- Produkt: "Küchenhelfer Set 5-teilig" (WGR 913)
- Inhalt: Suppenkelle, zwei Löffel, Pfannenwender, Schneebesen
- Betroffene Teile: Pfannenwender und Suppenkelle
- Artikelnummer (Chargennummer): 1213776 / P269878
- Preis: 2,99 Euro
- Verkaufszeitraum: seit 07.04.2026, nur in den Filialen, nicht im Kik-Onlineshop
- Händler/Inverkehrbringer: Kik Textilien und Non-Food GmbH mit Sitz in Bönen, Nordrhein-Westfalen (Eigenschreibweise: KiK, ein Akronym für "Kunde ist König")
Kik weist darauf hin, dass das Set nicht mehr zum Zubereiten oder Servieren von Speisen genutzt werden soll. Die betroffenen Teile können in jeder Kik-Filiale zurückgegeben werden – der Kaufpreis wird erstattet. Für Fragen steht der Kik-Kundenservice per E-Mail unter productinfo@Kik.eu zur Verfügung. Laut Kik sollen auch andere Personen informiert werden, die das Produkt erhalten, geliehen oder gekauft haben könnten.
Primäre aromatische Amine: Warum PAA problematisch sind
PAA sind chemische Verbindungen, die unter anderem bei der Herstellung bestimmter Farbstoffe und Kunststoffe verwendet werden. Laut Produktwarnung können sich diese Stoffe bei Küchenutensilien aus schwarzem Kunststoff vorwiegend unter hohen Temperaturen lösen – etwa beim Umrühren in heißen Suppen oder beim Anbraten in der Pfanne – und in die Nahrung übergehen. Kik nennt das Material des betroffenen Sets nicht.
Einige Vertreter dieser Stoffgruppe gelten als krebserregend und können beim Verschlucken das Erbgut verändern. Für Küchengegenstände gelten streng geregelte Migrationsgrenzwerte, die bei den betroffenen Teilen nach Angaben von Produktwarnung überschritten wurden. Die Warnung bezieht sich damit vor allem auf ein langfristiges Gesundheitsrisiko. Wie gefährlich einzelne PAA sind, hängt stark von der jeweiligen Verbindung ab. Nach Angaben der Lebensmittelaufsicht Oberösterreich sind einige Verbindungen dieser Gruppe als Humankanzerogene (krebserregend für den Menschen) bekannt, etwa 2-Naphthylamin. Andere gelten aufgrund von Tierversuchen als krebserzeugend, darunter o-Anisidin und o-Toluidin. Die Bayerische Landesanstalt für Lebensmittel (LGL) weist darauf hin, dass zahlreiche PAA keinen Anlass zur Besorgnis geben oder noch nicht toxikologisch bewertet sind. Deshalb gilt in der Lebensmittelüberwachung das Vorsorgeprinzip: Verbraucherinnen und Verbraucher sollten so wenig wie möglich mit diesen Substanzen in Kontakt kommen, also so gering wie technisch machbar.
Die meisten Warnungen betreffen Küchenhelfer aus Polyamid, also aus Nylon. Dazu zählen Kochlöffel, Pfannenwender, Schneebesen, Suppenkellen und Grillzangen. Ein zweiter Schwerpunkt sind bedruckte Produkte mit Lebensmittelkontakt. Die Farbpigmente, hauptsächlich gelbe, orange und rote, können Reste von PAA enthalten. Betroffen sind unter anderem Papierservietten, Papiertüten, Bäckertüten, Muffinformen und Kartonverpackungen. Dass PAA in Alltagsgegenständen immer wieder auffallen, zeigen mehrere Fälle. Im November 2020 rief Fiskars eine weitere Charge seines Functional-Form-Kochlöffels zurück, weil PAA oberhalb akzeptabler Grenzwerte festgestellt wurden. Im März 2025 rief die RENA Küchenhelfer GmbH Suppenkellen, Pfannenwender und Servierlöffel zurück, die über Tedi verkauft wurden.
BfR gibt Leitlinien für Polyamid-Küchenartikel vor
Für Kunststoffe mit Lebensmittelkontakt gilt die Verordnung (EU) Nr. 10/2011. Sie begrenzt, wie viel PAA aus dem Material in Lebensmittel übergehen darf. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat dazu technische Leitlinien für die Migrationsprüfung von PAA aus Polyamid-Küchenartikeln veröffentlicht. Damit sind die Prüfbedingungen für Behörden und Labore vergleichbar. Trotzdem zeigen die Beispiele, dass Grenzwerte in der Praxis immer wieder überschritten werden.
Die jüngsten beiden Produktrückrufe im Oktober 2026 betrafen Lebensmittel, wobei die Gründe denkbar unterschiedlich waren: Wegen Listerien in einer Charge ruft ein Produzent zwei Fischfilet-Sorten zurück, die bei Lidl verkauft wurden. Gleich mehrere große Supermärkte und Discounter rufen Frischkäseprodukte der bekannten Marke Arla zurück – hier ist möglicher Insektenbefall in einer der verwendeten Zutaten der Grund der großen Rückrufaktion.
Küchenhelfer kaufen: Worauf Verbraucherinnen und Verbraucher achten sollten
Beim Kauf neuer Küchenhelfer lohnt sich ein genauer Blick auf die Kennzeichnung. Ein erster Anhaltspunkt ist das Symbol mit Glas und Gabel, das Materialien für den Lebensmittelkontakt kennzeichnet. Alternativ genügt der Hinweis „Für Lebensmittelkontakt“ oder die Angabe eines konkreten Verwendungszwecks, etwa „Suppenlöffel“, wie es in Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 vorgesehen ist. Das Symbol weist darauf hin, dass bei der Herstellung die gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt wurden (QS), ersetzt aber keine eigene Prüfung. Andere Produkte erfüllen die strengen Anforderungen an Lebensmittelkontaktmaterialien nicht automatisch, nur weil man sie als Küchenhelfer verwenden könnte.
Hersteller müssen für Materialien mit Lebensmittelkontakt eine Konformitätserklärung ausstellen, die die Eignung bestätigt. Dieses Dokument richtet sich vor allem an den Handel; ein direkter Anspruch für Verbraucherinnen und Verbraucher ist daraus nicht ersichtlich, ein Nachfragen beim Anbieter bleibt aber möglich. Wer bereits Küchenhelfer im Haushalt hat, sollte Rückrufe auf Verbraucherwarnportalen wie lebensmittelwarnung.de im Blick behalten. Dass Warnungen nicht auf Küchenutensilien beschränkt sind, zeigt ein weiterer Fall vom 23. Oktober 2026: Bei einem gemahlenen Kaffee der Marke Bialetti überschritt das Schimmelpilzgift Ochratoxin A den zulässigen Grenzwert.
Aktuelle Waren- und Lebensmittelrückrufe
Weitere aktuelle Rückrufe von verunreinigten Lebensmitteln und verunreinigten Waren finden Sie in unserem Rückrufe-Dossier.