Bei Todesfall an alles denken: Vom Totenschein bis zum Testament - ein Überblick
Autor: Agentur dpa
Berlin, Donnerstag, 12. April 2018
Stirbt ein Mensch, ist die Trauer bei den Angehörigen oft groß. In den ersten Tagen bleibt dafür allerdings wenig Zeit: Ein Todesfall hat viel Bürokratie zur Folge. An diese Punkte müssen Sie denken.
Der Tod eines nahestehenden Menschen ist für die meisten ein schwerer Schlag. Es fällt in der Trauer nicht leicht, den Überblick zu bewahren. Doch um die meisten Formalitäten kommen Hinterbliebene nicht herum. Ein Überblick:
Der Totenschein
Nach dem Tod muss zunächst ein Totenschein ausgestellt werden. Stirbt ein Mensch in der Klinik, kümmert sich diese darum. Bei einem Todesfall zu Hause muss ein Arzt gerufen werden. Es empfiehlt sich, gleich mit der Suche nach dem Testament und anderen Verfügungen zu beginnen, denn es könnten Hinweise enthalten sein, wie und wo der Verstorbene bestattet werden möchte.
Die Sterbeurkunde
Für viele weitere Formalitäten ist eine Sterbeurkunde notwendig. Sie wird in der Regel von den Standesämtern ausgestellt. Für die Beantragung werden der Personalausweis, der Totenschein sowie die Personenstandsunterlagen benötigt, etwa die Geburtsurkunde. Häufig kümmert sich ein Bestatter um diese Schritte.
Das Testament
Wird ein Testament gefunden, muss es beim örtlichen Nachlassgericht abgeliefert werden. Liegt das Testament hingegen bereits beim Notar oder Amtsgericht, geht alles automatisch seinen Weg. Die Erben werden benachrichtigt.
Ein mögliches Problem: "Angehörige, die im Testament nicht gut wegkommen, könnten es verschwinden lassen", sagt Dominik Hüren von der Bundesnotarkammer in Berlin. "Der letzte Wille sollte daher stets hinterlegt sein." Im Zentralen Testamentsregister werden alle erbfolgerelevanten Urkunden, die vom Notar errichtet werden oder in gerichtliche Verwahrung gelangen, registriert.