Teures Thermomix-Schnäppchen
Für eine Käuferin aus Wunsiedel erwies sich ein vermeintliches Thermomix-Schnäppchen als böse Falle, wie die Polizeiinspektion Wunsiedel meldet. Eine 50-jährige Frau aus Brand bot bei ebay-Kleinanzeigen auf einen Thermomix und wollte diesen für 256 Euro kaufen. Ihr wurde von der Verkäuferin mitgeteilt, dass die Überweisung mit PayPal „Friends“ wohl nicht funktioniert habe, weshalb die Geschädigte den Betrag ein zweites Mal überwies. Zur Vertrauensgewinnung übersandte die Anbieterin eine gefälschte Ausweiskopie an die Käuferin. Da das Angebot auch später noch auf ebay-Kleinanzeigen eingestellt war, bemerkte die 50-Jährige, dass sie einer Betrügerin aufgesessen war. Die vermeintliche Anbieterin ist seit der Überweisung auch nicht mehr erreichbar. Es entstand ein Schaden in Höhe von 512 Euro.
Um Jacke betrogen
Auch die Polizeistation Bad Königshofen meldet einen eBay-Kleinanzeigen Betrugsfall: Eine 50-jährige Frau kaufte über eBay-Kleinanzeigen eine Jacke im Wert von 60 Euro. Nach Zahlung des Kaufpreises wurde die Ware nicht geliefert, so dass sie nunmehr Anzeige wegen Warenbetrug stellte. Die Ermittlungen wurden eingeleitet.
PlayStation 5 bezahlt, aber nie bekommen
Eine PlayStation 5 zum regulären Preis von 500 Euro bei eBay-Kleinanzeigen? Das klingt fast zu schön, um wahr zu sein, und ist es leider auch, wie ebenfalls die Polizeistation Bad Königshofen berichtet. Ein 24-Jähriger gab auf eBay-Kleinanzeigen eine Suchanzeige für eine Playstation 5 auf. Es meldete sich ein Verkäufer und legitimierte sich mit einem Personalausweis. Die beiden Parteien einigten sich auf einen Kaufpreis in Höhe von 500 Euro und der Käufer überwies den Betrag per Echtzeitüberweisung. Seit dem ist der Kontakt zum Verkäufer abgebrochen. Der junge Mann erstattete Anzeige.
MacBook Air war nur heiße Luft
Um ein MacBook Air betrogen wurde ein 31-Jähriger aus Neustadt an der Aisch. Das berichtet die dortige Polizeiinspektion. Der Mann kaufte für 730 Euro über eBay-Kleinanzeigen ein MacBook Air und bezahlte per Vorabüberweisung. Die Ware wurde nicht geliefert, eine Rückbuchung war nicht möglich.
Gewerbsmäßiger Betrug bei eBay-Kleinanzeigen - 2 Täter verhaftet
Von "gewerbsmäßigem Warenbertrug im gesamten Bundesgebiet" berichten das Polizeipräsidium Unterfranken und die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach in einer gemeinsamen Presseerklärung. Der Tatvorwurf lautet gewerbsmäßiger Betrug in mindestens 29 Fällen.
Seit Juni 2020 führt die Polizeiinspektion Aschaffenburg unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach umfangreiche Ermittlungen in Zusammenhang mit Betrugsfällen im gesamten Bundesgebiet durch. Zwei Tatverdächtige befinden sich bereits in Untersuchungshaft.
