Wenn der Urlaub baden geht: Das können Versicherungen für Reiserücktritt und Reiseabbruch
Autor: Kara Marie
Deutschland, Donnerstag, 08. August 2024
Was passiert, wenn du deinen Urlaub abbrechen musst? Wenn du Urlaub buchst, solltest du dich auch immer mit dieser Frage befassen. Das solltest du über Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung wissen.
Reisen ist ein teures Vergnügen. Wer Kinder hat, kann ein Lied davon singen, denn in den Ferien schnellen die Preise in die Höhe. Umso ärgerlicher ist es, wenn eine Reise nicht wie geplant stattfinden kann. Natürlich steigt mit der Anzahl der Reiseteilnehmer auch das Risiko dafür. Wir klären dich in diesem Artikel über die Tücken der Reisebuchung in Bezug auf Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung auf. Die Informationen dazu beziehen wir von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Wofür zahlen die Versicherungen?
Im Winter kickt die Vorfreude auf den Sommerurlaub und schwups ist der Urlaub weit im Voraus bereits bezahlt und gebucht? Doch in der Zeit bis es endlich in die Sonne oder die Ferien geht, kann sehr viel geschehen, was sich in die Planung nicht einbeziehen lässt, besonders dann, wenn Kinder mitreisen. Daher kann es Sinn ergeben, eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung abzuschließen, um den Fall der Fälle abzusichern. Zum Beispiel auch dann, wenn die Reise sehr exklusiv und hochpreisig ist. Mit einer solchen Police schützt du dich, wenn sich der Start der Reise verschieben sollte, du sie frühzeitig abbrichst oder sogar überhaupt nicht antreten kannst. Sollte der Veranstalter selbst Insolvenz anmelden, haftet die Versicherung jedoch meist nicht.
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Kannst du nicht in Urlaub fahren, weil du beispielsweise einen Unfall hattest, kommen Gebühren für die Stornierung auf dich zu. Aufgefangen werden diese Kosten durch eine Reiserücktrittsversicherung. Sie zahlt die Gebühren für die Stornierung und gibt dir darüber hinaus die Rücktrittskosten zurück.
Die Reiseabbruchversicherung zahlt die Rückreisekosten und dafür, dass der Urlaub nicht angetreten wurde. Immer vorausgeschickt, dass diese Fälle auch von der Police abgedeckt sind. Versicherungsexpertin Anna Follmann von der Verbraucherzentrale erklärt: "Wichtig ist, dass die Versicherungssumme dem Reisepreis entspricht. Nur so ist sichergestellt, dass außer dem möglicherweise vereinbarten Selbstbehalt keine weiteren Zahlungen wegen Unterversicherung geleistet werden müssen."
Tipps zum Abschluss von Reiseversicherungen
Du fliegst mehrmals jährlich in Urlaub? Dann hast du die Möglichkeit, gleich einen Jahresvertrag abzuschließen. Damit bist du auf der sicheren Seite, weil jede deiner Reisen abgesichert ist. Als Familie solltest du immer einen Vertrag für das ganze Jahr machen, da so auch jedes Familienmitglied abgesichert ist, wenn es alleine verreist. Eine Police sollte auch immer Personen umfassen, die nicht mitreisen, die aber beispielsweise auch krank werden können. Werden zum Beispiel Oma oder Opa krank und müsstest du mit deiner Familie dann zurückreisen, käme die Versicherung dafür auf.
Jetzt Preise für Pauschalreisen auf Check24 vergleichenBevor du blind einen Vertrag unterzeichnest, lese dir die Bedingungen ganz genau durch und vergleiche vorher unterschiedliche Angebote miteinander. Was du bezahlen musst, richtet sich in der Regel nach deinem Alter und dem Preis, den du für die Reise hingeblättert hast. Achte darauf, dass du einen Tarif wählst, der keinen Selbstbehalt hat, weil dieser "bis zu 20 Prozent der Stornokosten betragen" kann, schreibt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Du solltest die Reiseversicherung nicht gemeinsam mit der Reise buchen, sondern separat, da du an dieser Stelle nicht vergleichen kannst und oft Dinge inbegriffen sind, die du gar nicht benötigst, aber den Preis der Police erhöhen.