Manche Bücher gelten als potenziell gefährlich - sie landen auf einem Index. Oftmals sind es Bücher, die für Jugendliche "gefährlich" sein könnten. Landen Bücher auf dem Index, sind sie nicht mehr zu erwerben.
Verfahren der Indizierung oder Streichung und rechtliche Folgen
Verbotene Bücher in Deutschland
Bücherverbote in anderen Ländern
Seitdem es schriftliche Aufzeichnungen gibt, existieren Konflikte über zugelassene Schriften. Auch wenn der Buchdruck erst im 15. Jahrhundert mit beweglichen Lettern begann, so gab es bereits in der Antike und dem Mittelalter verschiedene Listen verbotener Bücher und Schriften. Der bekannteste Index ist hier wohl der "Index librorum prohibitorum" der römischen Inquisition, hier waren für jeden Katholiken die Bücher aufgelistet, deren Lektüre als schwere Sünde galt. Bei manchen dieser Bücher war sogar als kirchliche Strafe die Exkommunikation vorgesehen. 1559 zuerst erschienen, wurde der Index über die Jahrhunderte immer wieder aktualisiert und angepasst, bis er in den 1960er Jahren nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil unter Papst Paul VI. außer Kraft gesetzt wurde.
Verbotene Bücher: Welche Bücher stehen auf dem Index?
Während der Zeit des Nationalsozialismus wurden in Deutschland unzählige Bücher namhafter Autoren verboten und zerstört, ab 1935 wurden regelmäßig Listen "des schädlichen und unerwünschten Schrifttums" herausgegeben, welche am Ende 12.400 Titel und das Gesamtwerk von 149 Autoren einschloss.
Verboten waren Schriften aus den Bereichen "schöne Literatur", Geschichte, Kunst, Politik und Staatswissenschaften, Literaturgeschichte, sowie religiöse Bücher, philosophische und pädagogische Schriften, um die "Ausmerzung undeutschen Schrifttums" weiter voranzutreiben. Es waren mehr als 4.500 Einträge. Häufig betraf das Verbot das gesamte Werk eines Autors oder die gesamte Edition eines Verlages, die Listen wurden inzwischen zum Teil digitalisiert und der Öffentlichkeit zugänglich.
Doch wie ist es heute? Gibt es im Zeitalter der Digitalisierung und immer stärker werdenden medialen Präsenz überhaupt noch Listen verbotener Bücher in Deutschland? Wer verbietet gewisse Bücher und warum?
Gründe und Regelungen der Indizierung
Die Kirche hatte lange Zeit großen Einfluss bei der Entscheidung, welches Wissen den Menschen zugänglich gemacht wurde, aber auch Regenten erließen Bücherverbote und Gesetze, um ihre Herrschaft gegen Andersdenkende zu sichern. Bücherverbrennungen gehörten zum wirkungsvollsten Mittel, die Bürger auf verbotene Schriften hinzuweisen und gleichzeitig ein Abschreckungsszenario zu bieten. Zuletzt wurde während der Zeit des Nationalsozialismus Bücher verbotener Autoren öffentlich verbrannt und unliebsame Autoren zensiert. Heute finden solche Spektakel eher weniger statt, das Verbot geschieht im Verborgenen und die meisten Leser spüren die vorgegebenen Restriktionen kaum. Auch in der heutigen Zeit werden Bücher und Schriften verboten oder entsprechende Datensätze gelöscht, aktuell zensieren unter anderem Konzerne, aber auch Regierungen. So wurden beispielsweise während der Amtszeit von Präsident Trump in den USA zahlreiche Schriften zum Thema Klimawandel von der Website des Weißen Hauses gelöscht, woraufhin sich eine Gruppe internationaler Wissenschaftler zusammenschloss und DataRefuge.org gründete, um wichtige Dokumente und Studien zu archivieren und gefährdete Datensätze zu sichern.
