Check betrifft Millionen Menschen in Deutschland. Das kommt auf Haus- und Wohnungseigentümer zu.
- Energiesparverordnung: Diese Regelungen treffen Privatpersonen
- Heizungs-Check für Wohnungs- und Hauseigentümer wird Pflicht
- Bei der Arbeit kann es bis auf 12 Grad heruntergehen
- Türen in Geschäften geschlossen halten
- Hände waschen im Rathaus nur mit kaltem Wasser
- Jetzt kommt die Zwangsinspektion
Um in Zeiten von Energiekrise und Gasknappheit gut durch den Winter 22/23 zu kommen, hat die Bundesregierung zwei Energiesparverordnungen auf den Weg gebracht. Sie enthalten zahlreiche Maßnahmen und Einschränkungen, die sowohl Unternehmen als auch öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen betreffen. Während die erste der beiden Verordnungen schon seit Anfang September gilt, soll Anfang Oktober auch die zweite in Kraft treten. Vor allem für Wohnungs- und Hauseigentümer enthält sie eine wichtige Regelung.
1. Oktober 2022: Heizungs-Check wird zur Pflicht
Ab 1. Oktober 2022 gilt die zweite Energiesparverordnung. Private Eigentümer von Häusern und Wohnungen mit Gas-Heizungen müssen ab diesem Datum einen Heizungs-Check vom Handwerksbetrieb durchführen lassen. Die Maßnahmen der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) sollen für zwei Jahre gelten. Diese Verordnung umfasst Maßnahmen, die Vorlauf brauchen und nicht so schnell umzusetzen sind.
Der Hintergrund für die Zwangsinspektion: Nicht wenige Heizungen verbrauchen unnötig viel Energie, weil sie noch in der Werkseinstellung oder ohne Nachtabsenkung laufen. Die Vorlauftemperatur zu verringern, ist ebenfalls eine wirksame Maßnahme. Wer Heizungen einem regelmäßigen Check unterzieht und sie optimiert, kann viel Energie und Geld sparen. Zur Durchführung bedarf es einer engen Abstimmung zwischen Gebäudeeigentümer*innen, handwerklichem Fachpersonal und Schornsteinfeger*innen.
Pflicht zum hydraulischen Abgleich: Mehr Effizienz bei der Gas-Heizung lässt sich über den hydraulischen Abgleich erzielen, weil sich dadurch das Heizwasser optimal verteilt. Diesen Abgleich sollen künftig alle Eigentümer*innen von großen Gebäuden mit zentraler Wärmeversorgung durchführen. Konkret gilt das für Firmen und öffentliche Gebäude (ab 1.000 Quadratmeter) und für große Wohngebäude ab sechs Wohneinheiten. Bei Wohngebäuden ab 10 Wohneinheiten muss dies sogar schon bis September 2023 erfolgen, ab sechs Wohneinheiten bis September 2024. Die Maßnahme soll je nach Gebäude den Gasverbrauch um ca. 8 Kilowattstunden pro Quadratmeter (8 kWh/m2) senken.
Wichtig ist, dass der hydraulische Abgleich eine Instandhaltungsmaßnahme ist, deren Kosten die Eigentümer*innen bzw. die Vermietenden tragen. Pflicht zum Austausch ineffizienter Heizungspumpen: Ungesteuerte Heizungspumpen, wie Heizkreispumpen oder Zirkulationspumpen, sind große Energiefresser und sollen deshalb generell verschwinden. Der Austausch von Heizungspumpen refinanziert sich innerhalb der Nutzungsdauer, teilweise mehrfach.
Energiesparverordnung: Diese Regeln gelten außerdem
Im September 2022 trat bereits eine erste Energiesparverordnung in Kraft, die Betriebe, öffentliche Verwaltung und Bürger*innen zu energiebewusstem Verhalten bewegen soll. Sie umfasst folgende Regelungen: