Einkaufswagen klauen oder "ausleihen": Straftat oder nicht? - Diese Folgen drohen
Autor: Alessa Waltz, Rupert Mattgey
Deutschland, Dienstag, 02. August 2022
Den Einkaufwagen kurz "ausleihen" oder gar klauen, um die Einkäufe nach Hause zu bringen? Das solltest du dir zweimal überlegen, denn Einkaufswagen-Dieben drohen juristische Konsequenzen. Wir haben bei Rechtsexperten nachgefragt, was die Täter erwartet.
- Macht man sich mit dem Stehlen oder "Ausleihen" eines Einkaufswagens strafbar?
- Wer den Wagen schnell zurückbringt, kann glimpflich davonkommen
- Eine Rechtsexpertin erklärt die möglichen rechtlichen Folgen
Einkaufswagen klauen oder "ausleihen" - darf man das? Kurz mal die Einkäufe im "ausgeliehenen" Einkaufswagen nach Hause schieben? Klingt praktisch, doch das solltest du besser unterlassen: Unter Umständen kann dir das als Straftat ausgelegt werden. Aber was droht tatsächlich, wenn du dir einen Einkaufswagen bei Aldi, Lidl, Rewe & Co. "ausleihst" - oder gar klaust? Wir haben eine Anwältin gefragt und klären die möglichen rechtlichen Konsequenzen.
Einkaufswagen klauen, weil es "cool" ist?
Die Gründe für die Entwendung eines Einkaufswagens sind vielfältig. Oftmals wollen Kunden ihre gekauften Waren - vor allem Großeinkäufe oder besonders schwere Produkte - einfach bequem nach Hause bringen. Allerdings werden Einkaufswagen beispielsweise auch zum Transport bei Umzügen genutzt, so Frank Horst vom EHI Retail Institute Köln.
Manchmal werden die Einkaufswagen als Grills zweckentfremdet, manchmal schieben sich Jugendliche darin gegenseitig durch die Gegend, mitunter endet ein Einkaufswagen als "cooles" Accessoire in der Studenten-WG.
Gelegentlich, so schätzen Experten, werden Einkaufswagen auch bei Altmetallhändlern verschrottet. Letzteres wird jedoch nicht als Hauptursache für den Wagen-Diebstahl gesehen. Denn ein Einkaufswagen hat einen Altmetall-Wert von lediglich zwei bis drei Euro - das lohnt sich im Vergleich zum Aufwand schlicht nicht.
Einkaufswagen-Klau hat Folgen für Aldi & Co.
Pro Jahr werden in Deutschland ungefähr 100.000 Einkaufswagen von den Supermarkt-Parkplätzen entwendet und nie wieder zurückgebracht - ein erhebliches Problem für die Unternehmen. Denn schätzungsweise beträgt der Schaden dadurch jährlich rund 15 Millionen Euro, so Frank Horst.
"Die Anschaffungskosten für Einkaufswagen sind sehr hoch, und wir möchten diese unseren Kunden gerne in ausreichender Menge zur Verfügung stellen", lässt Aldi Süd verlauten. Es ist davon auszugehen, dass ein Einkaufswagen ungefähr einen Wert zwischen 100 und 250 Euro hat. Es ist also offensichtlich, dass der Diebstahl für die betroffenen Supermärkte und Discounter spürbare Folgen hat.