Heute wird in Deutschland Literatur von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert. Innerhalb der Bundeszentrale (BzKJ) ist die Prüfstelle für die Durchführung der Indizierungsverfahren zuständig, hier kann ein Verfahren auf zwei Wegen zustande kommen. Entweder durch den Antrag einer Stelle, die vom Gesetz dazu besonders ermächtigt worden ist oder durch die Anregung einer Behörde oder eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe. Begründet wird eine mögliche Indizierung wie folgt: "Nach § 18 Abs. 1 Satz 1 des Jugendschutzgesetzes, setzt die Aufnahme eines Mediums in die Liste jugendgefährdender Medien voraus, dass es geeignet ist, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden."
Dies bedeutet konkret, dass unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder zu Rassenhass anreizende Medien in Deutschland indiziert werden. Weiter sind auch Medien verboten, in denen Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz, als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit, genannt wird. Darüber hinaus existieren weitere, potenziell jugendgefährdende Medieninhalte, die vor allem die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gefährden könnten und deshalb auch ohne gesetzliche Regelung indiziert werden, sofern dies durch eine bereits vorhandene Rechtsprechung bereits bestätigt wurde.
Was landet auf dem Index?
Grundsätzlich gilt jedoch, dass nicht alles, was jugendgefährdend ist, ohne weiteres indiziert werden darf, vor allem sind Kunst-, Wissenschafts- und Meinungsäußerungsfreiheit grundgesetzlich geschützt. Um diese Freiheiten zu garantieren und gleichzeitig den Jugendschutz zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber ein differenziertes Regelwerk geschaffen, das den unterschiedlichen Grad der Gefährdung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt.
Hier gibt es Ausnahmen, die zu beachten sind, es dürfen zum Beispiel Medien nicht ausschließlich aufgrund ihres politischen, sozialen, religiösen oder weltanschaulichen Inhalts indiziert werden, auch wenn sie jugendgefährdend sind (§ 18 Abs. 3 JuSchG, sogenannte Tendenzschutzklausel). Die staatliche Neutralität muss jedoch gewahrt bleiben.
Jugendgefährdende Darstellungsformen und -mittel können auch singulär in politischen Schriften indiziert werden, um zu verhindern, dass unter dem Deckmantel einer politischen Ansicht jugendgefährdende Darstellungsmittel verbreitet werden können. Die Jugendgefährdung ergibt sich also nicht allein aus der inhaltlichen Tendenz, sondern es spielen auch andere Aspekte in eine Indizierung mit herein. Doch können nicht alle Bücher, die eine Meinung wiedergeben oder sich mit Kunst und Wissenschaft auseinandersetzen, ohne weiteres indiziert werden, hierfür sind einige Regelungen sowie Grundrechtsabwägungen zu beachten.
Hierunter fallen Trägermedien mit bestimmten strafrechtlich relevanten Inhalten, wie beispielsweise das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB), die Volksverhetzung (§ 130 StGB), Anleitung zu Straftaten (§ 130a StGB), Gewaltdarstellungen (§ 131 StGB), die Verbreitung pornografischer Inhalte (§ 184 StGB), weiter die Verbreitung gewalt- oder tierpornografischer Inhalte (§ 184a StGB), Kinder- und Jugendpornografie (§§ 184b und 184c StGB), sowie die Verbreitung, der Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte (§ 184c).
Weiter spielt auch das öffentliche Interesse mit hinein. Dies kann oftmals Vorrang vor einer Indizierung besitzen (§ 18 Abs. 3 Nr. 3 JuSchG), vor allem betrifft dies die Aufklärung von Verbrechen und die Darstellung in Form einer Berichterstattung.
Es gibt in Deutschland zusätzlich noch das Zensurverbot, das einer Indizierung nicht entgegensteht, lediglich die Vorzensur ist verboten (Artikel 5 Absatz 1 Satz 3 GG). Eine Indizierung kann jedoch erst dann erfolgen, wenn das Medium auf dem Markt erschienen ist. Weiter kann auch kein Medium generell verboten werden. Es kommen alleinig Präsentationsbeschränkungen, Verbreitungs- und Abgabeverbote gegenüber Minderjährigen, sowie ein öffentliches Werbeverbot infrage.