Anlass der Ermittlungen war ein Betrugsfall, der im Juni 2020 bei der Polizeiinspektion Aschaffenburg zur Anzeige gebracht worden war. Ein Mann aus Aschaffenburg hatte über Ebay-Kleinanzeigen ein MacBook für über 1.250 Euro gekauft. Die bestellte Ware bekam der Käufer jedoch nie geliefert. Stattdessen erhielt er lediglich eine minderwertige Tasche, die nicht ansatzweise dem Kaufpreis entspricht. Im Zuge der nachfolgenden Ermittlungen stieß die Aschaffenburger Polizei auf einen angemieteten Server im Internet, über den in betrügerischer Absicht über Ebay-Kleinanzeigen hochpreisige Artikel zum Verkauf angeboten wurden. Käufer waren Geschädigte aus der gesamten Bundesrepublik und dem benachbarten Ausland. Die Überweisungen erfolgten zunächst auf deutsche Konten, die von sogenannten „Finanzagenten“ eröffnet worden waren. Im Anschluss wurden die Gelder auf verschiedenste Kryptowährungskonten weitergeleitet. Der Gesamtbeuteschaden dürfte sich nach derzeitigem Ermittlungsstand auf mehrere zehntausend Euro belaufen.
Besonderen Wert legten die Betrüger auf die Verschleierung ihrer Identität. Aufgrund des hohen Ermittlungsaufwandes gründete die Polizeiinspektion Aschaffenburg mit Unterstützung der Kriminalpolizei Aschaffenburg eine rund zehnköpfige Ermittlungsgruppe, die sich schwerpunktmäßig mit der Identifizierung der Tatverdächtigen und der Aufklärung der Betrugsfälle beschäftigt. Im Zuge der umfangreichen und intensiven Ermittlungen gelang es den Beamten, die Tatverdächtigen zu identifizieren. Es handelt sich um zwei Männer im Alter von 33 und 34 Jahren, die aus Viersen bzw. Düsseldorf stammen. Es besteht der Verdacht, dass die Beschuldigten zunächst von dort aus agiert hatten. Anfang 2021 zog es die beiden ins europäische Ausland, von wo aus die Tathandlungen mutmaßlich fortgesetzt wurden.
Aufgrund des dringenden Tatverdachts erwirkte die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach Haftbefehle wegen gewerbsmäßigen Betruges, die im September 2021 vollstreckt wurden. Die Beschuldigten wurden bei ihrer Wiedereinreise in die Bundesrepublik am Düsseldorfer Flughafen verhaftet. Seitdem befinden sie sich in Untersuchungshaft. Am Tag der Verhaftung befanden sich neben Polizei- und Kripobeamten aus Aschaffenburg zahlreiche Kräfte der nordrhein-westfälischen Polizei im Einsatz, um Haftbefehle und Durchsuchungsbeschlüsse zu vollziehen. Die Einsatzkräfte stellten umfangreiches Beweismaterial sicher, das noch ausgewertet werden muss.
Nicht unwahrscheinlich ist es, dass die noch andauernden Ermittlungen zur Aufklärung von weiteren Betrugsfällen führen werden.
Die miesen Tricks der eBay-Betrüger
Im Folgenden verraten wir euch die gängigsten Tricks der Online-Betrüger bei eBay-Kleinanzeigen und erklären, wie ihr euch schützen könnt.
1. Der Käuferschutz-Trick
Normalerweise garantiert eBay den Kunden einen sogenannten Käuferschutz. Dieser besagt, dass Artikel im Fall von Fehlern oder Defekten zurückgegeben werden können und ein Umtausch oder eine Rückzahlung des Kaufpreises zusteht.
Video:
Es gab jedoch bereits Fälle, in denen Verkäufer den Umtausch so lange herauszögerten, bis die Frist von 30 Tagen verstrichen war. Sowohl eBay als auch PayPal schritten hier nicht ein.
Wie du dich schützen kannst: Ein fehlerhaftes Produkt sollte schnellstmöglich gemeldet werden. Hilfreich kann es sein, den Fehlkauf vorerst an PayPal zu melden, falls über diesen Dienst bezahlt wurde. PayPal hat nämlich einen Käuferschutz von 180 Tagen und damit sechsmal so lange wie eBay. Auch sollten immer klare Fristen zwischen Käufern und Verkäufern genannt werden. Allerdings gibt es auch auf PayPal eine Betrugsfalle, weswegen du diese Bezahlungsoption nur ausnahmsweise nutzen solltest.
