Von Corona-Maßnahmen bis zur Gehaltserhöhung: Im April treten einige neue Regeln und Beschlüsse in Kraft. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Neuerungen für den kommenden Monat im Überblick.
- Im April 2021 treten wieder einige neue Gesetze und Regelungen in Kraft
- Dazu gehören unter anderem die Möglichkeit einer Corona-Impfung beim Hausarzt, eine Neuerung beim Führerschein und ein neuer Kassenbon
- Hier gibt es alle wichtigen Änderungen auf einen Blick
Der März neigt sich dem Ende und der April naht. Doch der April bringt nicht nur Ostern mit sich, sondern auch eine Reihe von Änderungen und Neuerungen. Wir behalten für Sie den Überblick und zeigen Ihnen die wichtigsten Neuerungen des kommenden Monats.
Corona-Impfung ab April beim Hausarzt möglich
Schon lange fordern Ärzte, dass die Impfungen aus den Impfzentren die Praxen verlegt werden sollen. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zufolge soll dies nach Ostern geschehen. Nach einer Empfehlung der Gesundheitsminister von Bund und Ländern sollen Impfungen in Praxen "frühestmöglich", aber spätestens in der Woche vom 19. April starten, so die Deutsche Presseagentur- in Bayern womöglich schon früher.
Der verfügbare Impfstoff ist jedoch begrenzt. Eine Lieferung des Impfstoffes von Johnson & Johnson Mitte April soll den Impfprozess ins Rollen bringen.
Regelmäßige Corona-Tests in Schulen und Kitas
Ab April sollen sich Kinder und Jugendliche sowie Mitarbeiter in Kitas und Schulen zweimal pro Woche testen lassen. Darüber verständigten sich Kanzlerin Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten am Dienstag, dem 23. März 2021. Grund für die Maßnahme soll das frühzeitige Erkennen und Unterbrechen von Infektionsketten sein. Verwendet werden Antigenschnelltests sowie Selbsttests. Wann und in welcher Form die Tests durchgeführt werden sollen, entscheidet jedes Bundesland selbst.
Führerschein-Neuerung im April
Autofahrer, die ihre Führerscheinprüfung in einem Wagen mit Automatikschaltung abgelegt haben, durften bisher auch nur Autos mit Automatikgetriebe fahren. Diese Vorschrift wird ab dem 1. April aufgehoben. "Danach ist es ab dem 1. April 2021 möglich, die Fahrerlaubnisprüfung für die Fahrerlaubnisklasse B auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe zu absolvieren, ohne dass dann die Fahrerlaubnis auf das Führen solcher Fahrzeuge beschränkt wird", heißt es vonseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Gehaltserhöhung für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
Zum 1. April 2021 werden die Gehälter von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst um 1,4 Prozent, aber mindestens um 50 Euro, erhöht. Auszubildende, Studierende und Praktikanten erhalten ebenfalls eine Entgelterhöhung von 25 Euro. Die Gehaltserhöhungen sind das Resultat der TVöD-Tarifverhandlungen. Die Boni sollen sich in den nächsten Jahren noch weiter steigern, schreibt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.