Ein Projekt, das dokumentiert, welche Bücher wann weltweit verboten waren, ist die "Kasseler Liste", das erste weltweite Verzeichnis von zensierten und verbotenen Büchern. Seit 2019 ist die Liste auch im Internet einsehbar ist und listet mittlerweile rund 125.000 Titel aus allen Zeiten und Ländern auf, die auf einem Index stehen oder standen.
Verfahren der Indizierung oder Streichung und rechtliche Folgen
Neben dem Indizierungsverfahren, gibt es weitere Verwaltungsverfahren, die eine Listenaufnahme oder Listenstreichung zur Folge haben. Neben einer Verfahrensaufnahme nach einem Antrag, gibt es Verfahren, die von Amts wegen durchzuführen sind oder die Urheber*innen oder Rechteinhaber*innen die Möglichkeit geben, die Prüfung einer Listenstreichung zu veranlassen. Den Indizierungsfolgen des § 15 Abs. 1 Jugendschutzgesetz (JuSchG) unterliegen nicht nur die indizierten Trägermedien selbst, sondern auch alle mit diesen ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleichen Trägermedien. Das bedeutet, dass auch Trägermedien den Beschränkungen des § 15 Abs. 1 Jugendschutzgesetzes unterliegen, die mit einem bereits aufgenommen Medium im Wesentlichen inhaltsgleich sind. Entschieden wird eine Indizierung durch ein Gremium aus mehreren Gutachtern, bei Eindeutigkeit der Inhaltsgleichheit entscheidet der Vorsitzende im Alleingang.
Auch im Falle einer fehlenden Inhaltsgleichheit verbietet der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) das Verbreiten durch den Rundfunk. Dieses Verbot wirkt so lange, bis die Prüfstelle für jugendgefährdende Medien das Gegenteil festgestellt hat. Weiter können Anträge zur Entfernung aus dem Index gestellt werden und müssen schriftlich begründet sein und ein Schnittprotokoll enthalten, wobei oft das Schnittprotokoll für eine Entscheidung ausreicht. Auch hier entscheidet eine Prüfstelle mit oder ohne entsprechende Gremien aus mehreren Gutachtern.
Die Möglichkeit einer Listenstreichung gibt es nach einem entsprechenden Antrag. Nach Ablauf von 25 Jahren verliert die Aufnahme in die Liste ihre Wirkung und das Medium gilt nicht mehr als indiziert. Es können jedoch neue Prüfverfahren angestrebt werden, die eine Indizierung fortbestehen lassen, wenn weiterhin die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Liste vorliegen.
Nach zehn Jahren: Streichung vom Index möglich?
Nach dem Ablauf von zehn Jahren seit Aufnahme oder Ablehnung einer Listenstreichung kann wieder über den Antrag auf Listenstreichung im vereinfachten Verfahren entschieden werden. Sobald eine Indizierung rechtskräftig aufgehoben wurde, ist eine Listenstreichung obligat und die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ist verpflichtet , das Medium aus der Liste zu streichen und die Entscheidung im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.
Die Rechtsfolgen der Indizierung werden im Hinblick auf die Verbreitung als Trägermedien ausschließlich im Jugendschutzgesetz geregelt, während sie für die Verbreitung von Telemedien im Wesentlichen im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag geregelt sind. Zwischen beiden Medienkategorien muss deshalb unterschieden werden.