2. Angebliches „sicheres Bezahlen“ wird zur Kostenfalle
Derzeit macht eine neue Betrugsmasche die Runde: Bei dieser bietet ein Verkäufer ein zumeist sehr teures Produkt auf eBay-Kleinanzeigen zum Verkauf an. Ist der Kaufpreis bestimmt, besteht der Verkäufer aber darauf, weder Paypal noch eine Banküberweisung zu nutzen. Stattdessen empfiehlt er die Funktion „‚sicher bezahlen“ auf eBay-Kleinanzeigen. Um diese Funktion nutzen zu können, verlangt er die Telefonnummer des Käufers. An dieser Stelle beginnt der eigentliche Betrug. Denn: eBay-Kleinanzeigens "sicher bezahlen" benötigt diese Daten gar nicht von euch.
Sobald die Telefonnummer hinterlegt ist, bekommt man eine SMS vom Verkäufer beziehungsweise Online-SMS-Dienstleister. Darin enthalten ist ein Link zu einer Website. Der wiederum führt zu einer Scam/Phishing-Website. Gibt man auf dieser Seite seine Bezahlinformationen ein, wird im Hintergrund ein Zahlungsauftrag angestoßen. Danach käme nochmal eine Bestätigung des Kreditkarten-Institutes, um die Zahlung zu bestätigen. Würde man hier zustimmen, wäre das Geld unwiderruflich weg. Auch die ausführende Bank kann dann nicht weiterhelfen, weil die Zahlung ja ordentlich - wenn auch irrtümlich - bestätigt worden ist.
Wie du dich schützen kannst: Immer darauf achten, dass nur mit sicheren Zahlungsmitteln bezahlt wird. Gerade im Fall des "sicheren Bezahlens" sollte der Bezahlvorgang sofort abgebrochen werden, wenn klar ist, dass die "Bezahlwebsite" Daten wie die Telefonnummer von euch fordert.
3. Schnäppchen-Falle bei Marken-Produkten
Manche Angebote auf eBay wirken verführerisch günstig. Hier ist aber Vorsicht geboten: Vermeintliche Marken-Produkte mit unschlagbarem Preis sind meistens Fälschungen. Und diese Falle gibt es immer wieder. Alexander Dröge vom Markenverband warnt daher vor den zahlreichen Schnäppchen-Fallen. Der jährliche Verlust durch Marken- und Produktpiraterie liegt allein in Deutschland im zweistelligen Millionenbereich.
Wie du dich schützen kannst: Immer besser den Preis vergleichen. Ist das Produkt auf eBay deutlich günstiger als auf anderen Plattformen, handelt es sich meistens um eine Fälschung. Außerdem können abgeänderte Produktanzeigen ein Indiz für einen Betrug sein. Ebenso sollte man sich die Bewertungen sorgfältig durchlesen, falls welche vorhanden sind.
4. Der heimtückische Abhol-Trick auf Ebay-Kleinanzeigen
Auch für den Verkäufer selbst lauern auf eBay-Kleinanzeigen Gefahren. Ein Interessent bietet beispielsweise eine Zahlung über PayPal an und meldet, dass ein Freund das gekaufte Produkt dann abholt. Später behauptet der angebliche Käufer jedoch, das Produkt nie erhalten zu haben. Das Problem ist, dass der Verkäufer nicht beweisen kann, das Produkt übergeben zu haben.
Wie du dich schützen kannst: Bei Verkäufen mit Selbstabholung ist es sinnvoller, auf Bargeld oder einer Überweisung zu beharren. Eine Alternative wäre, sich die Übergabe schriftlich bestätigen zu lassen. Oder aber man hat einen Zeugen vor Ort, der im Notfallfall aussagen könnte.
