Supermarkt-Regel: Darfst du Ware aus einem fremden Einkaufswagen nehmen?

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Bist du extra früh zum Supermarkt gefahren, um ein besonderes Angebot zu kaufen und leer ausgegangen? Ist es dann legal, es aus einem fremden Einkaufswagen zunehmen?

Natürlich bist du enttäuscht, wenn du extra früh zum Supermarkt fährst, um ein limitiertes Produkt oder ein besonders günstiges Angebot zu kaufen. Aber ist es vertretbar, den Artikel aus dem Einkaufswagen eines Kunden zu nehmen, der anscheinend schneller war als du? Er hat die Ware schließlich noch nicht bezahlt. Wir beleuchten in diesem Artikel den rechtlichen Hintergrund der Besitzverhältnisse und informieren auch über die drohenden Konsequenzen. 

Was sagt das Gesetz?

Nicht nur an Tagen wie am Black Friday sind Schnäppchen heiß begehrt, auch bei regulären Sonderangeboten, besonders im Non-Food-Bereich, kann es passieren, dass die Ware sehr schnell ausverkauft ist. Wenn du die Sachen aber einfach aus dem Wagen eines anderen Kunden nimmst, machst du dich strafbar.

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch, § 858 Abs. 1 BGB ist das Entwenden von Produkten aus einem fremden Einkaufswagen oder Einkaufskorb nicht erlaubt. Der Supermarkt ist so lange Eigentümer des Schnäppchens, bis es bezahlt wurde. Der Kunde, in dessen Wagen das Produkt liegt, ist sein Besitzer, der Supermarkt der Eigentümer. Nach dem Bezahlvorgang an der Kasse ist der Kunde sowohl der Eigentümer als auch der Besitzer der Ware. Hier kommen der § 858 BGB verbotene Eigenmacht und der § 859 BGB, das Selbsthilferecht zum Tragen.

Verbotene Eigenmacht bedeutet, dass man in bestimmten Situationen nicht eigenmächtig handeln darf. Wer einem Besitzer den Besitz ohne dessen Einwilligung wegnimmt oder ihn stört, handelt gegen das Gesetz. Der Erstbesitzer darf sich mit Gewalt und Zwang verteidigen und den Gegenstand zurückholen, ohne selbst rechtswidrig zu handeln. Sobald jemand einen Artikel in seinen Einkaufswagen legt, übt er faktischen Besitz darüber aus. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um eine Form des mittelbaren Besitzes, auch wenn die Ware noch nicht bezahlt wurde und formal noch dem Geschäft gehört. Wer dennoch ungefragt etwas aus einem fremden Einkaufswagen nimmt, begeht eine Besitzstörung. Der rechtmäßige Besitzer kann in diesem Fall verlangen, dass die Ware zurückgegeben wird. In besonders dreisten Fällen könnte dies sogar als Diebstahl gewertet werden, insbesondere wenn die Handlung heimlich oder gegen den erkennbaren Willen des anderen erfolgt.

Welche Konsequenzen drohen?

Zivilrechtlich kann der bestohlene Kunde die Herausgabe der Ware und sogar Schadensersatz verlangen, wenn das Produkt ausverkauft ist und er es dringend benötigen würde.

Strafrechtlich wird es problematisch, wenn die Wegnahme heimlich oder trotz Widerspruch erfolgt. Dann könnte der Tatbestand des Diebstahls nach § 242 StGB erfüllt sein, der mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden kann. Auch wenn solch drastische Strafen bei Bagatelldelikten im Supermarkt unwahrscheinlich sind, bleibt es eine Straftat.

Das Geschäft darf ein Hausverbot aussprechen, wenn Mitarbeiter oder Sicherheitspersonal die Situation beobachtet haben. Als Wiederholungstäter musst du mit ernsthaften Konsequenzen rechnen. In der Praxis kommt es in solchen Situationen meist nicht zur Anzeige. Viele Kunden können überzeugt werden, auf die Ware zu verzichten, oder sie regeln die Situation höflich untereinander. Der Respekt vor fremdem Eigentum gilt auch im Supermarkt, selbst bei noch nicht bezahlten Waren.

Wie solltest du mit der Situation umgehen?

Auf alle Fälle solltest du den anderen Kunden fragen, ob er das Produkt wirklich benötigt, anstatt es ihm einfach wegzunehmen. Du möchtest ja auch nicht, dass dir ungefragt etwas entwendet wird. Im Umgang mit Mitmenschen ist generell Rücksicht gefragt und nicht Egoismus und das Voranstellen eigener Interessen.

In Zeiten von Smartphones ist das Risiko außerdem hoch, dass solche Situationen gefilmt werden und viral gehen. Dann bist du blamiert und auf alle Fälle Stadtgespräch in deinem Wohnort. Die sozialen Folgen sind Ausgrenzung und Vertrauensverlust. Nichts ist so wichtig, dass man sich derart unsozial verhält.

Wenn du unbedingt einen Artikel möchtest, der ausverkauft ist, ist es ratsam, beim Personal nachzufragen, ob noch Ware im Lager verfügbar oder nachbestellbar ist. Vielleicht steht das gewünschte Produkt auch online zum Verkauf. Manchmal gibt es das gleiche Angebot in einem gewissen Zeitabstand wieder. Mit etwas Geduld kommst du vielleicht doch noch an das gewünschte Schnäppchen.

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