Zuletzt ist 2007 ein Buch in Deutschland verboten worden. Damals hatte eine deutsch-türkische Schauspielerin gegen ihren ehemaligen Partner, den Schriftsteller Maxim Biller geklagt, weil diese ihre Persönlichkeitsrechte durch die Veröffentlichung von Billers Roman "Esra" verletzt sah. Der Fall landete letztendlich vor dem Bundesverfassungsgericht und der Autor musste sein Buch vom Markt nehmen. Hier sahen Kritiker die Kunstfreiheit gefährdet und befürchteten Auswirkungen auf ähnliche Fälle, wobei im Falle von Biller und seiner ehemaligen Partnerin der Schutz der Intimsphäre der Kunstfreiheit Grenzen aufgezeigt hat.
Verbotene Bücher in Deutschland
Die Liste der jeweils aktuell indizierten Bücher kann jederzeit bei der dafür zuständigen Behörde, der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) angefragt werden. Das mehrseitige Dokument listet sämtliche derzeit auf dem Index befindliche literarische Werke jeglicher Gattung auf. Unter anderem folgende Bücher befinden sich in Deutschland aufgrund rassistischer, rechtsextremer, nationalsozialistischer, gewaltverherrlichender und/oder sexueller Inhalte auf dem Index.
Nicht nur zwei Teile der Videospielreihe "Resident Evil" stehen in Deutschland auf dem Index (Resident Evil: Operation Raccoon City und Resident Evil: The Umbrella Chronicles), auch die Comic-Adaption aus dem Jahr 1999 (Resident Evil Nr. 3) ist aufgrund zu starker Gewaltdarstellungen indiziert, obwohl der Hardcover-Einband der Serie nicht auf dem Index ist.
Seit 2013 befindet sich ein Buch auf dem Index, dessen Titel zunächst harmlos klingt. Doch ist "Eltern, Hirten der Herzen" eines amerikanischen Pastors alles andere als ein normaler Elternratgeber. Hier wird zur gewalttätigen und perfiden Disziplinierung der Kinder aufgerufen und von einigen Glaubensgemeinschaften verbreitet. Das Buch wurde jedoch bereits unter einem abgeänderten Titel "Kinder Herzen erziehen" wieder auf den Markt gebracht.
Diese Bücher sind "gefährlich"
Die "Geschichte der O" wird in den meisten Ländern als jugendgefährdend eingestuft und befindet sich auch in Deutschland auf dem Index. Auch wenn der Roman von Anne Desclos bereits 1954 unter dem Pseudonym Pauline Réage erschien und sogar einen der wichtigsten französischen Literaturpreise gewann, so zählt er heute noch zu den bekanntesten sadomasochistischen Romanen der Welt.
Ein weiterer Comic wurde ebenfalls aufgrund gewaltverherrlichender Darstellungen in Deutschland verboten, auch wenn der Held aus dem Marvel-Universum Kriminelle bestraft und tötet. "The Punisher - Garth Ennis Collection Nr. 3" von Panini-Comics zeigt eine äußerst brutale Gewaltanwendung, die jedoch wie ein selbstverständlicher Vorgang wirkt. Durch zynische Sprüche wird die Gewalt weiter verharmlost.
Ein weiteres literarisches Werk, das in Deutschland verboten ist, ist das "Buch Nectomeron: vom Wesen des Vampirismus". Unter dem Pseudonym Frater Mordor veröffentlicht, ist das Buch kein fiktives und obskures Werk, das sich an Liebhaber von Vampir-Romantik richtet, sondern ist eher für neureligiöse und ideologische Gemeinschaften und Sekten geeignet. Aufgrund detaillierter, brutaler Gewaltdarstellung an Menschen und einer möglichen Transferierung dieser in den Alltag, wurde das Buch auf den Index verbannt.
Diese zählen ebenfalls dazu
Die "Gebrauchsanleitung zum Selbstmord" des französischen Schriftstellers Claude Guillon aus dem Jahr 1982 befeuerte damals vor allem in der französischen Gesellschaft die Diskussion in Bezug auf das Thema Freitod. Das Buch wurde mehr als 100.000 Mal verkauft und propagiert. Neben einer kulturgeschichtlichen Aufarbeitung des Selbstmordes wird hier das Recht auf Suizid propagiert, indem verschiedene Praktiken aufgelistet und beschrieben werden. Nach einem Verbot 1985 wurde es 2008 erneut indiziert.