5. Der Dreiecks-Betrug auf ebay-Kleinanzeigen
Verkäufer auf eBay-Kleinanzeigen können auch dem Dreiecks-Betrug zum Opfer fallen. Der Verkäufer wird vom Kunden gebeten, für die Zeit der Bezahlung etwas Zeit einzuräumen. Willigt der Verkäufer ein und nimmt das Produkt bereits aus dem Netz, beginnt der Dreiecks-Betrug.
Der Interessierte erstellt eine eigene Anzeige mit dem gleichen Produkt, welches er eben vermeintlich kaufen wollte. Erhält er dann Kaufanfragen, leitet er die Daten des echten Anbieters weiter, welcher dann auch sein Geld erhält. Den Artikel schickt der Verkäufer jedoch nach wie vor an die erste Person, den Betrüger, welcher für sein Produkt schließlich nie bezahlt hat.
Wie du dich schützen kannst: Immer auf die angegebene Adresse des PayPal-Kontos achten und nur dorthin die Produkte verschicken. Außerdem ist es wichtig, den Versandhinweis aufzubewahren, um im Fall der Fälle nachweisen zu können, dass der Artikel wirklich versandt wurde. Wenn irgendwelche Ungereimtheiten auffallen, lieber auf Selbstabholung und Barzahlung bestehen.
6. Die Umtausch-Falle
Wird ein Produkt auf eBay gewerblich verkauft, erhält der Käufer ein Widerrufsrecht von 14 Tagen und eine Gewährleistung von 24 Monaten bei Neuwaren und 12 Monaten bei Gebrauchtwaren. Weist der Artikel eines privaten Verkäufers Mängel auf, ist er jedoch nicht zum Umtausch verpflichtet. Das Problem besteht darin, dass viele Nutzer nicht eindeutig unterscheiden können, ob der Verkäufer gewerblich oder privat auf der Plattform tätig ist.
Wie du dich schützen kannst: Immer einen Blick auf das Profil des Verkäufers werfen. Denn gewerbliche Verkäufer sind dort an ihrem Status in der Anzeige zu erkennen. Außerdem sollte man sich dem Risiko eines Privatkaufs bewusst sein.
7. Betrugsfälle mit Überweisungen
Auch Überweisungen werden von Betrügern immer wieder ausgenutzt. Weil ein 24-Jähriger beispielsweise eine Playstation 5 kaufen wollte, überwies er an einen vermeintlichen Verkäufer 500 Euro, den offiziellen Neuwarenpreis. Nachdem der Mann mit Echtzeitüberweisung bezahlt hatte, brach der Kontakt zum Verkäufer ab.
Bei einem 31-Jährigen aus Neustadt war der Fall ähnlich. Auch er bezahlte 730 Euro über eBay-Kleinanzeigen für ein MacBook Air mit Vorabüberweisung. Die Ware wurde jedoch nie geliefert und auch eine Rückbuchung war bei der Vorabüberweisung nicht möglich.
Wie du dich schützen kannst: Vermeide so gut es geht Überweisungen, bei denen keinerlei Käuferschutz besteht.
8. Der „Nachnahme“-Betrug
Eine weitere beliebte Betrugsmasche ist der sogenannten „Nachnahme“-Betrug. Dabei besteht der Verkäufer auf eine „Nachnahme“-Bezahlung, also eine Bezahlung direkt beim Postboten. Angeblich, weil es sich hierbei um die „sicherste“ Bezahlvariante handeln würde. Das Problem dabei: Oft werden die Pakete bereits beim Postboten bezahlt, und erst wenn dieser wieder weg ist, geöffnet. So kam es in den vergangenen Monaten immer wieder zu Fällen, in denen Betrüger lediglich Steine oder minderwertige Ware verschickt hatten, dem Käufer dieser Betrug aber erst beim Öffnen des Paketes auffiel.
Wie du dich schützen kannst: Öffne Pakete, die per "Nachnahme" verschickt wurden, immer im Beisein des Postboten.