Fitnessstudios in der Pandemie: Was sind meine Rechte?
Autor: Redaktion
Franken, Montag, 29. März 2021
Einige Fitnessstudios brummen ihren Mitgliedern teure Vertragsverlängerungen auf. Das müssen Sie nicht hinnehmen. inFranken.de klärt darüber auf, wie Sie sich am besten verhalten und gibt Tipps und Tricks gegen Abzocke.
Pacta sunt servanda – trotz Corona gelten geschlossene Verträge. Streit gibt es nun darum, ob Mitglieder für die Zeit der Schließung während der Corona-Beschränkungs-Zeit Beiträge zurückerstattet bekommen oder nicht.
Die Verbraucherzentrale Bayern weist auf ihrer Website auf die Rechte bei der Kündigung des Fitnessstudiovertrags hin. Dort berichten Freizeit-Sportler teils von dreisten und unrechten Vertragsverlängerungen auf Kosten der Mitglieder.
Fitnessstudios und Corona: Kostenpflichtige Vertragsverlängerung nicht rechtens
Ein Mitglied kündigte fristgerecht einen 24 Monate laufenden Vertrag, der dann kostenpflichtig um drei Monate verlängert wurde.
Video:
Dafür gebe es aber keine Rechtsgrundlage, auch nicht aufgrund der Schließung wegen der Corona-Pandemie.
Eine Verlängerung muss grundsätzlich freiwillig möglich sein und kostenfrei – sofern man sich nicht selbst auf eine Zahlung einlässt.
Kostenlose Verlängerung in vielen Fällen akzeptabel
Zwar boten einige Fitnessstudios Online-Video-Kurse an, allerdings stellen diese nicht einen gleichwertigen Ersatz dar und wiegen damit den Besuch im Fitnessstudio auf. Da der Service nur für die Zeit bezahlt werden muss, in dem er auch von Ihnen genutzt werden konnte, müssen für die Schließungszeit in der Corona-Pandemie keine oder verringerte Beiträge gezahlt werden.
Aber: Lassen Sie Augenmaß walten, auch Fitnessstudios und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter traf die Pandemie hart. Wenn sich das Studio mit hilfreichen Online-Kursen bemüht und eine kostenlose Verlängerung im Gegenzug für die Schließungszeiten anbietet, können Sie durchaus darauf eingehen.