Wie viele Souvenirs darf ich aus dem Urlaub mitbringen? So bleibt die Rückreise stressfrei
Autor: Melina Mark
Nürnberg, Dienstag, 19. Juli 2022
Bei der Einreise nach Deutschland gelten für Urlauber*innen in Bezug auf ihre Souvenirs einige Regeln. Wir haben für dich zusammengefasst, welche Freimengen du aus dem Ausland nach Deutschland einführen darfst und was es sonst noch zu beachten gilt.
Viele Urlauber*innen kennen es: Man bekommt vor der Rückreise kaum noch den Koffer zu, weil der Reißverschluss vorlauter Souvenirs und anderen Mitbringseln kaum noch zu geht. Die wenigsten haben dabei wohl die Frage im Kopf, ob sie auch ja nicht die Reisefreimengen ihrer Souvenir-Güter überschritten haben. Damit unangenehme Überraschungen bei der Rückkehr ausbleiben, ist es wichtig, die Einreisebestimmungen für Deutschland genau zu kennen.
Der Zoll gab eine Online-Broschüre heraus, in welcher aufgelistet ist, welche Souvenirs du bedenkenlos aus dem Ausland mitbringen kannst, welche Reisefreimengen für die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern gelten und von welchen Waren man auf jeden Fall die Finger lassen sollte.
EU oder Nicht-EU: Es gelten unterschiedliche Einreisebestimmungen
Pauschal kann man sagen, dass bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern (zum Beispiel Großbritannien oder Ägypten) und aus Sondergebieten (zum Beispiel die Kanarischen Inseln oder die französischen Übersee-Departements) Freimengen beachtet werden müssen, die nicht überschritten werden dürfen. Werden die Waren allerdings gewerblich eingeführt, gelten andere Regelungen. Der*die Otto-Normalverbraucher*in muss sich einerseits an Mengen und andererseits an Wertgrenzen pro Person halten.
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Insbesondere für Tabakwaren, Alkohol und alkoholartige Getränke sowie Arzneimittel und Kraftstoffe gibt es strenge Bestimmungen. Besagte Produkte dürfen ab einem Alter von 17 Jahren und nur für den persönlichen Gebrauch, Mitglieder des eigenen Hausstands, Angehörige oder als Geschenk eingeführt werden. Sobald Geld fließt, ist der Import untersagt.
Diese Reisefreimengen gelten bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern:
- Tabakwaren
- 200 Zigaretten oder
- 100 Zigarillos oder
- 50 Zigarren oder
- 250 Gramm Rauchtabak (Feinschnitt, Wasserpfeifentabak, erhitzter Tabak und Pfeifentabak) oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
- Alkohol und alkoholhaltige Getränke
- 1 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Prozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Prozent oder mehr oder
- 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Prozent
- oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren,
- 4 Liter nicht schäumende Weine und
- 16 Liter Bier