Änderungen für Arbeitnehmer 2023: Digitale Krankschreibung, höhere Löhne, Arbeitslosenversicherung und Co.
Autor: Redaktion
Deutschland, Mittwoch, 04. Januar 2023
Auch für Arbeitnehmer gibt es in 2023 einige Veränderungen. Diese betreffen beispielsweise die digitale Krankschreibung, höhere Löhne und die Arbeitslosenversicherung.
- Änderungen für Arbeitnehmer in 2023: Löhne, Steuern, Arbeitslosenversicherung und Co.
- Kostenstruktur ändert sich: vor allem Sozialabgaben steigen
- Dennoch: einige Berufsgruppen können mit Lohnerhöhung rechnen
Im Jahr 2023 werden vor allem Arbeitnehmer*innen zur Kasse gebeten, denn viele monatliche Sozialabgaben werden erhöht. Trotzdem können sich einige Berufsgruppen über höhere Stundenlöhne freuen. Bereits im Januar kommen einige Änderungen zum Tragen.
Änderungen für Arbeitnehmer in 2023
Beiträge bei gesetzlichen Krankenkassen steigen
Personen, die gesetzlich versichert sind, sollten sich informieren, ob der eigene Versicherer seine Beiträge anhebt Manche Kassen heben ihre Beiträge um 0,2 Prozent an.
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Die AOK als Bayerns größter Versicher hebt seinen Beitrag sogar um 0,28 Prozentpunkte an. Statt 15,9 Prozent werden damit von Januar an ganze 16,18 Prozent vom Bruttolohn abgezogen. Die zwei größten Kassen in Deutschland, TK und Barmer, haben allerdings angekündigt, ihre Beiträge stabil zu halten.
Privat Versicherte haben höhere Verdienstgrenze
Wer sich privat versichern möchte, der muss ab dem neuen Jahr mindestens 66.600 Euro brutto verdienen, monatlich also 5.550 Euro. Damit steigt die sogenannte Versicherungspflichtgrenze um 3,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Beitrag zur Arbeitslosenversicherung steigt
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung steigt um 0,2 Prozentpunkte auf 2,6 Prozent. Der Beitrag war 2019/2020 in zwei Schritten auf 2,4 Prozent gesunken - schon damals war aber vorgesehen, dass er Anfang 2023 wieder steigt. Der Beitrag wird je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen.
Rentenversicherung steigt
Auch die Rentenversicherung erhöht sich. Hier steigen die Beiträge um einen Zehntel Prozentpunkt auf 18,7 Prozent. Abgemildert wird dies für jedoch dadurch, dass ab 2023 die Rentenbeiträge voll steuerlich absetzbar sind.