CO2-Steuer: Mit diesen Zusatzkosten beim Heizen müssen Mieter und Vermieter rechnen

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Heizkosten-Regulierung
Heizkosten-Regulierung: Die Bepreisung von Kohlenstoff-Emissionen, kurz CO2-Steuer, wirkt sich auch auf Mieter und Vermieter aus.
Heizkosten-Regulierung
ri/pixabay

Eins ist klar: Die CO2-Steuer hat Heizen für Mieter teurer gemacht. Jetzt sucht die Politik nach einem Modell, das Mieter und Vermieter gleichermaßen trifft.

  • Zum Hintergrund der CO2-Steuer
  • So entwickelt sich die CO2-Steuer bis 2025
  • Die Crux mit dem Verursacherprinzip
  • Die Idee der "dena"
  • Der Energieausweis ist das Instrument der Wahl
  • So könnte das Modell in der Praxis funktionieren

Klimaschützer jubelten, Zementhersteller und Stahlproduzenten knirschten mit den Zähnen, als es im letzten Jahr mit der Bepreisung von Kohlenstoff-Emissionen, kurz CO2-Steuer, los ging. Aber nicht nur Firmen-Bosse müssen umdenken, das Gleiche gilt für Mieter und Vermieter.

Zum Hintergrund der CO2-Steuer

Das 'große Projekt' der Ampel-Koalition ist der Kampf gegen den Klimawandel. Zentraler Angriffspunkt ist die Schärfung der CO2-Emissions-Steuer. Sie soll in den Bereichen Mobilität, Wohnen und Wirtschaft den CO2-Ausstoß eindämmen, um so den Klimawandel zu stoppen. Desto höher die CO2-Erzeugung eines Bürgers ist, etwa durchs Autofahren oder durchs Heizen, desto höher sind demnach auch seine Kosten.

Ziel der CO2-Abgabe ist es, die aus diesen Emissionen resultierende Erderwärmung sowie die Versauerung der Meere mithilfe eines höheren Kohlenstoffpreises zu verringern. Wer fossile Energieträger wie Braunkohle und Steinkohle, Torf, Erdgas sowie Erdöl nutzt, soll die CO2-Steuer zahlen. Eingeführt ist die CO2-Steuer bereits zum 1. Januar 2021, unter der Ägide der Großen Koalition und im breiten Konsens der politischen Parteien - außer der AfD, die ja den Klimawandel leugnet.

Verpackt ist das alles im Brennstoffemissionshandelsgesetz, kurz BEHG, das pro Tonne CO2 eine Steuer von 25 Euro erhebt. Bis 2025 steigt diese Abgabe jährlich bis auf einen Betrag von 55 Euro pro Tonne an. Fossile Energieträger dominieren bei der Herstellung von Wärme in unseren Wohnungen. Deshalb ist die CO2-Steuer ein wichtiges Thema für Vermieter und Mieter. Und das in einem Jahr, in dem die Energiepreise durch die Decke schießen und viel Unordnung herrscht. 

So entwickelt sich die CO2-Steuer bis 2025

Die CO2-Steuer verteuert also seit Januar 2021 Wohnen in Deutschland. Das Immobilienportal immowelt hat Modellrechnungen vorgelegt, die konkreten Auswirkungen zu erfassen. Bei einer 90 Quadratmeter großen Wohnung und bei Nutzung von Erdgas (Verbrauch 10.600 kWh pro Jahr) schlägt die CO2-Steuer in 2021 mit einem 63,60 Euro zu Buche.

Bei der Nutzung von Heizöl (Verbrauch 1.224 Liter pro Jahr) sind es 96,70 Euro. Der CO2-Steueranteil steigt bis 2025 jedes Jahr an, weil der CO2-Preis von 55 Euro auf 65 Euro pro Tonne kontinuierlich anwächst. Bei der gleichen Wohnungsgröße von 90 Quadratmetern läge die CO2-Bepreisung 2025 bei 137,80 Euro für Erdgas und bei 212,98 Euro für Heizöl. Daraus ergibt sich in Summe für fünf Jahre eine Gesamtmehrbelastung von circa 478 Euro bei einer Erdgasheizung und 736 Euro, wenn Heizöl verfeuert wird. Noch in der Großen Koalition gab es Streit, wer die Zusatzkosten bezahlen muss: der Vermieter oder der Mieter? Da eine Einigung kurz vor Schluss der Regierungszeit von CDU/CSU und SPD platzte, erbten die Ampel-Koalitionäre das Problem. 