Auch die beiden Erotikwerke "Naschkatze – Urlaubsvergnügen voller Lust" und "Bitte anstrapsen. Lesebuch der Lust" (als Taschenbuch Nr. 23 175 der Reihe Non Stop) erschienen, befinden sich aufgrund des sexuellen Inhalts auf dem Index verbotener Bücher in Deutschland.
Generell ist es verboten, Kindern oder Jugendlichen indizierte Medien anzubieten, zu überlassen oder zugänglich zu machen (§ 15 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 JuSchG).
Bücherverbote in anderen Ländern
Nicht nur in Deutschland befinden sich Bücher auf dem Index, andere Staaten gehen teilweise weiter und verbieten manchmal Literatur, welche bei uns als Kinderbücher angesehen wird. Hier ein paar Beispiele:
2010 verschwand unter anderem das wohl bekannteste Wörterbuch der englischen Sprache, das "Oxford Dictionary of English" aus zahlreichen Klassenzimmern in Kalifornien. Einige Eltern hatten sich über beinhaltete grafische Definitionen und Sexualpraktiken beschwert.
In den Vereinigten Arabischen Emiraten ist "Harry Potter" von J. K. Rowling verboten, da vor allem stark religiöse Gruppen die Abbildung von Zauberei nicht tolerierten und somit die Fantasy-Reihe in Schulen verboten ist.
In Chicago wurde 1928 und in Detroit von 1957 bis 1972 das Buch "Der Zauberer von Oz" von L. Frank Baum aus den öffentlichen Bibliotheken verbannt, da es Frauen in Führungsrollen darstellte und Hexerei begünstigen solle.
Das Werk "Lolita" von Vladimir Nabokov wurde aufgrund der brisanten Thematik häufiger auf den Index gesetzt und war in einigen Ländern deshalb verboten, unter anderem auch in Frankreich.
Sechs Jahre lang war auch der Thriller "American Psycho" von Bret Easton Ellis indiziert und kurzzeitig als jugendgefährdend eingestuft, vor allem Frauenorganisationen versuchten das Buch zu verbieten.
In Malaysia wurde die bekannte Erotik-Trilogie "Fifty Shades of Grey" von E.L. James aufgrund des sadistischen Inhalts und wegen angeblicher Gefährdung der Moral verboten.
"Mephisto" von Klaus Mann wurde aufgrund von Persönlichkeitsrechten 1966 kurzzeitig verboten.
Auch wenn auf den ersten Blick viele Titel eher harmlos klingen, so verbergen sich oft übertrieben sexuelle oder gewaltverherrlichende Inhalte darin, welche besonders zum Schutz von Kindern und Jugendlichen verboten sind. Übrigens, gilt ein Buch als indiziert, so ist es in der Regel auch nirgends zu erwerben und praktisch "tot".
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Und wieder einmal zeigt sich die Inkompetenz von Autoren. Nur weil einige der hier angeführten Werke auf dem Index der jugendgefährdenden Medien stehen, sind sie noch lange nicht verboten. Sie dürfen nur Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden. Als Erwachsener kann ich mir jederzeit diese Medien besorgen.
Lediglich Medien mit strafbaren Inhalt nach dem StGB sind verboten. Eine Beschlagnahme solcher Werke kommt allerdings sehr selten vor.
Und wieder einmal zeigt sich die Inkompetenz von Autoren.
Nur weil einige der hier angeführten Werke auf dem Index der jugendgefährdenden Medien stehen, sind sie noch lange nicht verboten. Sie dürfen nur Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden. Als Erwachsener kann ich mir jederzeit diese Medien besorgen.
Lediglich Medien mit strafbaren Inhalt nach dem StGB sind verboten. Eine Beschlagnahme solcher Werke kommt allerdings sehr selten vor.