Das gilt jetzt: Zurzeit können Vermieter die Kosten der CO2-Steuer in voller Höhe auf ihre Mieter im Rahmen der Nebenkostenabrechnung (Heizkostenverordnung) umlegen. Wie lange diese Regelung Bestand hat, ist offen. Die neue Bundesregierung arbeitet an einem neuen Modell zur Kostenverteilung, darüber hat inFranken.de bereits berichtet.  

Die Crux mit dem Verursacherprinzip

Grundsätzlich gilt bei Heizkosten das Verursacherprinzip: Wer als Mieter seine Wohnung kontinuierlich auf 25 Grad aufheizt und, weil er Frischluft mag, auch noch seine Fenster ständig auf Kipp stellt, kann vom Vermieter nicht verlangen, dass er die Kosten für dieses klimaschädigende Verhalten übernimmt. 

Auf der anderen Seite gibt es allerdings auch Vermieter, die sich trotz großzügiger Subventionsprogramme beharrlich weigern, energetische Sanierungen vorzunehmen. Dadurch könnte die CO2-Belastung und die Kosten massiv absinken. In diesem Fall muss dann der Mieter, trotz eines umsichtigen Heizverhaltens, die erhöhten Kosten tragen, die durch die Nachlässigkeit des Immobilienbesitzers entstehen.

Der Hinweis auf das Verursacherprinzip gilt also nicht wirklich weiter. Die jetzige Regelung, wonach der Mieter die CO2-Steuer alleine bezahlt, will die Ampel-Koalition verändern.

Die Idee der "dena"

Die Deutsche Energie-Agentur (dena), ein bundeseigenes Unternehmen und Think-Tank mit Sitz in Berlin, hat bereits im letzten Jahr einen Vorschlag unterbreitet, wie die Interessen von Vermieter, Mieter und Klimaschutz zu versöhnen sind. 

Kern des dena-Vorschlages, ist eine an der Effizienzklasse des Energieausweises orientierte anteilige Kostenbeteiligung von Mieter und Vermieter. "Der Vorschlag vereint die Klima-politischen Zielsetzungen mit sozialpolitischen Aspekten des Mieterschutzes und wirtschaftspolitischen Belangen der Investitionssicherheit fur Vermietende", so heißt es zur Begründung im Vorschlag.

Zentrales Argument der "dena": Die jetzige alleinige Kostenübertragung auf den Mieter ist ein falsches Preissignal, weil es vollstandig am Investitionsentscheider vorbeiläuft. Ohne den Vermieter sei der energetische Zustand des Gebaudes nicht zu verändern.

Der Energieausweis ist das Instrument der Wahl

Und das sind die Details des Vorschlags der "dena", den Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck offenbar umsetzen will. Die Kosten werden abhangig vom energetischen Zustand des Gebaudes (Energieausweis) anteilig zwischen Mietenden und Vermietenden aufgeteilt.

Der zu tragende Anteil orientiert sich an der im Energieausweis ausgewiesenen Effizienzklasse des Gebaudes: Bei den sehr schlechten Gebauden der Effizienzklassen G und H ubernimmt der Vermieter die kompletten Kosten, da nur er als Investitionsentscheider maßgeblich Maßnahmen zur energetischen Verbesserung initiieren kann.

Bei guten Gebauden der Klassen A+, A und B ubernehmen die Mieter den vollstandigen Anteil, da der Gebaudeeigentumer in diesen Fällen bereits energetische Maßnahmen umgesetzt hat und der Mieter durch den geringeren Verbrauch davon profitiert. Außerdem ist er oder sie es, die den Wärmebedarf steuert (Verursacherprinzip).

So könnte das Modell in der Praxis funktionieren

Das dena-Team hat auch die praktische Umsetzung durchgespielt. In vielen Fallen versorgen die Vermieter die Mieter mit Warme (z.B. Zentralheizungen). Die Kosten werden in diesen Fallen von den Vermietern gemaß der Einstufung anteilig auf die Mieter aufgeteilt und umgelegt.

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Haufig ist aber auch die Lage so, dass die Heizkosten unmittelbar bei den Mietern anfallen (z.B. bei Gas-Etagenheizung). In diesen Fallen hat der Mieter einen Anspruch auf die anteilige Ruckerstattung der Kosten durch den Vermieter. Der Mieter reicht den Ruckerstattungsanspruch beim Vermieter ein. Voraussetzung dazu ist, dass die Effizienzklasse des Energieausweises durch den Vermieter transparent ist und die Kosten durch den Energielieferanten separat ausgewiesen sind.

Ein wirklich durchdachter Vorschlag, den die "dena" da vorgelegt hat. Er verknüpft die klimapolitischen Ziele mit sozialpolitischen Aspekten des Mieterschutzes und den wirtschaftlichen Belangen des Vermieters. 

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